Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Urlaubsanspruch 30 oder 27 Tage
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tommyno:
Hallo,
ich bräuchte nochmal Eure Hilfe da mein lieber Kollege mir das Leben schwer machen will......
Jetzt der genaue Sachverhalt:
Ich habe meine Stunden von 39 auf 36,5 die Woche reduziert
Im geänderten Arbeitsvertrag steht das "in der Regel" der 1. und 3. Freitag frei ist, (was aber nicht generell der Fall ist, ich kann auch mal 3 oder 4 Freitage hintereinander arbeiten)
In der Zeiterfassung habe ich eine 5 Tage Woche mit 4 x 8,5 Std. und Freitags 2,5 Std.
d.h. wenn ich Freitags arbeite mache ich 2,5 Std. "gut" wenn ich nicht arbeite 2,5 Std. minus.
Wo kann ich nachschauen oder wer kann mir weiter helfen.
Besten Dank
Thomas
Kommunalgenie:
Schlampige Formulierung im Arbeitsvertrag.
Ich würde von 30 Urlaubstagen ausgehen, da du ja "regelmäßig" an 5 Tagen in der Woche arbeitest.
Also du arbeitest mehr Freitage als du nicht arbeitest.
Die Regelung der Zeiterfassung spielt keine Rolle und ist ohnehin fehlerhaft.
BAT:
Macht der Kollege, der nichts mit der Personalverwaltung zu tun hat, Stress wegen drei Tagen? Obwohl vom Arbeitgeber alles in Ordnung ist? Na ja
Dann sag ihm mal, dass ich auf 34 Stunden runter bin (Sollzeit 4X 7,5 und 1 x 4) und damit auf mindestens 45 "Urlaubstage" kommen (30 regulär, 15 Zeitausgleich). :) - vielleicht auch für dich eine Konzeption, wenn der AG sich mit Zeitausgleich nicht so anstellt.
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