Autor Thema: Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?  (Read 5806 times)

aronzo

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #30 am: 10.08.2023 14:10 »
Ein Studium schadet da ungemein, zumindest bei der "Wartezeit" auf eine Rente für besonders langjährig Versicherte.  >:(

MoinMoin

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #31 am: 10.08.2023 17:11 »
Nun ja, bei uns im Hause würde ich schätzen, dass 90 Prozent der Rentner in spe, die wegen der Neuregelung nun weiter arbeiten, bereits den vollen Rentenanspruch haben. Sind alle locker 45 bis 50 Jahre on the job.

Gibt es so viele bei Euch, die noch nicht den vollen Rentenanspruch haben?
Die Akademiker sind da die angearschten, weil die keine Chance haben die 45 Jahre zusammen zukriegen.
Für Bafög gibbet keine Rentenzeitpunkte, auch wenn man es hinterher zurückzahlt  ;D

BAT

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #32 am: 11.08.2023 09:49 »
Mein Mitleid.  ;)

Ramirez

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #33 am: 11.08.2023 11:43 »
Das Beispiel 1 von Verdi ist falsch. Der Verlust ist nicht ausgleichbar, die Rentenbasis ist ja auch niedriger. Warum macht Verdi so etwas?
Es ist doch allen klar das ein Wettanbieter, ob nun eine Bank, eine Versicherung oder Tippico nur Wetten anbietet, in welchen der Anbieter statistisch sicher gewinnt. Und da kommt ein Risiko nur versteckt vor, trotz mindestens gleicher Krankenkassenzahlung sinkt die Leistung erheblich. Es gibt kein Geld nach 6 Wochen. Wem das passiert der hat die Wette auch verloren. Soll bei 63-66 jährigen ja vorkommen.

Fischer2103

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #34 am: 12.08.2023 12:50 »
Es gibt kein Geld nach 6 Wochen. Wem das passiert der hat die Wette auch verloren. Soll bei 63-66 jährigen ja vorkommen.
Stimmt, es gibt in den ersten sechs Monaten Lohnfortzahlung und danach kein Krankengeld. Aber du bekommst als „Ausgleich“ deine Rente. Damit bleibt das Risiko überschaubar.

Ramirez

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #35 am: 13.08.2023 19:12 »
Es gibt kein Geld nach 6 Wochen. Wem das passiert der hat die Wette auch verloren. Soll bei 63-66 jährigen ja vorkommen.
Stimmt, es gibt in den ersten sechs Monaten Lohnfortzahlung und danach kein Krankengeld. Aber du bekommst als „Ausgleich“ deine Rente. Damit bleibt das Risiko überschaubar.

Nein, neben dem Umstand das es nur 6 Wochen sind haben Sie das Thema nicht verstanden.

Fischer2103

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #36 am: 13.08.2023 22:12 »
Ich meinte natürlich sechs Wochen Lohnfortzahlung. Mein Fehler. Nach den sechs Wochen gibt es als Rentner kein Krankengeld. Aber nochmal, ich bekomme neben dem Lohn die Rente ausbezahlt. Und wenn ich dann länger als sechs Wochen krank bin bekomme ich keinen Lohn mehr, aber die Rente bekomme ich weiter, sie ist also quasi der Krankengeldersatz. Was habe ich also nicht verstanden?

Rentenonkel

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #37 am: 14.08.2023 12:26 »
Diese Rechnung muss jeder für sich selbst machen.

Soweit ich weiß werden bei vorzeitiger Altersrente + Einkommen die KV und PV vom Gesamteinkommen also Rente+ EK berechnet. Bleiben also nicht ganz 100% vom Brutto.

Wenn man sich aber mal eine Probeberechnung der Rente machen lässt, weiß man wieviel man bekommen würde.

Renten über 2 000 EUR sind wirklich selten, aber angenommen man hätte die 2 000 EUR Rente, dann beträgt der -mir immer noch aus unerfindlichen gründen dauerhafte- Abschlag 288 EUR.

Das mal 12 sind im Jahr 3 456 EUR.

