Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
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was_guckst_du:
..diese Zeiten können anerkannt werden...ist also Einzelfallabhängig...im vorliegenden Fall spricht allerdings Einiges für eine Anerkennung..
Organisator:
--- Zitat von: Rheinlandmensch am 09.08.2023 14:20 ---Ich glaube auch verstanden zu haben, warum - nämlich weil man in den letzten 5 Jahren mind. 3 Beitragsjahre brauchte, die hab ich wegen meiner Verbeamtung vor 2 Jahren jetzt nicht mehr.
Meine Frage an die Forenintelligenz ist: Lohnt sich irgendeine freiwillige Nachzahlung meinerseits, um einen Anspruch aufrecht zu erhalten?
--- End quote ---
Es müssen nicht nur 3/5 Beitragsjahre sein, sondern es muss sich um Pflichtbeiträge handeln. Freiwillige Beiträge würden diese Voraussetzung zur Aufrechterhaltung deines Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen.
Rheinlandmensch:
Alles klar - ich danke euch sehr für die hilfreichen Informationen. Beste Grüße
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