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[Allg] Bitte um Rat - Pauschale Beihilfe/ Individuelle Beihilfe - GKV oder PKV
Layra:
Guten Morgen,
gerne würde ich um Erfahrung, Unterstützung und Tipps beten. Da ich noch vor der Entscheidung stehe, wie ich mich versichern möchte ( GKV oder PKV, A13, Pauschale Beihilfe möglich) und das nun nicht mehr aufschieben kann.
Ich würde das gerne einerseits aus rein finanzieller Sicht betrachten. Da ich in der PKV einen Risikozuschlag wegen der Öffnungsaktion hätte.
PKV = ca. 350 eu / Pflegeversicherung = 29 eu./ steuerlich absetzbar = 245 eu (50% Absicherung ohne Risikozuschlag, da dieser nicht abgesetzt werden kann oder?)
GKV = 359 eu nach Abzug pauschaler Behilfe / Pflege = 105 eu. (Beitrag ohne pauschale Beihilfe aktuell= 719 eu + 105 Pflege)
Ich frage mich auch wegen der Steuern...
Was genau könnte ich von dem GKV Betrag absetzen? Bzw. Wie viel würde ich dann wieder bekommen? Frage mich eben, ob es am Ende vielleicht gar nicht so viel mehr in der GKV wäre, wenn man mehr Steuern zurückbekommt.
Gibt es hier GKV- Versicherte, die sich hier auskennen und die pauschale Beihilfe schon nutzen?
Oder auch nicht nutzen und lange Erfahrung als Beamter/in in der GKV haben?
Die pauschale Beihilfe soll ja auch nur auf die Besoldung gezahlt werden, d.h. alles was darüber hinaus bei einer freiwilligen Versicherung verbeitragt wird, muss man zu aktuell 14% plus Zusatzbeitrag dann alleine zahlen?
Und die Gegenfrage - Welche Erfahrungen habt ihr mit der Beitragsentwicklung (vor allem in Bezug auf den Risikozuschlag), da dieser ja immer als Hebel mitwirkt und nicht wegfallen wird? Vielleicht gibt es ja hier schon Pensionäre oder lange Versicherte in der PKV?
Eine frühzeitige DU ist ja auch immer möglich und kann nie ausgeschlossen werden - Was wäre dann die bessere Alternative?
Ein bis zwei Kinder sollen in Zukunft auch kommen.
Und dann nochmal die Frage zum Beihilfeergänzungstarif, da ich diesen nicht abgesichert bekomme. Fehlt jemandem dieser auch? Wo kommen denn Zuzahlungen auf mich zu? Besonders bei Heilmittel, da die Höchstsätze der Beihilfe so niedrig sind, habe ich gehört?
Es sind viele Fragen, aber ich hoffe, eure Erfahrungen und euer Wissen kann mir helfen.
Layra:
Also vor allem aber interessiert mich die Frage, was ich steuerlich absetzen kann bei beiden Fällen?
Falls der Beitrag zu überladen ist, wäre eine Antwort auf diese Frage toll.
MoinMoin:
Die GKV wird komplett steuerlich angesetzt, bei einer PKV nur die Dinge, die "GKV" entsprechend sind.
Also Chefarzt oder Einzelzimmer wird nicht steuerlich berücksichtigt.
Die PKVen weisen diesen Betrag mWn dann entsprechend aus.
Ozymandias:
--- Zitat ---PKV = ca. 350 eu / Pflegeversicherung = 29 eu./ steuerlich absetzbar = 245 eu (50% Absicherung ohne Risikozuschlag, da dieser nicht abgesetzt werden kann oder?)
--- End quote ---
Steuerlich absetzbar sind so grob ca. 80%, der Risikozuschlag ebenfalls zu 80% absetzbar, die PV zu 100%.
Pauschale Beihilfe mag mit Kindern eine zeit lang günstiger sein. In der Pension dreht sich das dann wieder um, da die Beihilfe 70% zahlt. Auch mit 2 Kindern zahlt man in vielen Ländern nur 70%.
Bessere Leistungen, kürzere Terminwartezeiten gibt es bei der PKV oben drauf.
Pauschale Beihilfe macht sehr große Probleme, wenn man in ein anderes Land wechselt, dass keine Pauschale Beihilfe hat.
Heilmittel bzw. Hilfsmittel könnten ein Problem sein. Da werden ggf. der ein oder andere Tausender fällig, man muss auch nicht das schlechteste Hörgerät etc. nehmen. Man muss in der PKV etwas selbständiger agieren, alles einreichen, überprüfen, genug auf dem Konto haben. In der GKV ist alles unkomplizierter.
Die Ersparnisse bei PKV dürften selbst mit Risikozuschlag langfristig überwiegen.
Buchempfehlung:
HOW2PKV
gibt es z.B. bei Amazon umsonst mit Kindle unlimited Probeabo (muss man danach kündigen).
clarion:
Hallo,
Wenn es bei Heil - und Hilfsmittel Festbeträge gibt sind sie in der Beihilfeverordnung aufgeführt. Auch die PKV haben Höchstsätze.
Bei Hörgeräten ist der Festbetrag der Beihilfe beispielsweise höher als in der GKV.
Beispiel: Die Beihilfeverordnung sieht für ein Hörgerät einen Festbetrag von 1000 Euro vor, die PKV hat für ein Hörgerät einen Höchstbetrag von 1500 Euro. Annahme Du bist zu 50% Beihilfe berechtigt und suchst Dir ein Hörgerät für 2.000 Euro aus.
Dann würdest Du von der Beihilfe 500 Euro bekommen, von der PKV 750 Euro, dann müsstest Du 750 Euro selbst finanzieren. Hättest Du einen Beihilfeergänzungstarif, würdest Du von der PKV 1.000 Euro bekommen, denn mehr als den Höchstsatz gibt es nicht! Ein Eigenbeitrag verbleibt so oder so. In der GKV könnte der Akustiker für en Hörgerät sogar noch nicht einmal 800 Euro abrechnen, so dass Du über 1.200 Euro selbst bezahlen müsstest.
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