Da muss ich meine Aussagen natürlich revidieren und die Situation ist dann folgende
Einen tariflichen Anspruch auf Stufen hat man bis maximal Stufe 3 (einschlägige Berufserfahrung)
Wenn AG und AN sich vor Vertragsunterzeichnung einige sind und man entsprechende Zeiten vorweisen kann und die Bewerberlage entsprechend ist, dann kann man bis zur Stufe 6 eingestellt werden.
Somit wäre eine pauschale Aussage: "es ist nicht möglich" eine Lüge.
Von einem fähigen Personaler wären folgende Antworten korrekt:
* Bei der Bewerberlage können wir keine förderliche Zeiten anerkennen.
* Sie haben keine förderliche Zeiten, daher können wir nichts anerkennen
* Uns wurde von oben verboten förderliche Zeiten anzuerkennen
* Sie haben keine förderliche Zeiten eingefordert und schon unterschrieben, dadurch ist es uns tarifliche nicht mehr möglich sie anzuerkennen.
* Wir wollen keine förderliche Zeiten anerkennen, obwohl wir es bei ihnen dürften und könnten.
Kannst ja mal bei deinem neuem AG nachfragen, welche der Antworten zutrifft und berichten.
Auf gut Deutsch: gegenüber den TVöD und TV-L:
Es gibt kein Anrecht auf eine Stufe durch einschlägige Berufserfahrung.
Es sind förderliche Zeiten zur Einstufung absolut frei und ohne Einschränkungen verhandelbar, also auch wenn man nur einer unter 30 geeigneten Kandidaten ist, dann kann der AG deine fZ komplett anerkennen.
In sofern ist es also eine noch größerer Unsinn seitens des AGs zu behaupten "es ist nicht möglich", außer wenn er von "oben" die Vorgabe hat niemals förderliche Zeiten anzuerkennen und alle ohne Ausnahme immer in Stufe 1 einzustellen hat.
danke für den Hinweis, wieder was dazugelernt.