Autor Thema: [Allg] Bitte um Rat - Pauschale Beihilfe/ Individuelle Beihilfe - GKV oder PKV  (Read 6093 times)

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,866
In der GKV gibt es aber auch keine Wahlleistung im  Krankenhaus. Bis man diese zwei oder ein Prozent  vom Brutto  erreicht, ab der es eine Zuzahlungsbefreiung in der GKV gibt, hat man mit A13 schon einen deutlichen vierstelligen  Betrag ausgegeben. Beii der PKV kann man hohe Zuzahlungsbeiträge als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.

Saxum

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 307
Danke für eure hilfreichen Infos. Über eine genaue Quelle über die steuerliche Absetzbarkeit der GKV-Beiträge wäre ich sehr dankbar, um das mal nachlesen zu können.

Wenn man die Schlagworte in die Suche eingibt, bekommt man einige Ergebnisse wie etwa:

https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/krankenversicherung-steuer-absetzen/

https://www.kvb.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/krankenversorgung/Allgemeines/das_buergerentlastungsgesetz_krankenversorgung.pdf?__blob=publicationFile&v=6

https://www.allianz.de/gesundheit/private-krankenversicherung/steuern/

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/beitraege-beitragssaetze/haeufige-fragen-zu-den-tk-beitraegen/steuerentlastung-beitrag-absetzen-2009008

etc. Vielleicht haben ja Aloha oder andere Kolleg*innen bessere Links.


Leider ist durch die Öffnungsaktion das Niveau der Leistungen aktuell zu 50%, mit Kindern oder in der Pension zu höherem Prozentbeitrag auf die Leistungen der Beihilfe begrenzt. Da sind teilweise Leistungen der GKV (z.B. Kuren -Mutter-Kind-Kuren, Haushaltshilfe usw.) mit Zusatzversicherungen dann sogar besser abgesichert als in der PKV mit Beihilfe, weil über die Öffnung kein Beihilfeergänzungstarif, Wahlleistungen im KH usw. möglich ist. Und dann z.B. noch die Begrenzung der Höchstsätze der Beihilfe bei den Heilmitteln. Die Zuzahlung zu den Heilmitteln werden in der GKV zu der Einkommensgrenze zugezählt. Und wenn man bereits hohe medizinische Ausgaben hat, muss man darüber hinaus nicht mehr zuzahlen. Zusätzlich die Beschränkung im Zahnbereich bei Material-und Laborkosten, was eine Zahnzusatzversicherung voll abdecken könnte.
Daher kann sich auch je nach Familienkonstellation und Vorerkrankungen usw. sogar der Verbleib mit in der GKV mit pauschaler Beihilfe finanziell lohnen. Was dann natürlich später im Pensionsalter sein wird und wie sich die Beiträge in beiden Systemen entwickeln werden, weiß natürlich keiner.

Und da man aktuell als Beamter leider auch nicht von der PKV wechseln kann, sollte man merken, dass dieses System für den individuellen Fall nicht funktioniert, was sehr schade ist, muss man diesen Schritt 100% bedenken.

Die älteren Tarifgenerationen hatten tatsächlich dieses Problem, bei den neuen Tarifgenerationen ist in der Regel die von dir benannten Leistungen aber mit inkludiert. Also ambulante und stationäre Kuren (je nach Versicherer mit oder ohne Begrenzungen, mit oder ohne Unterkunft), Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege, Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung), Sozialpädiatrische Zentren, Soziotheraphie, Sozialmedizinische Nachsorge, Stationäre Kurzzeitpflege, etc. und lehnen es oft an die Ausführungen im SGB V an.

Hier haben meiner Meinung nach in der Regel die neuen Tarifgenerationen "aufgeschlossen", bitte schau einfach mal in deine Tarifbedingungen deines "Grundtarifs" sowie die entsprechenden Beihilferegelungen des Bundeslandes. Hier solltest du fündig werden, zusammen mit der Beihilfe solltest du dann, 100% im Sinne der Beihilfe bekommen, was in der Regel eine bessere Versorgung bedeutet als in der GKV mit den Budgets und Leistungseinschränkungen.

