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Höherwertige Tätigkeit und §13 und 14 TVöD

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MoinMoin:
Nochmals zur Info, Stellen sind egal, es kommt nur auf die auszuübenden Tätigkeiten und was wie wo beantragt werden muss ist auch scheiß egal.

und die Zulagen "muss" man nicht beantragen, sondern man bekommt sie und hat eine einklagbares Anrecht drauf, nach einem Monat, sofern man hT übertragen bekommen hat.

Wenn du die dann bekommen hast, kannst du ja mal Verzugszinsen einfordern  8)

Und wenn da eine Abordnung ohne begründbare Frist gemacht wird und du die Tätigkeiten übertragen bekommen hast und diese höherwertig sind, dann bist du höhergruppiert.
Und das kann man dir nicht wieder nehmen.

und kannst dein Entgelt einfordern, nur weil dein AG da ein überfordert ist, sich ordentlich zu organisieren brauchst du nicht auf das dir vertraglich zustehende Entgelt warten.


Du kannst jetzt ganz einfach mit Frist 2 Wochen beim Personaler (nicht Vorgesetzten) eine Bestätigung einfordern, dass du die aktuellen Tätigkeiten weiterhin ausüben sollst, da du ansonsten nicht wüsstest, was du für Tätigkeiten ausüben sollst.
Wenn der AG (via Personaler) da nichts bestätigt, dann weißt du darauf hin, dass du auf schriftliche Anweisungen wartest, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind und solange dir nichts anderes übrig bleibt als Bleistifte anzuspitzen, mal sehen wie die das finden

Wenn sie es bestätigen, dann forderst du das Entgelt entsprechend deiner Eingruppierung ein.

Aber du kannst auch einfach da sitzen und warten, dass der AG sich bequemt .....

Fragmon:

--- Zitat von: MoinMoin am 18.08.2023 12:08 ---Nochmals zur Info, Stellen sind egal, es kommt nur auf die auszuübenden Tätigkeiten und was wie wo beantragt werden muss ist auch scheiß egal.

und die Zulagen "muss" man nicht beantragen, sondern man bekommt sie und hat eine einklagbares Anrecht drauf, nach einem Monat, sofern man hT übertragen bekommen hat.

Wenn du die dann bekommen hast, kannst du ja mal Verzugszinsen einfordern  8)

Und wenn da eine Abordnung ohne begründbare Frist gemacht wird und du die Tätigkeiten übertragen bekommen hast und diese höherwertig sind, dann bist du höhergruppiert.
Und das kann man dir nicht wieder nehmen.

und kannst dein Entgelt einfordern, nur weil dein AG da ein überfordert ist, sich ordentlich zu organisieren brauchst du nicht auf das dir vertraglich zustehende Entgelt warten.


Du kannst jetzt ganz einfach mit Frist 2 Wochen beim Personaler (nicht Vorgesetzten) eine Bestätigung einfordern, dass du die aktuellen Tätigkeiten weiterhin ausüben sollst, da du ansonsten nicht wüsstest, was du für Tätigkeiten ausüben sollst.
Wenn der AG (via Personaler) da nichts bestätigt, dann weißt du darauf hin, dass du auf schriftliche Anweisungen wartest, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind und solange dir nichts anderes übrig bleibt als Bleistifte anzuspitzen, mal sehen wie die das finden

Wenn sie es bestätigen, dann forderst du das Entgelt entsprechend deiner Eingruppierung ein.

Aber du kannst auch einfach da sitzen und warten, dass der AG sich bequemt .....

--- End quote ---

In der Theorie natürlich die einzige Lösung; in der Praxis bei solch einem Vorgehen meist EDeKa.

Saddy:
Danke für die vielen Informationen - werde jetzt jedenfalls proaktiv die Sache angehen.

Schönes Wochenende Euch!!

Organisator:

--- Zitat von: Fragmon am 18.08.2023 12:30 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.08.2023 12:08 ---Nochmals zur Info, Stellen sind egal, es kommt nur auf die auszuübenden Tätigkeiten und was wie wo beantragt werden muss ist auch scheiß egal.

und die Zulagen "muss" man nicht beantragen, sondern man bekommt sie und hat eine einklagbares Anrecht drauf, nach einem Monat, sofern man hT übertragen bekommen hat.

