Autor Thema: Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?  (Read 5790 times)

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #15 am: 09.08.2023 08:17 »
Die Abzüge von 14,4% bleiben dir in dem Beispielszenario aber erhalten, auch wenn du noch weiter arbeiten gehst. Lediglich für die zusätzlich erwirtschafteten Rentenpunkte der zweijährigen Arbeitszeit gelten dann geringere Abzüge.

Klar, man erhält in dem Beispiel zwei Jahre lang volles Gehalt + 85,6% der Rente. Ab dann aber nur noch 85,6% der Rente. Wo da der Breakeven ist, müsstest du selbst ausrechnen…

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,704
Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #16 am: 09.08.2023 09:03 »
Insbesondere aber in Bezug auf den Nettobereich rechnen, was da besser ist. Das Brutto ist eigentlich nicht das Thema.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,560
Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #17 am: 09.08.2023 09:42 »
Die Abzüge von 14,4% bleiben dir in dem Beispielszenario aber erhalten, auch wenn du noch weiter arbeiten gehst. Lediglich für die zusätzlich erwirtschafteten Rentenpunkte der zweijährigen Arbeitszeit gelten dann geringere Abzüge.

Klar, man erhält in dem Beispiel zwei Jahre lang volles Gehalt + 85,6% der Rente. Ab dann aber nur noch 85,6% der Rente. Wo da der Breakeven ist, müsstest du selbst ausrechnen…
Die Rente wird sich dann um die in der Zeit erwirtschafteten Rentenpunkte erhöhen.
Der Breakeven Point liegt idR so bei 12-14 Jahre nach Eintritt in die Altersrente (ohne Zinsrechnung und nur auf Brutto werte bezogen)

aronzo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 124
Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #18 am: 09.08.2023 12:10 »
In dem zitierten "Beispiel 1" wären allein die Verhältnisse mit einer Vollzeit- (oder Teilzeit-) Beschäftigung bis 67 ohne Rentenbezug vergleichbar. Bei Vollzeit wäre mit 67 Jahren ein Rentenbezug mit 49 Entgeltpunkten möglich, nicht nur mit 45 Entgeltpunkten wie im Beispiel angenommen. Die Differenz betrüge also weiterhin annähernd „6,5 Entgeltpunkte“. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte reduzieren den verbleibenden Vorteil weiter, es verbliebe - wenn überhaupt - wohl allein der Vorteil einer vorfristigen Auszahlung (Kapitalertrag oder Weltreise). Als Teilzeitmodell erscheint es aber durchaus attraktiv für einen Altersübergang, der TVFlexAZ (VKA) ist ja ausgelaufen.

aronzo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 124
Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #19 am: 09.08.2023 12:33 »
@GofX: Wie schon geschrieben verbleiben die 14,4 % Abzug dauerhaft. In deinem Fall solltest Du die zwei Jahre ohne Rentenbezug "aussitzen" und mit 65 dann die ungekürzte Rente genießen.

Gegebenenfalls auch in Teilzeit weiterarbeiten bis zum gesetzlich festgelegten Alter zum Erreichen der Regelaltersrente. Für mich wäre es z.B. attraktiver, schrittweise Teilzeit zu arbeiten. Zum Beispiel derzeit 90 %, ab 63 etwa 80 %, ab 65 neben Rentenbezug (45 Versicherungsjahre) dann 40 % bis Beendigung Arbeitsvertrag.

Andi Theke

  • Gast
Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #20 am: 09.08.2023 14:09 »
...sozialversicherungsrechtliche Aspekte reduzieren den verbleibenden Vorteil weiter...

Kurze Anmerkung:
Falls man über der BBG liegt, kann man am Ende des Jahres einen Antrag auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge stellen und bekommt dann den übersteigenden selbst gezahlten Anteil des Beitrages aus der Rente erstattet, vgl. § 231 Abs. 2 SGB V.

