Es ist ziemlich üblich, dass Beamtenstellen mit der Dienstpostenbewertung Ax im Angestelltenbereich mit E x-1 bewertet sind. Ob man das für fair oder gerechtfertigt hält sei mal dahingestellt, da es sich um zwei völlig unterschiedliche Systeme handelt. Ich finde es bereits falsch, dass Beamtenstellen 1 zu 1 mit Tarifbeschäftigten besetzt werden können, denn damit ist der Beamtenstatus für die Stelle bereits unzutreffend gewählt und nicht erforderlich.
Außerdem ist A13 nicht zwangsläufig höherer Dienst, sondern kann auch das letzte Beförderungsamt im gehobenen Dienst sein. Das sollte sich aus der Stellenausschreibung über die notwendige Laufbahn für die Bewerbung herausfinden lassen.