Wahlleistungen im Krankenhaus zahlt, in deinem Falle, ja deine Beihilfestelle, wenn geregelt, in jedem Falle. Die andere fehlende Hälfe müsstet du dann entweder selbst zahlen oder deckst das über die Krankenhaustagegeldversicherung ab.

Die Kosten im Zahnbereich sind relativ zu sehen, nehmen wir an deine Beihilfe hat auch 60% für Zahnersatz und einen Beihilfesatz von 50%. Dann würde bei einem fiktiven Rechnungsbetrag von 5.000 Euro jeweils von deiner Beihilfe (1.500) und deiner PKV (2.500) insgesamt 4.000 Euro erstattet werden.

1.000 Euro wäre deine Eigenbeteiligung oder du schaust dir mal zB den Tarif DentOptimal der Würzburger an und fragst ob das auch analog für Beihilferegelung gilt.

Der Beihilfeergänzungstarif ist eine "Zusatzversicherung", ohne die du immer noch eine gute Versorgung im Grunde hättest. Der Beihilfeergänzungstarif ist aber auch bei jedem Versicherer anderes ausgestaltet. Manche haben hier Material- und Laborkosten sowie Auslandskrankenversicherung mit drin, andere gehen etwas weiter und fügen hier noch zusätzlich Heilmittel und Sehhilfen mit ein, andere wiederum "kopieren" den ganz oder teilweise den Grundtarif im Beihilfeergänzungstarif.

Saxum

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 307
Zur Thematik der Wahlleistungen im Krankenhaus (Privatärtzliche Behandlung / Unterkunft) habe mal kurz im Internet gestörbert und bin auf zwei oder drei Tarife gestoßen die gegebenenfalls Interessant sein könnten. Es handelt sich um Krankenhaus-Zusatzversicherungen welche für GKV Versicherte und PKV Versicherte geöffnet sind.

Also auch wohl für andere die ggf. nur einen Grundtarif haben und es so evtl. „aufstocken“ können. Ich weoß allerdings natürlich nicht wie es mit den Gesundheitsfragen aussieht. Aber eine anonyme Risikovorabfrage geht immer.

- Gothaer MediClinic Premium (1 Bett)
- Gothaer MediClinic Plus (2 Bett)

- Bayerische (BBV) V.I.P. stationär prestige (1 Bett)
- Bayerische (BBV) V.I.P. stationär komfort (2 Bett)

und als „alternative“, ein Krankenhaustagegeld

- DKV KKHT65 (65 Euro Krankenhaustagegeld), wohl ohne Gesundheitsprüfung

Das wären die Alternativen die ich auf die schnelle finden könnte, da kann man sich ja darüber informieren.

Ansonsten wenn du gefühlsmäßig eher bei der GKV aufgehoben fühlst, dann mach das. Ist natürlich auch ok. :)

Layra

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Bei deinen Links steht aber überall, dass im Endeffekt nur die Beiträge bis 1900 eu berücksichtigt werden. Also ob nun 350 eu im Monat oder 450 eu im Monat macht dann keinen Unterschied, wenn ich das richtig verstehe? Weil beide Beiträge ja im Jahr schon über 1900eu reichen? Oder verstehe ich dort jetzt etwas falsch?

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,866
Die Basisabsicherung egal ob GKV oder PKV kann man unbegrenzt  absetzen, nur die Zusatzbausteine z.B Absicherung der Zähne aber auch andere Vorsorgeleistungen wie Rentenversicherung oder auch Haftpflichtversicherung kannst Du in der Höhe von bis zu 1900 Euro absetzen. Die PKVen stellen entsprechende Bescheinigungen aus und melden die Beträge von sich aus zum Finanzamt..

Was ist es denn nun geworden?  GKV oder PKV?

Saxum

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 307
Grob „runter gebrochen“, da die steuerlich ja auch bei der PKV nur der  „gesetzliche Leistungsniveau“ (unbegrenzt) absetzfähig ist, macht es meinem Gefühl nach keinen allzugroßen Unterschied zwischen den beiden - wenn man ab gD tätig ist. Berechnen könnte ich das mir nicht.

