Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[NI] Widerspruch amtsangemessene Besoldung/Versorgung

<< < (2/2)

Kalimochero:
An welche Stelle geht denn der Wiederspruch - Aurich oder das regionale Landesamt für Bezüge?

Tyrion:

--- Zitat von: Kalimochero am 11.11.2023 21:36 ---An welche Stelle geht denn der Wiederspruch - Aurich oder das regionale Landesamt für Bezüge?

--- End quote ---

Der Widerspruch geht an die Stelle, die in der Bezüge- oder Versorgungsabrechnung als Absender angegeben wird. Bei Versorgungsempfängern der unmittelbaren Landesverwaltung wäre dies z. B. das NLBV Hannover.

Schlaubi:
Gibt es inzwischen eine aktualisierte Fassung? Denn es ist ja davon auszugehen, dass die alte Fassung negativ beschieden wird, da die Widersprüche auch nicht mehr ruhend gestellt werden, da davon ausgegangen wird, dass mit der Neuregelung der Besoldung dafür keine Grundlage besteht…

Weis jemand was dazu? Im Falle eines Widerspruchs müsste man dann ja klagen… oder gibt es schon eine neue Vereinbarung, dass sie ruhend gestellt werden?

SwenTanortsch:
Hier findet sich zunächst einmal ein aktuelles Widerspruchsschreiben für dieses Kalenderjahr 2023:

https://www.gew-nds.de/aktuelles/detailseite/amtsangemessenheit-der-besoldung-2

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version