Das gibt es aber so nicht.
Kein Master ohne Laufbahnbefähigung wird im GB BMVg eine Stelle per Stellenausschreibung gewinnen.
Wer einen Master mit zur Bw bringt, darf intern für ein allg. Auftiegsverfahren bewerben.... nicht mehr, nicht weniger
Trotz nochmaliger Widerholung wird es nicht richtiger. Natürlich wird es dem Bewerber ermöglicht die Laufbahnbefähigung zu erlangen, um danach als Regierungsrat verbeamtet zu werden. Es gibt viele Tarifbeschäftigte die ihre 2,5 Jahre absolvieren und dann zum Rat ernannt werden. Des Weiteren haben immer mehr Beamte im gD einen Master berufsbegleitend absolviert. Der Weg in den hD führt über eine externe Bewerbung. Deshalb sollte man sich genau informieren, welchen Master man anstrebt und welcher sinnvoll ist. Es gibt viele verbitterte mit einem Master und jetzt rumjammern, dass sie mit dem gemachten nicht in den hD kommen. Entweder man bewirbt sich auf den Dienstposten oder für die Laufbahn. Wer sollte einem das verbieten, sich als Externer zu bewerben? Das BAPers etwa?
Es ist eine externe Bewerbung gegen die Konkurrenz aus der freien Wirtschaft. Erfüllt man die Voraussetzungen für die Ausschreibung folgt das AC, unter der Voraussetzung das man sich im Vergleich gegen die Externen durchsetzen konnte.
Es gibt natürlich auch noch ein internes Aufstiegsverfahren, da konkurriert man nur gegen andere Mitarbeiter der Bundeswehr. Allerdings gelten dafür auch wieder spezielle Voraussetzungen, die man erfüllt haben muss.
1. ich kenne Ablehnungsschreiben " Sie dürfen sich nicht bewerben, weil Laufbahnbefähigung fehlt...."
Genau den Wortlaut würde ich gerne mal lesen, ob das wirklich so geschrieben worden ist.
2. Ich hatte das halbe BAPersBw zu diesem Thema befragt und ALLE sagten: Nein, so etwas machen wir nicht! (betraf aber nichttechn. Bereich)
Die Personalführung will keinen Beamten gD in den hD wechseln lassen, mit der Begründung, dann wird ihr Dienstposten frei und wir müssen uns um Ersatz kümmern.