Von meiner PKV wurden etwa beispielsweise folgende Werte an die Finanzbehörden übermittelt:

PKV Beiträge: 3.018,67 €
davon steuerlich abzugsfähig: 1.875,06
PPV Beiträge: 423,77 €
davon steuerlich abzugsfähig: 423,77

Die 1.900 sind schon „verbraucht“ da diese in den obigen Beiträgen mit stecken. Bei der GKV wird es ähnlich sein, insbesondere wohl ab gD ist. Einen „Trick“ um die 1.900 für andere Versicherungen zu verwenden ist es, die Beiträge zur Krankenversicherung jährlich im voraus zu zahlen.

Ja was ist es bei dir geworden? :)
« Last Edit: 20.08.2023 09:44 von Saxum »

Saxum

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 307
Keine Gewähr, aber wenn ich es richtig verstanden habe, kann es sein dass beispielsweise der TVöD VKA bei E12 in Vollzeit und Stufe 1 dann GKV 301,57 € und GPV 89,50 € ausmachen. Das kann man dann vermutlich in voller Höhe absetzen.

Im Vergleich mit meinem Tarif mit etwa 1.875,06 (bei 30% Restkosten-Versicherung!) wären das 156,25 €. Damit würde theoretisch mit der GKV mehr absetzen können.

Dafür zahle ich monatlich bei der PKV eben auch 215,66 € und bei der GKV würde ich bei E12 „mehr“ mit 301,57 € zahlen … zumindest in Vollzeit. Jedoch lässt das noch viele andere Dinge unberücksichtigt, die ich nicht erfassen kann und wohl nur ein steuerberater*in das kann.

Die Entscheidung GKV oder PKV sollte aber meines Erachtens nach nicht wegen der Steuerlichen Absetzbarkeit der Krankenversicherung sein. Da sind dann doch fragen wie Leistungen, Risikozuschlag, Präferenzen, etc . eher entscheidend.
« Last Edit: 20.08.2023 10:38 von Saxum »

Reisinger850

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 363
Fände GKV finanziell deutlich schlechter. Hab bis auf ein Jahr immer die BRE bekommen, wenn man dies nun von den monatlichen Beträgen abzieht, ist es doch besser als die GKV. Vor allem, wo es in NRW nicht mehr diese unsägliche Dämpfungspauschale gibt

Saxum

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 307
War das nicht so, dass die BRE auch einen nachteiligen steuerlichen Effekt haben, wenn man tatsächlich zum Arzt geht und diese Besuche selbst zahlt und daher es besser wäre, die Leistungen in Anspruch zu nehmen um so einen besseren positiven steuerlichen Effekt zu haben?

Also Vorausgesetzt man geht zum Arzt. Geht man hingehen nicht  zum Arzt, außer zu den wichtigen Vorsorgeleistungen und Impfungen was je nach Tarif oft BRE unschädlich ist), dann kann es wohl ggf. vorteilhafter sein?

z.B: https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/beitragsrueckerstattung-krankenkasse-steuer/

Wobei der Effekt vermutlich mit den Beihilfetarifen (50%/70%) geringer ist als etwa bei einem 100% Voll-Tarif?

Da weiß vielleicht jemand hier besser Bescheid.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
War das nicht so, dass die BRE auch einen nachteiligen steuerlichen Effekt haben, wenn man tatsächlich zum Arzt geht und diese Besuche selbst zahlt und daher es besser wäre, die Leistungen in Anspruch zu nehmen um so einen besseren positiven steuerlichen Effekt zu haben?

Also Vorausgesetzt man geht zum Arzt. Geht man hingehen nicht  zum Arzt, außer zu den wichtigen Vorsorgeleistungen und Impfungen was je nach Tarif oft BRE unschädlich ist), dann kann es wohl ggf. vorteilhafter sein?

z.B: https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/beitragsrueckerstattung-krankenkasse-steuer/

Wobei der Effekt vermutlich mit den Beihilfetarifen (50%/70%) geringer ist als etwa bei einem 100% Voll-Tarif?