ElBarto

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 182
Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #21 am: 10.08.2023 07:45 »
Diese Rechnung muss jeder für sich selbst machen.

Soweit ich weiß werden bei vorzeitiger Altersrente + Einkommen die KV und PV vom Gesamteinkommen also Rente+ EK berechnet. Bleiben also nicht ganz 100% vom Brutto.

Wenn man sich aber mal eine Probeberechnung der Rente machen lässt, weiß man wieviel man bekommen würde.

Renten über 2 000 EUR sind wirklich selten, aber angenommen man hätte die 2 000 EUR Rente, dann beträgt der -mir immer noch aus unerfindlichen gründen dauerhafte- Abschlag 288 EUR.

Das mal 12 sind im Jahr 3 456 EUR.

Geht man nun 2 Jahre für ein zusätzliches Einkommen nebenher Arbeiten und  erhällt z.B. 1 000, 2 000, 3 000, 4 000, 5 000 EUR Einkommen Netto dazu dann sind das in 2 Jahren:

  24 000 EUR
  48 000 EUR
  72 000 EUR
  96 000 EUR
120 000 EUR

Teilt man das durch die ca. 3500 EUR die einem im Jahr wegen des Abschlags an Rente fehlen, dann kommt man auf ca. 7 Jahre, 13 Jahre, 20 Jahre, 27 Jahre und 34 Jahre die man die Rente abschlagsfrei beziehen müsste um das Zusatzeinkommen aus 2 Jahren wieder "reinzuholen".
Pragmatiker werden sagen, die 2 Jahre bis 65 werden ja noch zum bisherigen Netto weitergearbeitet.
Angenommen das beträgt hier tatsächlich 50% des oben genannten Einkommens.

Dann beliefe sich das Netto-EK in den 2 Jahren auf:

12000 EUR
24000 EUR
36000 EUR
48000 EUR
60000 EUR

Somit stünden in den 2 Jahren von 63 bis 65 folgende Einnahmen gegenüber:

Vorz. Rente + EK                 Arbeit bis 65                 Differenz             100 %Rentenbezug in Jahren bis Ausgleich
                                                                                                              (berücksichtigt nur den Abschlag v. 288 EUR)
65088                                     12000                      53088                   100 Jahre +
89088                                     24000                      65088                   200 Jahre +
113088                                   36000                      77088                   200 Jahre +
137088                                   48000                       89088                  300 Jahre +
161088                                   60000                     101088                  300 Jahre +


Man sieht also 2 Jahre ein gutes Brutto=Netto-Einkommen + verminderte Rente beziehen kann sich lohnen.
Ich habe mit Sicherheit den ein oder anderen Abzug vergessen was die Rechnung in die eine oder andere Richtung beeinflussen mag, dass man aber selten bis nie den Punkt erreicht an dem Arbeit bis 65 das entgangene erhöhte Einkommen wieder wettmacht.

Man darf außerdem folgendes nicht vergessen. 50 000 EUR jetzt und 50 000 EUR gestückelt über X Jahrzehnte sind kaufkraftmäßig nicht zu vergleichen.
Das zusätzliche Einkommen kann man zudem anlegen und erhält noch ein paar Zinsen.
Auch die Zahlung freiwilliger Beiträge in der Zeit wird sich kaum zu Lebzeiten auszahlen.

Jährliche Rentenanpassungen sind auch nicht berücksichtigt. Geht es einem nur um den abschlagsfreien Betrag, dann muss man auch sehen, dass die Reduzierte Rente bestenfalles 2 Rentenanpassungen bekommt wodurch sich der Unterschied zum 65. Lebensjahr um ein paar Prozentpunkte verringert. Werden dann -wie andere Kommentare vermuten lassen- für die 2 Jahre Zusatzeinkommen auch zusätzliche, abschlagsfreie Entgeltpunkte  erwirtschaftet, dann verkleinert sich die Lücke nochmals.

