Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufenmitnahme bei AG Wechsel
MoinMoin:
Die einzige Unwägbarkeit ist der Unwille des Personalers, diesen Weg gehen zu wollen.
Oder wer sollte sich daran stören, diesen tariflich korrekten Weg zu gehen.
Es wird die EG6S4 angerechnet und sie führt bei einer HG zu Stufe 4 in der Ziel EG, oder sind da irgendwelche Protokollnotizen oder Urteile bekannt, die dieser Rechtsmeinung zuwiderlaufen?
Die Schamfrist ist die juristische Sekunde.
Larson:
Vielen Dank für eure Antworten! Ich bin noch recht unsicher wie ich vorgehe. Es ist halt 1 zu 1 der selbe Job und die selbe Tätigkeit die ich bisher gemacht habe, daher würde ich es nicht so toll finden meine Stufe zu verlieren. Klar ist aber auch, dass die finanzielle Situation so oder so durch die höhere EG besser wird.
Organisator:
--- Zitat von: MoinMoin am 09.08.2023 18:33 ---Also es liegt an dir dem Personaler klar zu machen, dass du nur für die Stufe 4 kommst (möglich via §16 förderliche Zeiten) und sie sich einen anderen suchen müssen, wenn sie dir es nicht geben.
--- End quote ---
wäre auch meine Empfehlung. Nur wenn du überhaupt deutlich machst, dass du nicht für weniger kommst, gibt es überhaupt einen Anwendungsfall für die Berücksichtigung förderlicher Zeiten.
MoinMoin:
--- Zitat von: Larson am 10.08.2023 08:50 ---Vielen Dank für eure Antworten! Ich bin noch recht unsicher wie ich vorgehe. Es ist halt 1 zu 1 der selbe Job und die selbe Tätigkeit die ich bisher gemacht habe, daher würde ich es nicht so toll finden meine Stufe zu verlieren. Klar ist aber auch, dass die finanzielle Situation so oder so durch die höhere EG besser wird.
--- End quote ---
Wenn es tatsächlich 1zu1 der selbe Job ist, dann musst du dich fragen, warum du nur EG6 bekommst oder warum du beim neuem Ag mehr bekommen solltest.
Und wenn es tatsächlich nicht 1zu1 ist, sondern wegen Verteilung der Zeitanteile du mal EG6 mal EG9x bist, dann könntest du doch einschlägige BE haben und diese einklagen(einfrodern), so dass du in Stufe 3 einzugruppieren bist.
ITheini:
Es handelt sich nun mal um eine "Kann"-Bestimmung. Gehen tut es, wenn man will und flexibel ist (das bedeutet aber auch, dass man den Bewerber "unbedingt will"). Es geht dagegen nicht, wenn man weder flexibel ist, noch die tariflichen Möglichkeiten kennt oder wenn man den Bewerber nicht will. Das mag noch nicht mal an der Person selbst liegen, sondern weil man ggf. noch andere gute Bewerber hat, die eben mit weniger Gehalt zufrieden sind).
Es gibt also viele Gründe. Es ist nicht immer alles schwarz und weiß und ein Anspruch auf Anerkennung gibt es nur, wenn die EG identisch ist (oder zukünftig niedriger). Auch wenn viele Personen immer sagen "das ist zu 98% meine jetzige Stelle" mag das je nach Sichtweise wahr sein oder falsch. Wer will das denn nach einem einfachen Bewerbungsgespräch wirklich sagen können?
Man sollte sich jedoch intensiv mit dem Sachverhalt bereits vor dem Bewerbungsgespräch auseinandergesetzt haben. Auch mit möglichen Argumentationen. Ich denke ich muss nicht erwähnen, dass es keine gute Idee ist dem Personaler*in vorzuhalten, dass man "mehr wisse als der Gegenüber". Das weiß man in Personalfragen sicherlich auch nicht und seine Chancen wird man damit eher "gegen die Wand fahren" als Punkte damit zu sammeln :D
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