Da weiß vielleicht jemand hier besser Bescheid.

Ärztliche Leistungen sollte man in Anspruch nehmen, wenn es notwendig ist. Bei Gesundheitsfragen über das Sparen von ein paar Euro Steuern nachzudenken halte ich für verfehlt.

Saxum

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 307
Ganz richtig, das steht außer Frage. Ich wollte mit meinem Hinweis nur darauf hinaus, dass wenn man sich „den Arztbesuch spart“ oder eben Rechnungen dazu nicht einreicht im Endeffekt womöglich nichts oder nachteilig auswirkt weil man dafür eine BRE bekommt. Arztbesuche und die Vorsorge sind in jedem Falle unabdingbar wichtig.
« Last Edit: 23.08.2023 11:36 von Saxum »

Aloha

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 157
Danke für eure hilfreichen Infos. Über eine genaue Quelle über die steuerliche Absetzbarkeit der GKV-Beiträge wäre ich sehr dankbar, um das mal nachlesen zu können.

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/beitraege-beitragssaetze/haeufige-fragen-zu-den-tk-beitraegen/steuerentlastung-beitrag-absetzen-2009008

etc. Vielleicht haben ja Aloha oder andere Kolleg*innen bessere Links.

Ergänzend zu diesem Link kann ich bestätigen, dass ich von dieser Krankenkasse jeweils im Februar eine Abrechnung erhalte für die Steuerklärung, in der alle Zahlungen als freiwillig versicherter Beamter aufgeführt sind. Hinweise zur steuerlichen Absetzbarkeit sind auch aufgeführt in dem Schreiben.

(Ich bestätige hier gerne nochmals, dass für die meisten Beamten eine PKV aus finanziellen Erwägungen bzw. im Gesamtpaket oft die bessere Wahl sein wird, es im Einzelfall aber begründete Ausnahmen gibt.)
« Last Edit: 23.08.2023 11:47 von Aloha »

Poincare

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 340
Steuerliche Absetzbarkeit ist unbegrenzt für die Basisversicherung gegeben, sollte man die 1900 Euro bzw. 3800 Euro als Paar nicht erreichen, kann man zusätzlich zur Krankenversicherung eben noch andere Versicherungen absetzen.
Das sind aber nur ca. 160 Euro im Monat, die wird man fast immer erreichen.
Das bedeutet aber doch nur, dass sich die Ausgaben um den eigenen Grenzsteuersatz reduzieren, dass man also bei 30% Grenzsteuersatz und 2000 Euro PKV-Basisversicherung eben 600 Euro Steuern nicht bezahlen muss. Natürlich muss man bei 3000 Euro GKV dann 900 Euro Steuern nicht bezahlen, aber unterm Strich ist das dann trotzdem teurer, und es lohnt sich nicht, mehr zu zahlen, nur um mehr Steuern zu zahlen.

Bei der BRE wird natürlich der Anteil, der auf die Basisversicherung entfällt, wieder von den absetzbaren Beiträgen abgezogen. Wenn man also 500 Euro zurück bekommt, und davon 400 Euro auf die Basisversicherung entfallen, dann bekommt man keine 120 Euro (30% von 400 Euro) Steuerermäßigung da drauf.

Wenn man es also genau nimmt, und seinen Grenzsteuersatz für das laufende Jahr in etwa kennt, reicht man nicht erst ein, wenn man mehr als die 500 Euro erstattet bekommt, sondern bereits, wenn man zum Beispiel mehr als 380 Euro erstattet bekommt, weil man dann zusammen mit den 120 Euro Steuerersparnis schon besser steht als mit der 500 Euro Beitragsrückerstattung.

Für die Entscheidung PKV vs. GKV sollte die steuerliche Absetzbarkeit aber wirklich nur in Grenzfällen eine Rolle spielen, oder wenn die PKV besondere Bezahlmodelle anbietet (zum Beispiel mit Skonto für die nächsten beiden Jahre zu bezahlen, sodass man im "freien Jahr" andere Versicherungen geltend machen kann).