Für Immobilienbesitzer -oder eigentlich für jeden- wird sich das zusätzliche Finanzpolster außerdem ganz gut anfühlen, ist damit die nächste, große Reparatur (Stichwort Heizung, Dach, energetische Sanierung) doch schonmal abgedeckt. Das muss man als Rentner erstmal zur Seite bringen.




 

UdoL

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #22 am: 10.08.2023 09:02 »
Siehe auch:

https://www.test.de/Rente-mit-63-5197662-0/

wenn man am Ende der Seite sich den weitergehenden Link zum Interwiew von "Frührente und Arbeit" ansieht kommen wir auch wieder auf den Ausgangspunkt des Threads zurück. Gilt dann hier auch, dass der Arbeitsvertrag automatisch nach Begutachtung durch den Amtsarzt endet?

Zu berücksichtigen ist bei den Berechnungen auch, um so früher ich in Rente gehe, bin ich bei der Versteuerrung der Rente ein paar Prozent besser gestellt und das bis zum Ende des Rentenbezugs.

______________________________________________________
Das Leben ist ein großes Abenteuer, das immer tödlich endet!

TVOEDAnwender

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 102
Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #23 am: 10.08.2023 09:47 »
Wie sieht es eigentlich mit der ZVK in dieser Konstellation aus?
Also angenommen ich nehme die Rente mit 63 (mit Abschlägen, 14,4 %) und gehe jedoch weiter voll arbeiten.
Erhalte ich dann schon die ZVK? Zahlt der AG weiter in die ZVK ein?

aronzo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 124
Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #24 am: 10.08.2023 10:36 »
@ElBarto: Das ist meine Sichtweise und ich lasse mich gerne korrigieren!

Leider werden Äpfel mit Birnen verglichen. Du kannst meiner Ansicht nach zwei Szenarien vergleichen.

1. Rente mit 63 und Abschlägen - einmal mit, einmal ohne Nebenverdienst. Dann hast Du den Nebenverdienst netto als Gewinn.

2. bis 65+ weiterarbeiten (Altersrente ohne Abschläge aus verschiedenen Gründen denkbar) - einmal mit Rente mit Abschlägen, einmal ohne Rentenbezug. Dann hast Du die Nettorente bis 65+ als Gewinn und betrachtest die Abschmelzung durch die Abschläge.

Die Rente von EUR 1.712 (2.000 - 288) ist brutto, eine solche Nettorente wirst Du kaum erzielen. Darauf zahlst Du darauf ob Deiner Verdienstbeispiele gewiss 40 % Steuern (z.B. für einen individuellen Anteil von 85 Prozent der Rente entspricht das 34 Prozent Einkommensteuer auf die Rente). Selbst wenn sonstige Sozialversicherungsbeiträge ob der nahen Beitragsbemessungsgrenze unberücksichtigt blieben, hättest Du noch rund EUR 1.130 Rente netto. Macht auf 24 Monate EUR 27.120.

Im Rentenalter ohne Nebenverdienst fehlen dann (ohne Rentenerhöhungen) EUR 288 brutto, mit KV und Steuern (KV der Rentner, niedrigerer Steuersatz - pauschal einfach mal 25 % und gerne veränderbar) EUR 216 netto. EUR 27.120 / EUR 216 netto ergibt rund 126 Monate (10 Jahre 6 Monate).

Daher meine weiter oben geäußerte Ansicht, dass allein die vorfristige Auszahlung attraktiv erscheint. Alles ist eine Wette: Ein ehemaliger Amtsleiter ist in der letzten Woche vor Rentenbeginn im Resturlaub unter der Dusche zusammengebrochen und verstorben...

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,704
Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #25 am: 10.08.2023 10:43 »
Da keiner seinen Todeszeitpunkt kennt, ist das immer eine Spekulation. Bei verheirateten Personen vielleicht etwas einfacher und abgedämpft.

