Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tariflicher Urlaubsanspruch - Rundung von Ansprüchen auf Teilurlaub
aronzo:
Ich hänge immer noch hinsichtlich einer Lösung ein und würde mich über Hinweise/Bestätigung freuen!
Arbeitnehmer wechselt zum 01.10.2023 zur Kommune. Im vorherigen Arbeitsverhältnis (TVöD) hat er einen Teilurlaubsanspruch von 23 Arbeitstagen (9 Monate mal 2,5 Tage, aufgerundet nach § 26 Absatz 1 TVöD). Dieser Urlaubsanspruch wird vom alten Arbeitgeber vollumfänglich erfüllt. Besteht nunmehr ein Anspruch bei uns auf Teilurlaub von 8 Arbeitstagen (3 Monate mal 2,5 Tage, aufgerundet nach § 26 Absatz 1 TVöD)?
Aus meiner Sicht schon, da jeder Teilurlaubsanspruch nach den tariflichen Vorschriften aufzurunden wäre. Die einmalige Besserstellung ist (typisch für Rundungen) hinzunehmen. Gibt es andere Argumente oder Erfahrungen? Dankeschön!
Schlüüü:
Echt jetzt?
ich1974:
Der Arbeitnehmer hat 30 Tage tariflichen Urlaubsanspruch, von denen hat Ihm der alte AG 23 Tage gewährt. Dies sollte auch auf der Bescheinigung über den erhaltenen Urlaub aufgeführt sein. Hier stehen dann nur noch 7 TAge tariflicher Urlaub zu.
Angelsaxe:
Wie wäre es mit § 6 BUrlG ?
McOldie:
--- Zitat von: Angelsaxe am 11.08.2023 14:28 ---Wie wäre es mit § 6 BUrlG ?
--- End quote ---
§ 6 regel m.E. nur den Mindesturlaub und nicht den darüber hinausgehenden tarifl. Urlaub
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