Neben den Faktoren die Gesundheit betreffend hat es auch einen finanziellen Einfluss, in welchen Familienkonstellationen man sich über die Dauer befinden wird (Anzahl Kinder, beruftstätigkeit Partner, Teilzeit etc.). Das ist unter Umständen schwer vorherzusagen.

Fun fact: Je nach PKV ist die BRE nicht so leicht zu durchschauen. Meine Kinder haben theoretisch je 100 Euro BRE. Es gibt aber Untersuchungen, die man einreichen kann, ohne dass es die BRE gefährdet. Ich müsste also berücksichtigen, was ich so einreichen kann, ggf. sachen auf Rechnungen streichen, damit nur das abgerechnet wird, was nicht berücksichtigt wird für die BRE, dann noch die Steuerliche Abzugsfähigkeit berücksichtigen, um abhängig von meinem Grenzsteuersatz zu berechnen, ob ich jetzt mehr Geld habe, wenn ich die restlichen Rechnungen von 87,25 Euro nun einreiche, oder lieber die 100 Euro BRE nehme. Der Stundenlohn dafür ist jedoch am Ende nicht so groß.

Karsten

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 105
Die BRE ist sowohl in der PKV als auch in der GKV möglich.
In der GKV heißt das Stichwort "Wahltarif".

Ich würde mal mein Beispiel in Zahlen verdeutlichen. Daran erkennt man, dass die GKV gar nicht so teuer ist für Beamte.

Ich bin Beamter in Thüringen und verdiene über der Beitragsbemessungsgrenze.
In 2022 lag diese bei BBG 58.050,00 €. Heißt bis zu diesem Betrag muss ich Beiträge zahlen.

Als Freiwillig Versicherter Beamter habe ich 2022 den Höchstbeitrag in der GKV gezahlt:

58.050 € x 14,00% (allgemeiner Beitragssatz GKV) + 58.050 €x 1,3% Zusatzbeitrag: 8.881,65 €
Davon hat mir das Land Thüringen 4.440,83 € per pauschale Beihilfe übernommen.

Für die Pflegeversicherung das gleiche: Hier zahlte ich 885,28 € für das Gesamtjahr (58.050€x3,05%/2)
In Summe zahlte ich also: 5.326,10 €

Da ich aber keine schädlichen Leistungen in Anspruch genommen habe (Vorsorgeuntersuchungen oder reine Arztbesuche mit AU sind unschädlich ), erstattet mir die IKK classic (keine Werbung - gibt#s ähnlich bei anderen GKV#en auch) über den Wahltarif 450 € Prämie plus einen halben Monatsbeitrag:
Ich habe so für 2022 eine Wahltariferstattung von 635,03 € erhalten.

Heißt in Summe kostetet mich die GKV (vor Steuern): 4.691,07 € -bzw. monatlich 390,12 €.
In den 390,12 € sind alle Kinder kostenlos mitversichert, kein Schreibkram, keine Vorleistung erbringen, keine Beihilfeabrechnungen, keine PKV Abrechnungen. Einfach GKV Karte vorlegen beim Arzt fertig.

Laut WISO Steuerprogramm führten die Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 4.691,07 € zu einer Steuerentlastung von 1.631 €.

Fazit: Nach Steuern kostete die Vollversicherung GKV in 2022: 3.060,07 € bzw. monatlich 255,00 €.


P.s. Größter Vorteil: Da ich defintiv bald Teilzit arbeiten werde, wird die GKV im Gegensatz zur PKV sogar günstiger :)



clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,866
Das rechnet sich nur bei der pauschalen Beihilfe, die es nicht in allen Bundesländern gibt.

Wie ist es eigentlich mit der pauschalen Beihilfe nach der Pensionierung. Sind es dann immer noch 50%, die der Dienstherr übernimmt?

Die Beiträge zur PKV mit der Öffnungsaktion wirken sich genauso steuernmindernd aus, wie die Beiträge zur GKV!