Hallo allerseits, wir bekommen Anfang Oktober zum zweiten Mal Nachwuchs und sind uns etwas unsicher bezüglich der Elternzeit bzw. des Resturlaubs bei der Mutter.
Sie ist befristet in Teilzeit (täglich mit reduzierter Stundenzahl) angestellt bis Ende März 2024.
Ihr stehen für 2023 noch 24 Urlaubstage zur Verfügung. Rechnen wir damit, dass das Kind auch im Oktober geboren wird, dann würden ihr für November und Dezember jeweils 2,5 Urlaubstage gestrichen.
Macht also: 24 – 5 = 19Soweit korrekt?
Die geplante Elternzeit soll definitiv über März 2023 hinaus gehen. Ein erneuter Arbeitsantritt ist also nicht geplant.
Jetzt hat Sie wohl zwei Optionen:
a) Sich den Urlaub auszahlen lassen.b) Die geplante Elternzeit unterbrechen und den Urlaub in 2024 einschieben.Dazu folgende Fragen:
Zu a): - Wie der auszuzahlende Betrag von Urlaubstagen errechnet? Letztes Gehalt geteilt durch die Anzahl der Kalender-/Arbeitstage(?) multipliziert mit der Anzahl der Urlaubstage?
- Wie wird die Auszahlung von Urlaub steuerlich behandelt: Steuerklasse 1 oder Steuerklasse 6?
- Sind darauf Beiträge zur VBL-Pflichtversicherung zu zahlen?
- Wann erfolgt die Auszahlung? Ende März zum Ende des Arbeitsverhältnisses oder später?
- Reduziert diese Auszahlung, auch wenn es kein reguläres Gehalt ist, auch das Elterngeld? Meine Vermutung: ja.
Zu b): - Sofern Sie den Urlaub im Jahr 2024 nimmt, entsteht durch diese quasi Wiederaufnahme der Beschäftigung auch ein erneuter Urlaubsanspruch in allen Monaten, in denen die Beschäftigung nicht ruht. Korrekt?
- Wie wird dies bei anteiligem Ruhen berechnet? Beispiel: Elternzeit vom 01.-10. des Monats, der Rest des Monats: Urlaub. Bekommt Sie für diesen Monat auch 2,5 Urlaubstage oder wird dies anteilig errechnet?
Mir ist klar, dass dies zum Teil sehr spezielle Fragen sind, aber vielleicht wisst ihr Rat.
Besten Dank!