Autor Thema: Berufspraktischer Teil der Laufbahnbefähigung für den hD  (Read 2450 times)

Thomber

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Das gibt es aber so nicht.
Kein Master ohne Laufbahnbefähigung wird im GB BMVg eine Stelle per Stellenausschreibung gewinnen.
Wer einen Master mit zur Bw bringt, darf intern für ein allg. Auftiegsverfahren bewerben.... nicht mehr, nicht weniger

Ich kenne im gtD mehrere Kollegen im GB BMVg die per Fernstudium ihren Master nachgeholt haben und sich erfolgreich auf eine ausgeschriebene Stellen im htD beworben haben. Die sitzen jetzt als A11er auf einem A13er Dp und warten darauf, dass sie nach 3 Jahren die Urkunde zum TRR ausgehändigt bekommen.

Das sei ihnen gegönnt. Ist ja rein formal auch möglich so.  Wundere mich nur SEHR, denn

1. ich kenne Ablehnungsschreiben  " Sie dürfen sich nicht bewerben, weil Laufbahnbefähigung fehlt...."
2. Ich hatte das halbe BAPersBw zu diesem Thema befragt und ALLE sagten:  Nein, so etwas machen wir nicht!  (betraf aber nichttechn. Bereich)

Wenn man sich einfach so bewerben dürfte, würde sich die Frage stellen, warum das BAPersBw dann diese aufwendigen Verfahren veranstaltet.   Aber wie gesagt....  freue mich für diese Kollegen

Unknown

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Das gibt es aber so nicht.
Kein Master ohne Laufbahnbefähigung wird im GB BMVg eine Stelle per Stellenausschreibung gewinnen.
Wer einen Master mit zur Bw bringt, darf intern für ein allg. Auftiegsverfahren bewerben.... nicht mehr, nicht weniger
Trotz nochmaliger Widerholung wird es nicht richtiger. Natürlich wird es dem Bewerber ermöglicht die Laufbahnbefähigung zu erlangen, um danach als Regierungsrat verbeamtet zu werden. Es gibt viele Tarifbeschäftigte die ihre 2,5 Jahre absolvieren und dann zum Rat ernannt werden. Des Weiteren haben immer mehr Beamte im gD einen Master berufsbegleitend absolviert. Der Weg in den hD führt über eine externe Bewerbung. Deshalb sollte man sich genau informieren, welchen Master man anstrebt und welcher sinnvoll ist. Es gibt viele verbitterte mit einem Master und jetzt rumjammern, dass sie mit dem gemachten nicht in den hD kommen. Entweder man bewirbt sich auf den Dienstposten oder für die Laufbahn. Wer sollte einem das verbieten, sich als Externer zu bewerben? Das BAPers etwa?
Es ist eine externe Bewerbung gegen die Konkurrenz aus der freien Wirtschaft. Erfüllt man die Voraussetzungen für die Ausschreibung folgt das AC, unter der Voraussetzung das man sich im Vergleich gegen die Externen durchsetzen konnte.
Es gibt natürlich auch noch ein internes Aufstiegsverfahren, da konkurriert man nur gegen andere Mitarbeiter der Bundeswehr. Allerdings gelten dafür auch wieder spezielle Voraussetzungen, die man erfüllt haben muss.

1. ich kenne Ablehnungsschreiben  " Sie dürfen sich nicht bewerben, weil Laufbahnbefähigung fehlt...."
Genau den Wortlaut würde ich gerne mal lesen, ob das wirklich so geschrieben worden ist.

2. Ich hatte das halbe BAPersBw zu diesem Thema befragt und ALLE sagten:  Nein, so etwas machen wir nicht!  (betraf aber nichttechn. Bereich)
Die Personalführung will keinen Beamten gD in den hD wechseln lassen, mit der Begründung, dann wird ihr Dienstposten frei und wir müssen uns um Ersatz kümmern.

Thomber

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Zitat
Es gibt viele Tarifbeschäftigte die ihre 2,5 Jahre absolvieren
  Ging nicht um Tarifler.

