Die Unkenntnis der AN wird einfach an super vielen Stellen im öffentlichen Dienst bei der Eingruppierung ausgenutzt.
Die Entgeltordnung des TV-L sagt:
Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z. B.
Fachinformatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatiker, IT-System-Kaufleute oder IT-Systemelektroniker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die
aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
die ohne Anleitung tätig sind
Sprich, wenn ich jemanden in Entgeltgruppe 6 eingruppiert sehe anhand seiner Tätigkeiten, dann darf derjenige, ohne dass ein zweiter daneben steht und sagt, wie etwas zu tun ist, gar nicht tätig werden.
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert.
Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.
Standardfälle (alles unter EG8) wären dann Rechner anschließen, Benutzerkonten anlegen, Software installieren, Berechtigungen zur Nutzung dieser Software an den Benutzer vergeben und weitere routinemäßige Aufgaben, die anfallen.
Sprich, wenn über den oben genannten Standard Entscheidungen zur Beseitigung von Fehlern oder Spezialarbeitsplätzen getroffen werden, sind wir schon in der 8. Hab ich dann noch über die dreijährige Ausbildung Fachkenntnisse, die ich im Alltag regelmäßig für meine zu erfüllenden Arbeiten anwenden muss, bin ich in der 9.
Und so weiter. Wer ohne 9a in der IT im ÖD ist, lässt sich meiner Meinung nach ausbeuten oder er wechselt täglich nur die Sicherungsfestplatten, installiert neue Windows Versionen und geht regelmäßig zu Kollegen mit Probleme mit der Floskel "haben Sie das Gerät bereits aus und wieder eingeschaltet?"