Zur Höhe der Rente und dass es sehr wenige Rentner mit 2000 € und mehr gibt: hier sollte das gesellschaftliche Bild nicht verfälscht werden. Das dürfte ja nicht so wenige sein, weil das Einkommen und die Rentenpunkte nicht da wären, sondern weil irgendwann die BBG erreicht ist.  ;)

aronzo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 124
Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #26 am: 10.08.2023 11:15 »
Kleiner Nachtrag: Das Modell wird sicherlich interessanter, wenn wirklich bis zum gesetzlich festgelegten Alter zum Erreichen der Regelaltersrente gearbeitet wird (sagen wir mal bis 67). In einem solchen Fall würde die Rente mit Abschläge (mit 63 Jahren) doppelt so lange (48 Monate) bezogen.

Wer vorher abschlagsfrei Rente beziehen kann (Schwerbehinderung, Rente für besonders langjährig Versicherte - 45 Versicherungsjahre), sollte dieses Modell meiden.

GofX

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 226
Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #27 am: 10.08.2023 12:43 »
1. Rente mit 63 und Abschlägen - einmal mit, einmal ohne Nebenverdienst. Dann hast Du den Nebenverdienst netto als Gewinn.

Vielen Dank für die wirklich lebhafte Diskussion zum Thema. Wie es scheint, gibt es sehr unterschiedliche Sichtweisen, die aber trotzdem alle irgendwie individuell zutreffend sind.

Ich würde den Nebenverdienst nicht als "Gewinn" ansehen - das gleiche Gehalt hätte ich ebenso, wenn ich regulär bis 65 weiterarbeiten würde. Das Einzige, was ich während dieser zwei Jahre hinzubekäme, wäre die um 14,4% reduzierte Rente.

Das, was ich also zwischen 63 und 65 maximal hinzuverdiene:
Mit 63 in Rente und bis 65 weiter arbeiten: Reguläres Gehalt + dauerhaft reduzierte Rente, ich sag' mal: ca. 1.400,- Euro Netto
Mit 63 nicht in Rente und bis 65 weiter arbeiten: Reguläres Gehalt - ab 65 dann volle Rente, ca. 1.600 Euro Rente

Gehe ich mit 63 in Rente und spare 24 Monate lang die reduzierte Rente, ergibt das 24x1.400 = 33.600€

Dafür behalte ich dann ab 65 die um ca. 200 Euro dauerhaft reduzierte Rente - diese fressen die "gewonnenen" 33.600 in ziemlich genau 14 Jahren wieder auf.

65 Jahre beim Renteneintritt plus 14 Jahre ergibt fast genau die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer in Deutschland. Statistisch also ein Nullsummenspiel.

Ich habe noch ein paar Jahre bis zur Rente und wenn das Gesetz bis dahin nicht wieder gekippt wird, überlege ich mir mit 62 1/2 ob ich die 33.600€ in den nächsten zwei Jahren dringend benötige ... oder nicht. Wahrscheinlich eher nicht.

andi1504

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 83
Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #28 am: 10.08.2023 13:40 »

65 Jahre beim Renteneintritt plus 14 Jahre ergibt fast genau die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer in Deutschland. Statistisch also ein Nullsummenspiel.


Die durchschnittliche Lebenserwartung eines 65 jährigen Mannes in Deutschland beträgt knapp 18 Jahre. Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/07/PD21_331_12621.html#:~:text=Lebenserwartung%20f%C3%BCr%2065%2DJ%C3%A4hrige%20ebenso,2019%20auf%2017%2C9%20Jahre.


BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,704
Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #29 am: 10.08.2023 13:45 »
Nun ja, bei uns im Hause würde ich schätzen, dass 90 Prozent der Rentner in spe, die wegen der Neuregelung nun weiter arbeiten, bereits den vollen Rentenanspruch haben. Sind alle locker 45 bis 50 Jahre on the job.

Gibt es so viele bei Euch, die noch nicht den vollen Rentenanspruch haben?