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Rente mit 63 und weiterarbeiten ohne Kündigung

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was_guckst_du:
...mein Kollege macht es auch so...lediglich die Zusatzversorgungsrente wirst erst ab "richtigen" Renteneintritt gezahlt...

...von 03/23 bis 06/24 Rente plus Gehalt ab 07/24 Rente plus Zusatzversorgungsrente...

MoinMoin:

--- Zitat von: Opa am 04.08.2023 10:17 ---Weshalb bleibt Arbeitslosenversicherung bestehen, wenn doch der Leistungsfall nicht eintreten kann (§ 156 SGB III)? Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müsste ja der Bezug der Altersrente ebenfalls beendet werden.

--- End quote ---
Würde ich auch gerne wissen, insbesonder wiesähe es aus, wenn man nur eine Teilrente beantragt,99%, womit man dann eben auch Anspruch auf Zahlungen bei Krankheit hätte, wenn ich richtig informiert bin.

andreb:
Ich würde spontan sagen, dass die Versicherungspflicht (in der ALV) und mögliche Ansprüche aus dieser Versicherung ebenfalls zwei verschiedene Paar Schuhe sind.

Die Versicherungspflicht ergibt sich aus §25 Abs. 1 Satz 1 SGB III; folglich die Regel. Die Ansprüche entstehen ja trotzdem, nur ruhen diese halt, wenn eine Altersrente bezogen wird.

Die Frage ist, ob dieser Anspruch auf ALG auflebt, wenn der arbeitslos gewordene Beschäftigte (i.d.R. 63+) einen Antrag stellt, dass der Rentenbescheid aufgehoben werden soll. Das ist mMn jedoch völlig praxisferne.  Beide Leistungen sind antragsgebunden und werden auf Wunsch des Antragstellers gewährt.


Für die VBL gilt, dass bei tatsächlichem Bezug einer Altersrente (vor der Regelaltersgrenze) der Versicherungsfall für die VBL Eintritt. Der Beschäftigte wird ab dem Datum, an dem die Altersrente gewährt wird, durch den Arbeitgeber bei der VBL abgemeldet. Die Rentenhöhe (Teil oder Vollrente) und ob Abschläge durch die RV vorgenommen, ist dabei belanglos.

Hinsichtlich der Teilrente und der Vollrente ist es jedoch tatsächlich so, dass lediglich bei einer Vollrente die KV auf 3 umgeschlüsselt wird. Bei einer Teilrente besteht die KV in voller Höhe mit der Folge, dass auch wiederum ein Anspruch auf KG entsteht.

was_guckst_du:

--- Zitat von: was_guckst_du am 04.08.2023 10:54 ---...mein Kollege macht es auch so...lediglich die Zusatzversorgungsrente wirst erst ab "richtigen" Renteneintritt gezahlt...

...von 03/23 bis 06/24 Rente plus Gehalt ab 07/24 Rente plus Zusatzversorgungsrente...

--- End quote ---

...ich muss mich korrigieren...der Kollege hat aktuell die Mitteilung bekommen, dass auch die Zusatzversorgungsrente gezahlt wird...

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