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was_guckst_du:
..diese Zeiten können anerkannt werden...ist also Einzelfallabhängig...im vorliegenden Fall spricht allerdings Einiges für eine Anerkennung..

Organisator:

--- Zitat von: Rheinlandmensch am 09.08.2023 14:20 ---Ich glaube auch verstanden zu haben, warum - nämlich weil man in den letzten 5 Jahren mind. 3 Beitragsjahre brauchte, die hab ich wegen meiner Verbeamtung vor 2 Jahren jetzt nicht mehr.

Meine Frage an die Forenintelligenz ist: Lohnt sich irgendeine freiwillige Nachzahlung meinerseits, um einen Anspruch aufrecht zu erhalten?

--- End quote ---

Es müssen nicht nur 3/5 Beitragsjahre sein, sondern es muss sich um Pflichtbeiträge handeln. Freiwillige Beiträge würden diese Voraussetzung zur Aufrechterhaltung deines Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen.

Rheinlandmensch:
Alles klar - ich danke euch sehr für die hilfreichen Informationen. Beste Grüße

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