Wenn du die dann bekommen hast, kannst du ja mal Verzugszinsen einfordern  8)

Und wenn da eine Abordnung ohne begründbare Frist gemacht wird und du die Tätigkeiten übertragen bekommen hast und diese höherwertig sind, dann bist du höhergruppiert.
Und das kann man dir nicht wieder nehmen.

und kannst dein Entgelt einfordern, nur weil dein AG da ein überfordert ist, sich ordentlich zu organisieren brauchst du nicht auf das dir vertraglich zustehende Entgelt warten.


Du kannst jetzt ganz einfach mit Frist 2 Wochen beim Personaler (nicht Vorgesetzten) eine Bestätigung einfordern, dass du die aktuellen Tätigkeiten weiterhin ausüben sollst, da du ansonsten nicht wüsstest, was du für Tätigkeiten ausüben sollst.
Wenn der AG (via Personaler) da nichts bestätigt, dann weißt du darauf hin, dass du auf schriftliche Anweisungen wartest, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind und solange dir nichts anderes übrig bleibt als Bleistifte anzuspitzen, mal sehen wie die das finden

Wenn sie es bestätigen, dann forderst du das Entgelt entsprechend deiner Eingruppierung ein.

Aber du kannst auch einfach da sitzen und warten, dass der AG sich bequemt .....

--- End quote ---

In der Theorie natürlich die einzige Lösung; in der Praxis bei solch einem Vorgehen meist EDeKa.

--- End quote ---

Dann muss man sich fragen, ob ein tarifvertragswidrig agierender Arbeitgeber der Richtige für einen ist. Und ob da nicht noch mehr im Argen ist.

Fragmon:

--- Zitat von: Organisator am 18.08.2023 12:56 ---
--- Zitat von: Fragmon am 18.08.2023 12:30 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.08.2023 12:08 ---Nochmals zur Info, Stellen sind egal, es kommt nur auf die auszuübenden Tätigkeiten und was wie wo beantragt werden muss ist auch scheiß egal.

und die Zulagen "muss" man nicht beantragen, sondern man bekommt sie und hat eine einklagbares Anrecht drauf, nach einem Monat, sofern man hT übertragen bekommen hat.

Wenn du die dann bekommen hast, kannst du ja mal Verzugszinsen einfordern  8)

Und wenn da eine Abordnung ohne begründbare Frist gemacht wird und du die Tätigkeiten übertragen bekommen hast und diese höherwertig sind, dann bist du höhergruppiert.
Und das kann man dir nicht wieder nehmen.

und kannst dein Entgelt einfordern, nur weil dein AG da ein überfordert ist, sich ordentlich zu organisieren brauchst du nicht auf das dir vertraglich zustehende Entgelt warten.


Du kannst jetzt ganz einfach mit Frist 2 Wochen beim Personaler (nicht Vorgesetzten) eine Bestätigung einfordern, dass du die aktuellen Tätigkeiten weiterhin ausüben sollst, da du ansonsten nicht wüsstest, was du für Tätigkeiten ausüben sollst.
Wenn der AG (via Personaler) da nichts bestätigt, dann weißt du darauf hin, dass du auf schriftliche Anweisungen wartest, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind und solange dir nichts anderes übrig bleibt als Bleistifte anzuspitzen, mal sehen wie die das finden

Wenn sie es bestätigen, dann forderst du das Entgelt entsprechend deiner Eingruppierung ein.

Aber du kannst auch einfach da sitzen und warten, dass der AG sich bequemt .....

--- End quote ---

In der Theorie natürlich die einzige Lösung; in der Praxis bei solch einem Vorgehen meist EDeKa.

--- End quote ---

Dann muss man sich fragen, ob ein tarifvertragswidrig agierender Arbeitgeber der Richtige für einen ist. Und ob da nicht noch mehr im Argen ist.

--- End quote ---

Auch das ist in der Theorie korrekt. Wenn es sich jedoch um einen Arbeitgeber handelt der in der Fläche vertreten ist und man keinen Adäquaten AG in der Nähe findet, ist man ggf. unfreiwillig gebunden.

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