Geht man nun 2 Jahre für ein zusätzliches Einkommen nebenher Arbeiten und  erhällt z.B. 1 000, 2 000, 3 000, 4 000, 5 000 EUR Einkommen Netto dazu dann sind das in 2 Jahren:

  24 000 EUR
  48 000 EUR
  72 000 EUR
  96 000 EUR
120 000 EUR

Teilt man das durch die ca. 3500 EUR die einem im Jahr wegen des Abschlags an Rente fehlen, dann kommt man auf ca. 7 Jahre, 13 Jahre, 20 Jahre, 27 Jahre und 34 Jahre die man die Rente abschlagsfrei beziehen müsste um das Zusatzeinkommen aus 2 Jahren wieder "reinzuholen".
Pragmatiker werden sagen, die 2 Jahre bis 65 werden ja noch zum bisherigen Netto weitergearbeitet.
Angenommen das beträgt hier tatsächlich 50% des oben genannten Einkommens.

Dann beliefe sich das Netto-EK in den 2 Jahren auf:

12000 EUR
24000 EUR
36000 EUR
48000 EUR
60000 EUR

Somit stünden in den 2 Jahren von 63 bis 65 folgende Einnahmen gegenüber:

Vorz. Rente + EK                 Arbeit bis 65                 Differenz             100 %Rentenbezug in Jahren bis Ausgleich
                                                                                                              (berücksichtigt nur den Abschlag v. 288 EUR)
65088                                     12000                      53088                   100 Jahre +
89088                                     24000                      65088                   200 Jahre +
113088                                   36000                      77088                   200 Jahre +
137088                                   48000                       89088                  300 Jahre +
161088                                   60000                     101088                  300 Jahre +


Man sieht also 2 Jahre ein gutes Brutto=Netto-Einkommen + verminderte Rente beziehen kann sich lohnen.
Ich habe mit Sicherheit den ein oder anderen Abzug vergessen was die Rechnung in die eine oder andere Richtung beeinflussen mag, dass man aber selten bis nie den Punkt erreicht an dem Arbeit bis 65 das entgangene erhöhte Einkommen wieder wettmacht.

Man darf außerdem folgendes nicht vergessen. 50 000 EUR jetzt und 50 000 EUR gestückelt über X Jahrzehnte sind kaufkraftmäßig nicht zu vergleichen.
Das zusätzliche Einkommen kann man zudem anlegen und erhält noch ein paar Zinsen.
Auch die Zahlung freiwilliger Beiträge in der Zeit wird sich kaum zu Lebzeiten auszahlen.

Jährliche Rentenanpassungen sind auch nicht berücksichtigt. Geht es einem nur um den abschlagsfreien Betrag, dann muss man auch sehen, dass die Reduzierte Rente bestenfalles 2 Rentenanpassungen bekommt wodurch sich der Unterschied zum 65. Lebensjahr um ein paar Prozentpunkte verringert. Werden dann -wie andere Kommentare vermuten lassen- für die 2 Jahre Zusatzeinkommen auch zusätzliche, abschlagsfreie Entgeltpunkte  erwirtschaftet, dann verkleinert sich die Lücke nochmals.

Für Immobilienbesitzer -oder eigentlich für jeden- wird sich das zusätzliche Finanzpolster außerdem ganz gut anfühlen, ist damit die nächste, große Reparatur (Stichwort Heizung, Dach, energetische Sanierung) doch schonmal abgedeckt. Das muss man als Rentner erstmal zur Seite bringen.

Soweit ich das beurteilen kann, gibt es da einen grundsätzlichen Denkfehler in Deinen Berechnungen.

Wenn man sich die Frage stellt, ob es sich lohnt, vorzeitig in Rente zu gehen, muss man die Berechnungen der Rente mit und ohne Abzug den Mehreinnahmen bei vorzeitiger Inanspruchnahme gegenüber stellen.

Nimmt man jetzt die Rente von 2.000 EUR würde derjenige, der mit 63 Jahren geht, nur 1712 EUR erhalten. (Die Mehreinzahlung ab dem 63. Lebensjahr kämen dann ab 67 Jahren dazu.)

Derjenige, der mit 65 Jahren in Rente gehen würde (45 Jahre vorausgesetzt), hätte dann ab 65 Jahren die von Dir genannten 2.000 EUR plus die 2 Jahre, die noch eingezahlt wurden.

Die Differenz beträgt daher 24 Monate mal 1712 EUR = 41.088 EUR. Davon wären 24 Monate frühere Rentenerhöhung (65 statt 67), also je nach Verdienst grob 100 EUR, wieder gegen zu rechnen.

