Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Nachzahlung des Entgeltes nach Beginn der Beamtenlaufbahn
Jimbo:
Hallo!
Ich glaube der Titel ist nicht eindeutig, daher die kurze Erläuterung:
Ich bin im Februar 2019 bei einem Amtsgericht als Angestellter angestellt worden und war da dann als Serviceeinheit im mittleren Dienst beschäftigt. Im September 2021 wurde ich dann Beamter auf Probe und bin seit März 2022 Beamter auf Lebenszeit.
Nun bekommen die Angestellten teilweise eine Nachzahlung aufgrund der jetzigen Einstufung in E9a bzw. E8 von mehreren tausend Euro.
Meine Frage lautet: Kann auch ich noch Ansprüche erheben auf die Zeit bis zu meiner Verbeamtung, also für die etwas mehr als 2 Jahre als Angestellter, in der ich einen Verdienst nach E6 gehabt habe? Hat hier schon irgendwer ebenfalls solch einen Fall gehabt oder kennt sich damit aus?
Vielen Dank schon jetzt,
viele Grüße!
cyrix42:
Es gilt die gegenseitige tarifliche Ausschlussfrist, sodass Ansprüche nach 6 Monaten verjähren. Wenn dir also durch eine fehlerhafte Rechtsmeinung des AGs Entgelte aus einem Beschäftigungsverhältnis von vor 2023 entgangen sind, du aber deine Ansprüche darüber bisher nicht schriftlich und konkret eingefordert hast, dann hast du in dem Fall wohl Pech gehabt. Ein Anrecht für dich besteht jedenfalls nicht.
Diese Ausschlussfrist bezieht sich dabei jedoch nicht auf die Eingruppierung. Heißt: Es wird so gerechnet, als ob man schon damals entsprechend der korrekten Auslegung eingruppiert war. Dementsprechend können sich auch Ansprüche ergeben, die erst in den letzten 6 Monaten entstanden sind. Die muss der AG natürlich nachzahlen. Trifft auf dich aber natürlich nicht zu.
Jimbo:
Danke für deine Antwort! Das wollte ich zwar nicht hören aber ist dann wohl leider so wie es ist ::)
Tut weh :P :-\
MeiLa95:
Ich habe auch vorher bei der StA gearbeitet und bin jetzt Beamtin (A6). Ich habe damals, als das Thema aufkam diesen Antrag gestellt und vor 2 Monaten auch die Nachricht erhalten, dass das nun alles geprüft wird und eine Rückzahlung erfolgen wird. Wie viel genau, weiß ich nicht. Ist es nicht traurig, dass wir jetzt weniger Geld haben, als die Beschäftigten und dann sogar noch eine 41 Stunde Woche und kein Weihnachtsgeld bei gleicher Tätigkeit? >:(
Organisator:
--- Zitat von: MeiLa95 am 23.08.2023 08:59 ---Ich habe auch vorher bei der StA gearbeitet und bin jetzt Beamtin (A6). Ich habe damals, als das Thema aufkam diesen Antrag gestellt und vor 2 Monaten auch die Nachricht erhalten, dass das nun alles geprüft wird und eine Rückzahlung erfolgen wird. Wie viel genau, weiß ich nicht. Ist es nicht traurig, dass wir jetzt weniger Geld haben, als die Beschäftigten und dann sogar noch eine 41 Stunde Woche und kein Weihnachtsgeld bei gleicher Tätigkeit? >:(
--- End quote ---
Da hast du ja auch gleich eine Lösung für das Problem genannt :)
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