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Stufenmitnahme bei AG Wechsel

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KlammeKassen:
siehe § 16 TVöD
Insbesondere Protokollerklärung Nr. 2a
Schön, wenn du der Personalabteilung direkt sagen kannst, wo sie mal nachlesen sollten ;)!
Geht nicht, ist definitiv falsch.
Es muss nicht, aber es kann.

§ 16 TVöD
Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine
einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
2
Verfügt die/der Beschäftigte über eine
einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung
in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens
drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.
3
Unabhängig
davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs
Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung
berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit
förderlich ist

Protokollerklärung zu Absatz 2.1:
1
Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des
öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 gilt grundsätzlich als Erwerb
einschlägiger Berufserfahrung.
2
Als Erwerb einer einjährigen einschlägigen
Berufserfahrung gilt entsprechend auch die fachpraktische Ausbildung im Rahmen
einer abgeschlossenen praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
nach landesgesetzlichen Regelungen und im Rahmen einer abgeschlossenen
praxisintegrierten Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger
nach landesgesetzlichen Regelungen.
(2a) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis
im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber,
der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem
vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung
ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Absatz 2 Satz 3 bleibt unberührt.

OrganisationsGuy:
Nach Zitierung des § 16 dann gerne auch den Personaler fragen wie er eingruppiert ist und dass man, weil man ja anscheinend mehr Fachwissen besitzt als der Personaler selbst, gerne höher eingruppiert wäre als er.

MoinMoin:

--- Zitat von: Larson am 09.08.2023 15:20 ---Werte Foristen, im Vorstellungsgespräch sagte man mir, dass eine Mitnahme der Stufe nur ginge wenn ich in der selben EG Gruppe wäre. Da ich aber aktuell in der 6 eingruppiert bin , wäre es nicht möglich die Stufe 4 mit in die E9 zu nehmen. Das wäre rechtlich laut Personalabteilung nicht möglich. Stimmt das ? Kann mir da jemand Auskunft geben? Vielen Dank

--- End quote ---
Ja, die Aussage ist durchaus formal nachvollziehbar.

Einschlägige Berufserfahrung wird nicht existieren und hat nichts mit der vorherigen Stufe (oder der Mitnahme zu tun) insofern überflüssig dieses anzumerken.

Und bei der Mitnahme der Stufe nach 16.2a kann man quasie nur via dem folgendem Konstrukt ermöglichen :
Du nimmst deine Stufe 4 aus der EG 6 mit und wirst dann von der EG6S4 in die EG 9 höhergruppiert.
Denn die Stufe 4 der EG6 ist ungleich der Stufe 4 Egx

Aber dafür müsste man geistige Flexibilität und den Wille es so zu lesen haben

Aber man kann via förderliche Zeiten trotzdem es erreichen dass, man die Stufe 4 auf der neuen Stelle bekommt.
(Hat aber auch nichts mit Stufenmitnahme zu tun und fehlt in der Auflistung von KlammeKassen)

Also es liegt an dir dem Personaler klar zu machen, dass du nur für die Stufe 4 kommst (möglich via §16 förderliche Zeiten) und sie sich einen anderen suchen müssen, wenn sie dir es nicht geben.

Schinkensandwich:
Hallo Larson,

Du solltest nicht die bisherigen Aussagen so ohne Weiteres übernehmen. Meines Erachtens ist die Auskunft der Personalabteilung durchaus korrekt.
"Förderliche Zeiten" können natürlich nur berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind und ich gehe schlicht davon aus, dass dies im vorliegenden Fall die Voraussetzungen nicht vorliegen.
Stufe 4 kann auch nicht nach § 16 Abs. 2a angerechnet werden: Die Aussage des Personalers ist auch hier völlig korrekt, dass die bisherige Eingruppierung mindestens gleich sein müsste.

Schinkensandwich:

--- Zitat von: MoinMoin am 09.08.2023 18:33 ---Und bei der Mitnahme der Stufe nach 16.2a kann man quasie nur via dem folgendem Konstrukt ermöglichen :
Du nimmst deine Stufe 4 aus der EG 6 mit und wirst dann von der EG6S4 in die EG 9 höhergruppiert.
Denn die Stufe 4 der EG6 ist ungleich der Stufe 4 Egx
Aber dafür müsste man geistige Flexibilität und den Wille es so zu lesen haben

--- End quote ---

Es ist doch klar geregelt wie der § 16 Abs. 2a funktioniert. Die Fortführung der "erworbenen Stufe" bedeutet selbstverständlich, dass die bisherige Entgeltgruppe gleich der neuen Entgeltgruppe sein muss.
Ich gebe aber zu, dass es eine Möglichkeit wäre, mit E6 zu wechseln und die Stufe mitzunehmen und dann nach einer gewissen Schamfrist nach E9(a?) höhergruppiert zu werden. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Stelle mit E9 ausgeschrieben war. Da müsste halt auch der Personalrat mitspielen und es könnte auch noch weitere Unwägbarkeiten geben.

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