Der Dienstherr kann i.d.R. tun. was er mag, wie immer!  ;)   
BERLIN sagte z.B. ganz klar:  Du bekommst als Beamter keine Stelle, keine Aufgabe im hD ohne Laufbahnbefähigung. (Ausnahme z.B. Verwendungsaufstieg).  JEder Dienstherr entscheidet für sich und die Bw lässt imn Regelfall hat keinen Master ohne Laufbahnbefähigung eine Stelle gewinnen.   Die Praxis zeigt es doch deutlich. Und ja, die Absage war damals genaus so:  Sie sind nicht bewerbungsberechtigt, weil Sie keine LB haben....   Ob das nun 100%ig korrekt war, ist ja egal, es war halt so.    Es ist grob fahrlässig, wenn wir hier Leuten vorgazkeln, dass sich ein Master in Eigenregie  lohnt, weil man sich ja immer damit bewerben dürfte.     Ich selbst hatte sogar schon ne Stelle in hD gewonnen und dennoch nicht bekommen, weil die Behörde erst später gemerkt hat, dass ein Master (zumeist) keine LB halt hat.    DREI Anwälte wurden befragt... Alle haben gesagt:  Einklagen als Beamter?      LOL LOL   nö, vergiss es.     Das ist die erlebte Praxis und keine Ausnahme. Wir haben hier im Forum schon genug über Master-Kram gesprochen.    Was theoretisch möglich ist, ist eine Sache, hilft Dir aber nicht weiter, wenn in der Praxis nur sehr wenige Dienstherrn davon Gebrauch machen.

PolareuD

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Irgendwie surreal wie das scheinbar unterschiedlich gehandhabt wird zwischen dem tD und ntD. Hier erfolgen sogar Erstverbeamtungen in dem zum Erwerb der Laufbahnbefähigung vergleichbare externe Arbeitszeiten herangezogen werden. Im htD z.B. ist mit einem Master und einer abgeschlossenen Promotion die direkte Ernennung zum A13 im Status BaP möglich. Auch Einstellungen in einem Förderamt sind so möglich, wie A11 im gtD bzw. A14 im htD, sofern vergleichbare Tätigkeiten vorliegen.

Im BAAINBw war das, wenn ich mich recht entsinne, vor ein paar Jahren noch ganz anders. Dort erfolgen Direkteinstellungen in den Beamtenstatus erst seit ca. 4 Jahren. Zuvor musste der Bedarf ausschließlich über die Laufbahnausbildung gedeckt werden. Die gibt auch heute noch im mtD, gtD und htD.

Eukaryot

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Summa summarum bleiben einem als Beamter des nichttechnischen gD der interne Aufstieg oder der riskante Weg über die vorübergehende Aufgabe des Beamtenstatus bis zum Erwerb der Laufbahnbefähigung. Eine Behörde zu finden, die sich auf einen externen Aufstieg nach § 24 BLV einlässt, ist sehr unwahrscheinlich. Die Diskussion scheint den Gedanken zu bestätigen. Es ist erfreulich, dass es zumindest im technischen Dienst ein Umdenken gibt.

Müsste das bei einem MPA (z.B. HS Bund, Uni Kassel) nicht ähnlich sein? Die Laufbahnbefähigung liefert dieser ja auch nicht frei Haus.

Weiß jemand, ob die Erfahrungsstufe bei einer Entlassung als Beamter aus dem gD und Wiedereinstellung im hD verloren ginge?
« Last Edit: 07.08.2023 18:54 von Eukaryot »
Vollzeitäquivalent

Bastel

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Weiß jemand, ob die Erfahrungsstufe bei einer Entlassung als Beamter aus dem gD und Wiedereinstellung im hD verloren ginge?

Ja, man fängt von vorne an.

tochris06

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Das BAPersBw ist in Sachen Personalführung und -bindung auch eher ein Negativbeispiel. BMVg P weiß darum und dementsprechend liegt das Thema Personal nun bei der Leitung. Es stimmt, dass das BAPersBw nicht in der Lage ist hD DP nach §24 BLV auszuschreiben. Selbst dann nicht, wenn eine geeignete Person und der entsprechende DP bereits feststeht. Einfach bei Interamt in eine andere Behörde gehen. Dort sind regelmäßig Stellen nach §24 BLV ausgeschrieben. Bei entsprechenden Beurteilungen und Auftreten sollte man sich dort durchsetzen können.

Melkweg

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Also für den GB des BMFs kann ich bestätigen, dass ein Aufstieg aus dem gD in den hD nach § 24 BLV möglich ist. Hab mein Studium zum Dipl. Finanzwirt (FH) gemacht, berufsbegleitend an der Uni Köln meinen Master absolviert und mich dann auf eine externe Stellenausschreibung einer anderen Behörde im GB des BMFs erfolgreich beworben.

Kenne darüber hinaus genug Bundesbehörden, die den Aufstieg nach § 24 BLV ermöglichen. Zuletzt noch explizit in einer Ausschreibung des BMfG gelesen.