Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
die realistischen Gründe um gefeuert zu werden?
Blondine:
Wie ist wenn der Angestellte mit Privathandy am Arbeitsplatz beim Surfen mehrfach erwischt wird? Mahnung möglich? Und falls beim Surfen am Arbeits-PC?
Tagelöhner:
Daraus lässt sich definitiv der Tatbestand Arbeitszeitbetrug machen, also womöglich ist daher nicht mal eine Abmahnung erforderlich um den Mitarbeiter vor die Türe zu setzen. Inwiefern dabei sowas wie "gängige und langjährige tolerierte Praxis innerhalb der Dienststelle" schuldmindernd bei der Pflichtverletzung wirken kann, muss ein Arbeitsrechtler bewerten.
Nerostar:
Ggf. könnte man auch eine Kündigung seitens der Arbeitgeberseite für zulässig erklären, für den Fall, dass der MA nicht fähig oder nicht in der Lage ist, die deutsche Rechtschreibung und Grammatik in deren gültigen Formen anzuwenden.
Tagelöhner:
Das glaube ich jetzt weniger ;D. Der Arbeitgeber hat eine Bewerberauswahl vorgenommen und hatte dann 6 Monate Zeit die Deutschkenntnisse, das schriftliche und mündliche Ausdrucksvermögen entsprechend seiner Anforderungen an den Arbeitnehmer festzustellen. Ist er dem nicht nachgekommen, muss er sich das eigene Unvermögen wohl zurechnen lassen.
Blondine:
--- Zitat von: Nerostar am 07.08.2023 16:30 --- der MA nicht fähig oder nicht in der Lage ist, die deutsche Rechtschreibung und Grammatik in deren gültigen Formen anzuwenden.
--- End quote ---
So ist es nur von deinem ziemlich eingeschränkten Viewpoint.
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