Autor Thema: TVÖD und TV-H  (Read 3938 times)

mschu

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
TVÖD und TV-H
« am: 23.04.2023 20:23 »
Hallo zusammen,

wird der Abschluss des TVÖD (gestrige Einigung) generell in den TV-H und somit in die Beamtenbesoldung in Hessen 1zu1 übernommen?

Vielen Dank.

MS

sapere aude

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 314
Antw:TVÖD und TV-H
« Antwort #1 am: 23.04.2023 21:43 »
Nein, es gibt keinen Automatismus. Der TV-H gilt noch bis Januar 2024. Bei den dann folgenden Verhandlungen wird die Einigung aber sicherlich eine "Richtschnur" sein; nicht mehr aber auch nicht weniger.

BW zahlt zu wenig

  • Gast
Antw:TVÖD und TV-H
« Antwort #2 am: 24.08.2023 12:09 »
Hallo zusammen,

wird der Abschluss des TVÖD (gestrige Einigung) generell in den TV-H und somit in die Beamtenbesoldung in Hessen 1zu1 übernommen?

Vielen Dank.

MS

Der TV-H wird separat verhandelt und gilt für Landesbeamte des Landes Hessen. Der TVöD gilt für Bundes und Kommunalbeamte.

GofX

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 227
Antw:TVÖD und TV-H
« Antwort #3 am: 24.08.2023 14:17 »
Der TV-H wird separat verhandelt und gilt für Landesbeamte des Landes Hessen.

Und ich dachte bisher, der Tarifvertrag gilt in erster Linie für Tarifbeschäftigte.

So kann man sich irren ...  ;)

Zusatz: es soll schon vorgekommen sein, dass der Tarifabschluss nicht 1-zu-1 auf die Beamtenschaft übertragen wurde. Stattdessen gab es dort (bei den Beamten in Hessen) eine 0-Runde.

Insofern gilt der Tarifvertrag Hessen ("TV-H") nicht in jedem Fall automatisch für die Landesbeamten.