Diese Rechnung muss jeder für sich selbst machen.
Soweit ich weiß werden bei vorzeitiger Altersrente + Einkommen die KV und PV vom Gesamteinkommen also Rente+ EK berechnet. Bleiben also nicht ganz 100% vom Brutto.
Wenn man sich aber mal eine Probeberechnung der Rente machen lässt, weiß man wieviel man bekommen würde.
Renten über 2 000 EUR sind wirklich selten, aber angenommen man hätte die 2 000 EUR Rente, dann beträgt der -mir immer noch aus unerfindlichen gründen dauerhafte- Abschlag 288 EUR.
Das mal 12 sind im Jahr 3 456 EUR.
Geht man nun 2 Jahre für ein zusätzliches Einkommen nebenher Arbeiten und erhällt z.B. 1 000, 2 000, 3 000, 4 000, 5 000 EUR Einkommen Netto dazu dann sind das in 2 Jahren:
24 000 EUR
48 000 EUR
72 000 EUR
96 000 EUR
120 000 EUR
Teilt man das durch die ca. 3500 EUR die einem im Jahr wegen des Abschlags an Rente fehlen, dann kommt man auf ca. 7 Jahre, 13 Jahre, 20 Jahre, 27 Jahre und 34 Jahre die man die Rente abschlagsfrei beziehen müsste um das Zusatzeinkommen aus 2 Jahren wieder "reinzuholen".
Pragmatiker werden sagen, die 2 Jahre bis 65 werden ja noch zum bisherigen Netto weitergearbeitet.
Angenommen das beträgt hier tatsächlich 50% des oben genannten Einkommens.
Dann beliefe sich das Netto-EK in den 2 Jahren auf:
12000 EUR
24000 EUR
36000 EUR
48000 EUR
60000 EUR
Somit stünden in den 2 Jahren von 63 bis 65 folgende Einnahmen gegenüber:
Vorz. Rente + EK Arbeit bis 65 Differenz 100 %Rentenbezug in Jahren bis Ausgleich
(berücksichtigt nur den Abschlag v. 288 EUR)
65088 12000 53088 100 Jahre +
89088 24000 65088 200 Jahre +
113088 36000 77088 200 Jahre +
137088 48000 89088 300 Jahre +
161088 60000 101088 300 Jahre +
Man sieht also 2 Jahre ein gutes Brutto=Netto-Einkommen + verminderte Rente beziehen kann sich lohnen.
Ich habe mit Sicherheit den ein oder anderen Abzug vergessen was die Rechnung in die eine oder andere Richtung beeinflussen mag, dass man aber selten bis nie den Punkt erreicht an dem Arbeit bis 65 das entgangene erhöhte Einkommen wieder wettmacht.
Man darf außerdem folgendes nicht vergessen. 50 000 EUR jetzt und 50 000 EUR gestückelt über X Jahrzehnte sind kaufkraftmäßig nicht zu vergleichen.
Das zusätzliche Einkommen kann man zudem anlegen und erhält noch ein paar Zinsen.
Auch die Zahlung freiwilliger Beiträge in der Zeit wird sich kaum zu Lebzeiten auszahlen.
Jährliche Rentenanpassungen sind auch nicht berücksichtigt. Geht es einem nur um den abschlagsfreien Betrag, dann muss man auch sehen, dass die Reduzierte Rente bestenfalles 2 Rentenanpassungen bekommt wodurch sich der Unterschied zum 65. Lebensjahr um ein paar Prozentpunkte verringert. Werden dann -wie andere Kommentare vermuten lassen- für die 2 Jahre Zusatzeinkommen auch zusätzliche, abschlagsfreie Entgeltpunkte erwirtschaftet, dann verkleinert sich die Lücke nochmals.
Für Immobilienbesitzer -oder eigentlich für jeden- wird sich das zusätzliche Finanzpolster außerdem ganz gut anfühlen, ist damit die nächste, große Reparatur (Stichwort Heizung, Dach, energetische Sanierung) doch schonmal abgedeckt. Das muss man als Rentner erstmal zur Seite bringen.
Soweit ich das beurteilen kann, gibt es da einen grundsätzlichen Denkfehler in Deinen Berechnungen.
Wenn man sich die Frage stellt, ob es sich lohnt, vorzeitig in Rente zu gehen, muss man die Berechnungen der Rente mit und ohne Abzug den Mehreinnahmen bei vorzeitiger Inanspruchnahme gegenüber stellen.
Nimmt man jetzt die Rente von 2.000 EUR würde derjenige, der mit 63 Jahren geht, nur 1712 EUR erhalten. (Die Mehreinzahlung ab dem 63. Lebensjahr kämen dann ab 67 Jahren dazu.)
Derjenige, der mit 65 Jahren in Rente gehen würde (45 Jahre vorausgesetzt), hätte dann ab 65 Jahren die von Dir genannten 2.000 EUR plus die 2 Jahre, die noch eingezahlt wurden.
Die Differenz beträgt daher 24 Monate mal 1712 EUR = 41.088 EUR. Davon wären 24 Monate frühere Rentenerhöhung (65 statt 67), also je nach Verdienst grob 100 EUR, wieder gegen zu rechnen.
Für diese Investition erhält derjenige, der mit 65 Jahren geht, eine Erhöhung von 288 EUR. Rein mathematisch und ohne Rentenerhöhung würde das ein Break Even von 134 Monaten bedeuten.
Leider berücksichtigt diese grobe Berechnung allerdings lediglich die Bruttowerte. Die Rente ist jedoch ein zu versteuerndes und bei gesetzlich krankenversicherten auch ein zu verbeitragendes Einkommen. Daher bleiben von den nominel 41.088 EUR deutlich weniger über. Bis zu BBG in der KV (also bei kleineren Einkünften) müssen davon bei gesetzlich versicherten rund 12 % abgezogen werden plus die steuerliche Belastung. Da wir ein progressives Steuersystem haben, hängt die steuerliche Belastung der Rente von der individuellen Steuerlast und damit vom Gesamteinkommen ab. Egal wie, die oben genannte Summe bleibt nie netto übrig. Wenn man neben der Rente später kein Einkommen hat, fällt die steuerliche Belastung grundsätzlich deutlich geringer aus. Daher müsste man auch in etwa abschätzen können, wie die steuerliche Belastung später ausfallen würde, mit und ohne Rentenabschlag, um das "Netto-Delta" zu ermitteln. Darüber hinaus müsste man die Rentenerhöhungen in den nächsten 25 Jahren kennen. Es ist also eine Gleichung mit vielen Unbekannten.
Bezogen auf eine durchschnittliche Rentenlaufzeit kann man grob davon ausgehen, dass man nach etwa der Hälfte der durschnittlichen Rentenlaufzeit mit dem Warten bis 65 Jahren besser fährt.
Sofern man verheiratet ist, bleibt der Abzug auch bei einer möglichen, anschließenden Hinterbliebenenrente erhalten.
Oder noch anders ausgedrückt: Wenn man bei einem privaten Anbieter seines Vertrauens eine Zusatzrente von 288 EUR haben wollen würde, müsste man etwa 100.000 EUR investieren.
Anders sieht es natürlich aus, wenn die Rente vorzeitig ohne Rentenminderung in Anspruch genommen werden kann. Dann gibt es sehr selten einen sachlichen Grund, die Rente nicht neben dem Einkommen aus der Berufstätigkeit zu nehmen. Andernfalls würde man in der Regel viel Geld liegen lassen.