Autor Thema: Zwang zur Zusatzrente an Universität?  (Read 9699 times)

Britta2

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Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #30 am: 29.08.2023 07:10 »
Nicht-lustig obendrein, dass man zwar seit kurzen die VBL-Zahlungen der AN steuerlich absetzen darf - und dafür bei Renteneintritt künftig dafür E-STEUERN ZAHLEN "DARF" ---- aber die Jahrzehnte zuvor konnte man alle abkassierten AN-Beiträge NICHT steuerlich berücksichtigen lassen. Jährlich kam die übliche pauschale Formulierung von wegen blablabla "Pauschale bereits durch andere Zahlungen ausgeschöpft". Da freut sich doch die Finanzbehörde zum zweiten Mal ...

Zinc

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Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #31 am: 29.08.2023 07:58 »
Nicht-lustig obendrein, dass man zwar seit kurzen die VBL-Zahlungen der AN steuerlich absetzen darf - und dafür bei Renteneintritt künftig dafür E-STEUERN ZAHLEN "DARF" ---- aber die Jahrzehnte zuvor konnte man alle abkassierten AN-Beiträge NICHT steuerlich berücksichtigen lassen. Jährlich kam die übliche pauschale Formulierung von wegen blablabla "Pauschale bereits durch andere Zahlungen ausgeschöpft". Da freut sich doch die Finanzbehörde zum zweiten Mal ...

Wie kann ich die denn steuerlich absetzen? Ich hatte zuletzt die Info, dass das bei der VBL klassik nicht geht bzw. wurde das in der Steuererklärung nicht akzeptiert. Wo trägst du das denn ein?

MoinMoin

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Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #32 am: 29.08.2023 07:59 »
Wieso ist man im Osten schlechter gestellt, dort zahlt man doch wegen der VBL weniger Steuern.

Würden Sie das bitte etwas näher erklären?
Guck dir einfach an was der EGx im ostend Netto bekommt und in die VBL Einzahl und was der gleiche im Westen bekommt.
Die Rechner dazu gibt es hier und bei der VBL.

Wer also darüber jammert, dass er aktuell im VBL Ost mehr % abgeben muss, sollte das gesamte Packet betrachten.

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Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #33 am: 29.08.2023 08:00 »
Nicht-lustig obendrein, dass man zwar seit kurzen die VBL-Zahlungen der AN steuerlich absetzen darf - und dafür bei Renteneintritt künftig dafür E-STEUERN ZAHLEN "DARF" ---- aber die Jahrzehnte zuvor konnte man alle abkassierten AN-Beiträge NICHT steuerlich berücksichtigen lassen. Jährlich kam die übliche pauschale Formulierung von wegen blablabla "Pauschale bereits durch andere Zahlungen ausgeschöpft". Da freut sich doch die Finanzbehörde zum zweiten Mal ...

Durch die nachgelagerte Versteuerung sinkt in der Regel die Steuerlast, da freut sich die Finanzbehörde nicht unbedingt doppelt.

ArminFuchs

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Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #34 am: 29.08.2023 09:58 »
Guck dir einfach an was der EGx im ostend Netto bekommt und in die VBL Einzahl und was der gleiche im Westen bekommt.
Die Rechner dazu gibt es hier und bei der VBL.

Wer also darüber jammert, dass er aktuell im VBL Ost mehr % abgeben muss, sollte das gesamte Packet betrachten.
Leider habe ich nur folgenden Rechner gefunden:
https://www.vbl.de/de/betriebsrentenrechner#/
Und da wird nicht zwischen Ost und West unterschieden. Außerdem weiß ich nicht, wie sich die Versorgungspunkte errechnen.

Und was ist ein EGx?  ???

Organisator

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Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #35 am: 29.08.2023 10:32 »
Guck dir einfach an was der EGx im ostend Netto bekommt und in die VBL Einzahl und was der gleiche im Westen bekommt.
Die Rechner dazu gibt es hier und bei der VBL.

Wer also darüber jammert, dass er aktuell im VBL Ost mehr % abgeben muss, sollte das gesamte Packet betrachten.
Leider habe ich nur folgenden Rechner gefunden:
https://www.vbl.de/de/betriebsrentenrechner#/
Und da wird nicht zwischen Ost und West unterschieden. Außerdem weiß ich nicht, wie sich die Versorgungspunkte errechnen.

Und was ist ein EGx?  ???

Die Betriebsrentenhöhe ist deutschlandweit gleich, daher gibt es auch keine Unterscheidung. Die Berechnungsgrundlage für die Versorgungspunkte findest du auf vbl.de

hugodehippo

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Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #36 am: 29.08.2023 13:55 »
Ich hoffe das ist nicht die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät.....

Bei Jobangeboten ist immer das Gesamtpaket zu bewerten. Bei uns im TVL heißt es immer "Friß oder stirb", solange Du ein Tabellenentgelt erhälst Die VBL gehört immer dazu.

