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Anerkennung von Beschaftigungszeiten - Referendariat jura

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Ellen91:
Hallo,
Ich steige zeitnah in den öffentlichen Dienst ein und war vorher als Juristin anderweitig beschäftigt. Nun wüsste ich gerne ob ich mein juristisches Referendariat, welches ich beim gleichen Land zugebracht habe für das ich dann arbeite, anrechnen lassen kann nach 34 Abs. 3 TV-L. Da es ja eigentlich nur um Arbeitsverhältnisse geht vermute ich fast das es nicht klappt, da das Referendariat ja ein ausbildungsverhältnis ist, aber vielleicht hat es ja ein Jurist hin bekommen.

Danke im voraus

Beamter:
Du bist Juristin und fragst das ernsthaft?

2strong:
Berücksichtigt werden nur Zeiten in einem Arbeitsverhältnis. Das Referendariat gilt nicht als Arbeitsverhältnis.

Ellen91:
Ja ich frage das,  weil ich es, wie geschrieben,  vermutet habe aber gehofft habe, dass es ein Schlupfloch gibt das ich nicht kenne. Einen Zugriff auf tv-l Rechtsprechung oder Kommentare habe ich aktuell nicht.

Danke, ich hatte es vermutet.

Muschebubu:
Mit gutem Verhandeln wäre aber den och deutlich mehr als Stufe 1 möglich. Stufe 3 und Vorweggewährung von 2 Stufen kann man erreichen, wenn auch der AG will.

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