Grundsätzlich gilt, dass Beamten nicht nach einem Tarifvertrag bezahlt werden, sondern der Besoldungsgesetzgeber die Alimentation des Beamten per Gesetz festlegt.
Der Besoldungsgesetzgeber im Bund orientiert sich dabei in der Regel am Ergebnis des TVöD, die Besoldungsgesetzgeber der Länder orientieren sich am Ergebnis TV-L, mit Ausnahme von Hessen (hier TV-H).
Wobei Orientierung heisst, dass nicht immer auch das gleiche Ergebnis herausspringt.
Diese grundsätzlichen Dinge über die eigene Alimentation sollten eigentlich alle Beamte kennen.