Gerade bei der Renditebetrachtung der VBL spielt der Zeitpunkt des Todeseintritts DIE entscheidende Rolle. Wenn Du nach Renteneintritt abtrittst- Pech gehabt, wenn Du 105 wirst ist die VBL sicherlich gegenüber den meisten Kapitalanlagen im Vorteil.

Der große Nachteil an irgendwelchen ETF´s ist für die Altersplanung der, dass Du nicht weißt, wo das Papier steht wenn Du das Geld benötigst.....

ArminFuchs

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Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #37 am: 29.08.2023 14:32 »
Gerade bei der Renditebetrachtung der VBL spielt der Zeitpunkt des Todeseintritts DIE entscheidende Rolle. Wenn Du nach Renteneintritt abtrittst- Pech gehabt, wenn Du 105 wirst ist die VBL sicherlich gegenüber den meisten Kapitalanlagen im Vorteil.

Der große Nachteil an irgendwelchen ETF´s ist für die Altersplanung der, dass Du nicht weißt, wo das Papier steht wenn Du das Geld benötigst.....
Genau das sagte ich ja.
Sterbe ich gleich nach Renteneintritt, oder bereits kurz davor, ist das doppelt schlecht für mich  ;D
Das bisschen, was die Hinterbliebenen bekommen würden (Angerechnet auf die eigene Rente, bzw nichts bei eigenem Gehalt) wiegt den jahrelangen Verlust nicht auf.

Ich würde mir das ja gefallen lassen, wenn ich mir das Geld bei Renteneintritt einmalig auszahlen lassen kann. Auch wenn mir nach 6-7 Jahren einfällt, dass der Job im öffentlichen Dienst nichts für mich ist, bekomme ich mein Geld nicht wieder.
Und ist das Geld überhaupt Inflationsgeschützt?

Was soll an all dem bitte wirtschaftlich besser sein?
Grüße von der wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

P.S.: Bei einem ETF kann ich übrigens selbst entscheiden, ob ich mir das Geld auszahlen lasse und eine Weltreise mache, oder nur entnehme, was ich gerade benötige, da vllt sogar die Kurse schlecht stehen sollten.
« Last Edit: 29.08.2023 14:41 von ArminFuchs »

ArminFuchs

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Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #38 am: 29.08.2023 14:51 »
Die Betriebsrentenhöhe ist deutschlandweit gleich, daher gibt es auch keine Unterscheidung. Die Berechnungsgrundlage für die Versorgungspunkte findest du auf vbl.de
Ist das dann nicht noch viel ungerechter, wenn "die Ossis" mehr bezahlen als ihre Kollegen im Westen und trotzdem am Ende das gleiche Geld rausbekommen?

Fäncy

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Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #39 am: 30.08.2023 14:40 »
Nach 60 Kalendermonaten besteht Anpspruch auf die Betriebsrente der VBL. Das heißt auch wenn nach 6 Jahren wieder die freie Wirtschaft lockt hätten Sie bereits die Rente der VBL sicher...

MoinMoin

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Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #40 am: 30.08.2023 14:57 »
Die Betriebsrentenhöhe ist deutschlandweit gleich, daher gibt es auch keine Unterscheidung. Die Berechnungsgrundlage für die Versorgungspunkte findest du auf vbl.de
Ist das dann nicht noch viel ungerechter, wenn "die Ossis" mehr bezahlen als ihre Kollegen im Westen und trotzdem am Ende das gleiche Geld rausbekommen?
Ist es nicht ungerecht, dass die "Ossis" mehr Netto vom Brutto haben als die "Wessis"?



Michael12345

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Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #41 am: 31.08.2023 10:59 »
Hallo,
Ich habe ein Jobangebot einer Universität erhalten. Gleichzeitig habe ich ein weiteres Jobangebot, welches ähnliche Grundbedingungen aufweist.

Ein Bekannter, der ebenfalls an dieser Uni arbeitet, sagte mir nun jedoch, dass ich mit dem Wirtschaftsjob besser fahre, da die Uni ungefragt eine Rentenzusatzversicherung (VBL) für mich anschließen würde.
Diese wird mir dann zweistellig (in seinem Fall über 150€) von meinem Brutto abgezogen und ich kann mich nicht dagegen wehren.

Ist das wirklich so? Zwingt dich die Uni zu solch einem Vertrag, oder übertreibt der Kollege hier?

Meine kurze Recherche hat ergeben, dass man sich das Geld bei Renteneintritt nicht auszahlen lassen kann, was wiederum bedeutet, dass ich nicht einmal die eingezahlten Beiträge zurück erhalte, wenn ich nicht ein gewisses Alter erreiche.

Außerdem sagte mein Freund, dass seit einiger Zeit der Arbeitgeber seinen Anteil dazu nicht mehr bezahlt.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da dies schon ein K.O. Kriterium für mich wäre.

Grüße
Armin
Wenn dein Arbeitsvertrag (auch mit Verlängerung) kleiner gleich 60 Monate läuft kannst du in die VBL extra gehen. Ist bei mir auch so. Wenn du bei der VBL anrufst für Auskunft werden die dir nur sagen das du Einzahlen musst (ist halt eine Versicherung). Du musst dich an dein Zuständiges Landesamt für Finanzen wenden.

