[Allg] Rentenpunkte als Beamter durch Kinder

Begonnen von Paterlexx, 02.08.2023 14:18

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Paterlexx

Hi, bekommen Beamte wenn sie den Antrag ausfüllen auch besagte 3 Rentenpunkte und somit 108€ aus der Rentenkasse?

https://www.karlsruhe-insider.de/verbraucher/pro-kind-108-euro-rente-mehr-buerger-sollten-jetzt-reagieren-148706

Antrag V0800

Ozymandias


Thomber

Zitat

In der Beamtenversorgung und in der Rentenversicherung werden Kindererziehungszeiten für Kinder, die nach dem 31.12.1991 geboren sind, annähernd gleichwertig berücksichtigt Die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten im Beamtenverhältnis erfolgt durch Zahlung von Zuschlägen zum Ruhegehalt.

Für jedes Kind werden 36 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt als Kindererziehungszeit angerechnet. Hierfür kann ein Kindererziehungszuschlag gezahlt werden.

Nach dem 31.12.1991 liegende Zeiten der Kindererziehung bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres werden als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung angerechnet. Hierfür kann ein Kindererziehungsergänzungszuschlag gezahlt werden.
Quelle:  https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/kindererziehungszeiten

oorschwerbleede

Zitat von: Ozymandias in 02.08.2023 14:31
Nein

Grundsätzlich stimmt das. Ausnahme sind die Zeiten, in denen man die Kinder erzogen hat und kein Beamter war. Dann kann dieser Zeitraum schon auf die Rentenversicherung angerechnet werden.

Paterlexx

So, nachgefragt bei der Rentenkasse. Augenscheinlich wird der Antrag bewilligt, wenn man später eine Rente beziehen sollte. Bedeutet, es findet kein Abgleich zwischen den Kassen statt (noch nicht). Sprich wer doch mal als nicht Beamter gearbeitet hat, hat gute Chancen mit den 3 Rentenpunkten durchzukommen.

AR76

Durch Nachversicherung komme ich auf über 5 Jahre und eine Rente. Mein Kind wurde danach geboren - zählt das dann trotzdem und erhöht die Rente?

Muss ich aber über Kontenklärung machen oder?

eros

@ Paterlexx: und andere:

Hallo, so wie ich euch nun verstanden habe heisst das für mich folgendes

Vor meiner Verbeamtung habe ich bereits 7 Jahre gearbeitet also in die Rente einbezahlt.
Danach Verbeamtung und seit 3 Jahren nun 2 Kinder.
sprich die Kinder kamen als beamter.

Kann ich die Rentenpunkte für die Kids dann trotzdem bekommen?

Danke für die Antwort.

Grüße

Thomber

Zitat von: eros in 07.08.2023 08:25
@ Paterlexx: und andere:

Hallo, so wie ich euch nun verstanden habe heisst das für mich folgendes

Vor meiner Verbeamtung habe ich bereits 7 Jahre gearbeitet also in die Rente einbezahlt.
Danach Verbeamtung und seit 3 Jahren nun 2 Kinder.
sprich die Kinder kamen als beamter.

Kann ich die Rentenpunkte für die Kids dann trotzdem bekommen?

Danke für die Antwort.

Grüße


Nein. Gibt keine doppelte Berücksichtigung dieser Zeiten.

flip

Noch was zu den Rentenpunkten bzw. die Berücksichtigung bei der Pension:
Dies bekommt nur Einer von beiden Elternteilen. ggf. zeitlich aufgeteilt.
Maßgeblich ist eine übereinstimmende Erklärung, wer zu welchen Zeiten die Kinder überwiegend erzogen hat. Ansonsten werden die Zeiten der Mutter zugerechnet. Für diese Erklärung gibt es Fristen. Zudem ist eine gleichzeitige Anerkennung von Rentenpunkten aus Beschäftigung und Erziehung nicht möglich.
Wer also durchgehend versicherungspflichtig gearbeitet hat bzw. als Beamter im aktiven Dienst war, schaut in die Röhre.

cyrix42

Zitat von: flip in 07.08.2023 10:39
Zudem ist eine gleichzeitige Anerkennung von Rentenpunkten aus Beschäftigung und Erziehung nicht möglich.
Wer also durchgehend versicherungspflichtig gearbeitet hat bzw. als Beamter im aktiven Dienst war, schaut in die Röhre.

Beamte sind in der Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig und nach SGB VI §56 Absatz (4) Nr. 2 von der Anrechnung der Kindererziehungszeiten tatsächlich ausgeschlossen.

Für versicherungspflichtig beschäftigte Personen gilt dies dagegen nicht. Dazu die Deutsche Rentenversicherung:

Zitat von: Deutsche Rentenversicherung
Sie erziehen Kinder, arbeiten aber nebenbei? Prima – dann erhalten Sie diese Beiträge nämlich zusätzlich zu dem, was Sie selbst einzahlen. Dies gilt bis zur sog. Beitragsbemessungsgrenze.

Link

Boßler

Ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung besteht keine Versicherungspflicht mehr. Ansprüche nach dem SGB VI können für den Zeitraum der Verbeamtung somit nicht entstehen und folglich nicht geltend gemacht werden.

Die jeweiligen Beamtenversorgungsgesätze haben jedoch ähnliche Regelungen für Erziehungszeiten getroffen. So können Beamte, welche während der Erziehungszeit eine Stundenreduzierung oder auch vollständige Dienstbefreiung war genommen haben, einen Zuschlag für die berücksichtigungsfähigen Dienstzeiten erhalten.  Dieses wirkt sich dann auch auf die Höhe der Pension aus.