Hallo zusammen,
ich möchte mich anwaltlich beraten lassen aufgrund diverser Probleme (RBe, Landesbehörde, TV-L).
Erstaunlicherweise konnte ich trotz Recherche keine Antwort finden auf eine hiermit unweigerlich verbundene Fragestellung.
Für die Beratung benötigt der Rechtsanwalt notwendigerweise diverse behördeninterne Unterlagen, die den Sachverhalt erklären.
Dies sind u. a. die mit Vorgesetzten geführte interne Kommunikation per Mail oder Chaträumen sowie auch diverse Arbeitsanweisungen etc.
Sämtliche Unterlagen sind selbstverständlich wie allgemein üblich nur für den internen Gebrauch bestimmt.
Eine Weitergabe ist selbstverständlich ausgeschlossen.
Ich weiß auch, dass bei uns zumindest stichprobenartig der Mail-Verkehr überwacht wird beim Versenden von Dateien.
Gibt es ggf. eine allgemeine Ausnahmeregelung für die Beratung durch Rechtsanwälte?
Ist es ratsam, die mit der Überwachung beauftragten Abteilungen (IT, Datenschutz) über das Versenden der Unterlagen zu informieren?
Dem Personalrat traue ich nicht und möchte da auch keine schlafenden Hunde wecken.
Es ist bei uns wohl so, dass Anfragen an die Vetrauensleute vor Ort durchgestochen werden.
Für eure Antworten bereits an dieser Stelle vielen Dank!