Erster Vertrag lief 2,5 Jahre ich konnte ich in VBL extra. Nach der Verlängerung um 2,5 Jahre (60Monate in Summe) wollten Sie mich in die VBL Klassik schieben. Ich habe beim Landesamt für Finanzen angerufen und mich auf den Tarifvertrag in Bayern berufen in denen die 60 Monate festgelegt sind. (Es gibt ein Urteil, das die Anwartschaft der Rente auf 3 Jahre gesenkt wurde, seitdem wollen die Landesämter alle in die VBL Klassik drängen. Im Tarifvertrag stehen jedoch noch die 60 Monate).
Der Mitarbeiter wusste aber gleich was Sache ist und hat mich mit dem Urteil aufgeklärt und gesagt ich müsste nicht Klagen sondern soll mich explizit auf den Tarifvertrag berufen mit einem Schreiben. Ich bin nun weiterhin in der VBL Extra.
Ein Arbeitskollege hatte zum Start einen 3 Jahres Vertrag. Er wurde gleich in die VBL Klassik geschoben und hat nur bei der VBL nachgefragt, die ihn natürlich gesagt haben, dass das halt so ist.

Siehe den Thread:
Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Zwangswechsel VBLextra zu VBLklassik

Viele Grüße
"Don't feed the troll"  ;D

ArminFuchs

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Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #42 am: 31.08.2023 11:18 »
Die Betriebsrentenhöhe ist deutschlandweit gleich, daher gibt es auch keine Unterscheidung. Die Berechnungsgrundlage für die Versorgungspunkte findest du auf vbl.de
Ist das dann nicht noch viel ungerechter, wenn "die Ossis" mehr bezahlen als ihre Kollegen im Westen und trotzdem am Ende das gleiche Geld rausbekommen?
Ist es nicht ungerecht, dass die "Ossis" mehr Netto vom Brutto haben als die "Wessis"?
1. Weiß ich noch immer nicht, was ein EGx ist
2. Bezahlt der Osten, wie mir erklärt wurde, einen höheren Eigenanteil und bekommt weniger Zuschuss als im Westen.
3. So wie ich die Gehaltsabrechnung verstehe, wird die VBL erst nach den Steuern abgezogen.
4. Nutzt es mir nicht viel, wenn die Auszahlung geringer besteuert wird, wenn ich vor Renteneintritt versterbe
5. Machen die VBL-Rechner keine steuerlichen Unterschiede

ArminFuchs

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Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #43 am: 31.08.2023 11:23 »
Nach 60 Kalendermonaten besteht Anpspruch auf die Betriebsrente der VBL. Das heißt auch wenn nach 6 Jahren wieder die freie Wirtschaft lockt hätten Sie bereits die Rente der VBL sicher...
Das ist schon richtig, aber du kommst trotzdem vor Renteneintritt nicht an dein Geld und es ist genauso weg, wenn du vorher verstirbst.
Also obwohl du nicht mehr dort arbeitest, blockieren sie dein Kapital.

ArminFuchs

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Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #44 am: 31.08.2023 11:26 »
Wenn dein Arbeitsvertrag (auch mit Verlängerung) kleiner gleich 60 Monate läuft kannst du in die VBL extra gehen. Ist bei mir auch so. Wenn du bei der VBL anrufst für Auskunft werden die dir nur sagen das du Einzahlen musst (ist halt eine Versicherung). Du musst dich an dein Zuständiges Landesamt für Finanzen wenden.

Erster Vertrag lief 2,5 Jahre ich konnte ich in VBL extra. Nach der Verlängerung um 2,5 Jahre (60Monate in Summe) wollten Sie mich in die VBL Klassik schieben. Ich habe beim Landesamt für Finanzen angerufen und mich auf den Tarifvertrag in Bayern berufen in denen die 60 Monate festgelegt sind. (Es gibt ein Urteil, das die Anwartschaft der Rente auf 3 Jahre gesenkt wurde, seitdem wollen die Landesämter alle in die VBL Klassik drängen. Im Tarifvertrag stehen jedoch noch die 60 Monate).
Der Mitarbeiter wusste aber gleich was Sache ist und hat mich mit dem Urteil aufgeklärt und gesagt ich müsste nicht Klagen sondern soll mich explizit auf den Tarifvertrag berufen mit einem Schreiben. Ich bin nun weiterhin in der VBL Extra.
Ein Arbeitskollege hatte zum Start einen 3 Jahres Vertrag. Er wurde gleich in die VBL Klassik geschoben und hat nur bei der VBL nachgefragt, die ihn natürlich gesagt haben, dass das halt so ist.

Siehe den Thread:
Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Zwangswechsel VBLextra zu VBLklassik

Viele Grüße

Nur mal kurz überflogen: Was ist der Vorteil der VBLextra? Außer dass du Hinterbliebenenrente und Erwerbsminderung abwählen kannst, bleiben doch die Kritikpunkte bestehen, oder?