Für diese Investition erhält derjenige, der mit 65 Jahren geht, eine Erhöhung von 288 EUR. Rein mathematisch und ohne Rentenerhöhung würde das ein Break Even von 134 Monaten bedeuten.

Leider berücksichtigt diese grobe Berechnung allerdings lediglich die Bruttowerte. Die Rente ist jedoch ein zu versteuerndes und bei gesetzlich krankenversicherten auch ein zu verbeitragendes Einkommen. Daher bleiben von den nominel 41.088 EUR deutlich weniger über. Bis zu BBG in der KV (also bei kleineren Einkünften) müssen davon bei gesetzlich versicherten rund 12 % abgezogen werden plus die steuerliche Belastung. Da wir ein progressives Steuersystem haben, hängt die steuerliche Belastung der Rente von der individuellen Steuerlast und damit vom Gesamteinkommen ab. Egal wie, die oben genannte Summe bleibt nie netto übrig. Wenn man neben der Rente später kein Einkommen hat, fällt die steuerliche Belastung grundsätzlich deutlich geringer aus. Daher müsste man auch in etwa abschätzen können, wie die steuerliche Belastung später ausfallen würde, mit und ohne Rentenabschlag, um das "Netto-Delta" zu ermitteln. Darüber hinaus müsste man die Rentenerhöhungen in den nächsten 25 Jahren kennen. Es ist also eine Gleichung mit vielen Unbekannten.

Bezogen auf eine durchschnittliche Rentenlaufzeit kann man grob davon ausgehen, dass man nach etwa der Hälfte der durschnittlichen Rentenlaufzeit mit dem Warten bis 65 Jahren besser fährt.

Sofern man verheiratet ist, bleibt der Abzug auch bei einer möglichen, anschließenden Hinterbliebenenrente erhalten.

Oder noch anders ausgedrückt: Wenn man bei einem privaten Anbieter seines Vertrauens eine Zusatzrente von 288 EUR haben wollen würde, müsste man etwa 100.000 EUR investieren.

Anders sieht es natürlich aus, wenn die Rente vorzeitig ohne Rentenminderung in Anspruch genommen werden kann. Dann gibt es sehr selten einen sachlichen Grund, die Rente nicht neben dem Einkommen aus der Berufstätigkeit zu nehmen. Andernfalls würde man in der Regel viel Geld liegen lassen.

Ramirez

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #38 am: 18.08.2023 18:11 »
Ich meinte natürlich sechs Wochen Lohnfortzahlung. Mein Fehler. Nach den sechs Wochen gibt es als Rentner kein Krankengeld. Aber nochmal, ich bekomme neben dem Lohn die Rente ausbezahlt. Und wenn ich dann länger als sechs Wochen krank bin bekomme ich keinen Lohn mehr, aber die Rente bekomme ich weiter, sie ist also quasi der Krankengeldersatz. Was habe ich also nicht verstanden?
Da es sich so anhört als wollten Sie es wirklich wissen:

Zwei Arbeitnehmer A und B. Beide gleich alt, gleicher Beruf, das Büro liegt gegenüber.

A geht vorzeitig mit Abschlag in Rente und arbeitet weiter.
B arbeitet weiter.

Beiden werden zur Zeit X nach dem Rentenbeginn von A für y > 6 Wochen krank.
Ihr Verhalten ist bezüglich der erbrachten Arbeitszeit also absolut identisch.

A bezieht dann seine Rente mit Abschlag, sonst nichts.
B bezieht das Krankengeld, welches deutlich höher ist als die Rente von A und sammelt weiter Rentenpunkte dazu.

Beide Arbeiten also exakt gleich, A verliert über das geringere Einkommen in der Krankheit hinaus aber sogar den von Verdi falsch bezeichneten Ausgleich des Verlustes. Die Phase des zusätzlichen Einkommens verdreht sich in der Krankheit ins negative, dazu kommt der dauerhafte Verlust der Rentenkürzung und der Nicht-Ausgleich.

Es reichen wenige Wochen aus um die der Entscheidung von A zugrunde liegende Rechnung zu pulverisieren. A verliert massiv Einkommen, trotz identischer Handlung zu B.