Steuerliche Absetzbarkeit ist unbegrenzt für die Basisversicherung gegeben, sollte man die 1900 Euro bzw. 3800 Euro als Paar nicht erreichen, kann man zusätzlich zur Krankenversicherung eben noch andere Versicherungen absetzen.
Das sind aber nur ca. 160 Euro im Monat, die wird man fast immer erreichen.
Das bedeutet aber doch nur, dass sich die Ausgaben um den eigenen Grenzsteuersatz reduzieren, dass man also bei 30% Grenzsteuersatz und 2000 Euro PKV-Basisversicherung eben 600 Euro Steuern nicht bezahlen muss. Natürlich muss man bei 3000 Euro GKV dann 900 Euro Steuern nicht bezahlen, aber unterm Strich ist das dann trotzdem teurer, und es lohnt sich nicht, mehr zu zahlen, nur um mehr Steuern zu zahlen.
Bei der BRE wird natürlich der Anteil, der auf die Basisversicherung entfällt, wieder von den absetzbaren Beiträgen abgezogen. Wenn man also 500 Euro zurück bekommt, und davon 400 Euro auf die Basisversicherung entfallen, dann bekommt man keine 120 Euro (30% von 400 Euro) Steuerermäßigung da drauf.
Wenn man es also genau nimmt, und seinen Grenzsteuersatz für das laufende Jahr in etwa kennt, reicht man nicht erst ein, wenn man mehr als die 500 Euro erstattet bekommt, sondern bereits, wenn man zum Beispiel mehr als 380 Euro erstattet bekommt, weil man dann zusammen mit den 120 Euro Steuerersparnis schon besser steht als mit der 500 Euro Beitragsrückerstattung.
Für die Entscheidung PKV vs. GKV sollte die steuerliche Absetzbarkeit aber wirklich nur in Grenzfällen eine Rolle spielen, oder wenn die PKV besondere Bezahlmodelle anbietet (zum Beispiel mit Skonto für die nächsten beiden Jahre zu bezahlen, sodass man im "freien Jahr" andere Versicherungen geltend machen kann).
Neben den Faktoren die Gesundheit betreffend hat es auch einen finanziellen Einfluss, in welchen Familienkonstellationen man sich über die Dauer befinden wird (Anzahl Kinder, beruftstätigkeit Partner, Teilzeit etc.). Das ist unter Umständen schwer vorherzusagen.
Fun fact: Je nach PKV ist die BRE nicht so leicht zu durchschauen. Meine Kinder haben theoretisch je 100 Euro BRE. Es gibt aber Untersuchungen, die man einreichen kann, ohne dass es die BRE gefährdet. Ich müsste also berücksichtigen, was ich so einreichen kann, ggf. sachen auf Rechnungen streichen, damit nur das abgerechnet wird, was nicht berücksichtigt wird für die BRE, dann noch die Steuerliche Abzugsfähigkeit berücksichtigen, um abhängig von meinem Grenzsteuersatz zu berechnen, ob ich jetzt mehr Geld habe, wenn ich die restlichen Rechnungen von 87,25 Euro nun einreiche, oder lieber die 100 Euro BRE nehme. Der Stundenlohn dafür ist jedoch am Ende nicht so groß.