Autor Thema: Einstufung bei einer höheren Eingruppierung  (Read 2170 times)

Deutschland007

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Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
« Antwort #15 am: 03.08.2023 15:43 »
Die wahrscheinlich zutreffende Rechtsgrundlage in meinem Fall ist § 16 Abs. 2 Nr. 3 des TVöD:

[...]

"Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."

Heißt das für mich, dass eine Einstellung in EG 12, Stufe 4 grundsätzlich möglich ist.

TVOEDAnwender

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Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
« Antwort #16 am: 03.08.2023 16:12 »
Ja, wenn entsprechende förderliche Zeiten vorhanden sind & der AG einen Personalengpass hat.

Siehe auch hier: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-3425-beruecksichtigung-foerderlicher-zeiten_idesk_PI13994_HI1796694.html

MoinMoin

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Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
« Antwort #17 am: 03.08.2023 16:53 »
Die wahrscheinlich zutreffende Rechtsgrundlage in meinem Fall ist § 16 Abs. 2 Nr. 3 des TVöD:

[...]

"Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."

Heißt das für mich, dass eine Einstellung in EG 12, Stufe 4 grundsätzlich möglich ist.
ja, wie schon hier beschrieben:
Tariflich ist es möglich bei Einstellung förderliche Zeiten anzuerkennen, sofern man der einzigste geeignete Kandidat ist.
UND
Diese Anerkennung als Bedingung vor der Unterschrift einfordert.
Ich gebe dir aber eine 1:100 Chance

FearOfTheDuck

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Antw:Einstufung bei einer höheren Eingruppierung
« Antwort #18 am: 03.08.2023 21:21 »
Danke erstmal für die Antwort!
Meinst Du also beispielhaft so:
EG 12, Stufe 4 (aktuelle Stelle) --> EG 13, Stufe 4 (neue als EG 13 ausgeschriebene Stelle)?

Ja, so wäre das im TVÖD. Trifft aber bei dir nicht zu - wie schon geschrieben wurde - , ein Wechsel des AG ist eine Neueinstellung, da wird anders gewürfelt. Siehe die Antworten von MoinMoin.