Laut Tarifvertrag gilt jedoch noch explizit 60 Monate, 3 Jahre wird nur aufgrund des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht angewendet.
Die VBL schreibt doch in dem von dir verlinkten Heft selbst:
Versicherte können ab dem 1. Januar 2018 aufgrund der gesetzlichen Regelung bereits nach drei Jahren
Versicherungszeit in der VBLklassik eine unverfallbare Anwartschaft erwerben und damit im Versicherungsfall
einen Anspruch auf Leistungen aus der VBLklassik haben, auch wenn die Wartezeit von 60 Umlage-/Beitrags-monaten nicht erfüllt wird.
Konkret heißt das, dass man zwar die Wartezeit von 60 Monaten erfüllen muss, um einen unverfallbaren Anspruch auf die Betriebsrente der VBL-West aus der VBLKlassik zu erhalten. Jedoch genügen 36 Beitragsmonate -- die übrige Wartezeit erfüllt man dann einfach durch Abwarten. D.h., auch dann, wenn nach 36 Beitragsmonaten (z.B. durch Ausscheiden aus dem öD) die Pflichtversicherung freigestellt wird, hat man nach weiteren 24 Monaten die Wartezeit erfüllt. (In der VBL-Ost ist aufgrund des Kapitaldeckungsverfahrens der Rentenanspruch ab dem 1. Beitragsmonat unverfallbar.)
Fürs gleiche Brutto stimmt die Aussage sicherlich, dennoch wird wie gesagt das Netto geringer in der VBL Klassik. VBL Arbeitnehmer + mehr Sozialversicherungsbreiträge.
Klar, wenn man keine Arbeitnehmerbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zahlt.
Das mehr an Rentenpunkten sind für die Zeit bis zu 5 Jahren Beschäftigung im Öffentlichendienst vernachlässigbar.
Wie gesagt, die Grenze liegt mittlerweile bei 3 Jahren. Und, wenn man dann mit einer Vertragsverlängerung die 36 Monate überschreitet, gelangt man wieder in die Pflichtversicherung der VBLKlassik, wobei die Wartezeit dort aber eben erst mit Versicherungsbeginn -- und nicht mit Beginn der Beschäftigung als Wissenschaftler -- anfängt zu laufen. Will sagen: Die bis zu 3 Jahre, die man zuvor in der VBL-Extra versichert war, zählen hier bei der Wartezeit dann nicht mit. Das sollte man auf dem Schirm haben...
Aber wir können ja mal rechnen, was wirklich für Ansprüche herauskommen bei beiden Varianten. Da hier alles linear mit dem Gehalt skaliert, setzen wir einfach für die Einfachheit der Rechnung einen Jahresverdienst von 12k€ an -- wer doppelt oder drei mal so viel verdient, erhält auch doppelt oder dreifach so hohe Ansprüche. Auch ist es einfacher, sich auf ein konkretes Alter des Anspruchsberechtigten zu einigen, wobei da verschiedene Altersstufen nicht viel an der Rechnung ändern. Sagen wir also mal, unser Wissenschaftler wird im aktuellen Jahr 27 Jahr alt.
Zuerst zur VBL Extra:
Der AG führt 4% des Bruttolohns, also 480€ in unserem Beispiel, als Beitrag in die VB-Extra ab. Daraus entstehen dann 0,372 VBL-Punkte und damit ein Betriebsrentenanspruch von 1,49€ monatlicher Brutto-Betriebsrente in 40 Jahren. Gehen wir davon aus, dass die Beiträge in der Einzahlungsphase steuerlich gefördert wurden, so ist die Rente dann bei der Auszahlung voll zu besteuern.
Nun zur VBL Klassik (West):
Hier zahlen AG und AN gemeinsam insgesamt 7,3% des Bruttolohns ein. Dafür erhält der AN nun 2,2 VBL-Punkte bzw. einen Anspruch auf eine monatliche Brutto-Betriebsrente von 8,80€. Auch hier sind die Beiträge in der Einzahlungsphase steuerfrei und damit die Rente nachgelagert zu besteuern. Hinzu kommen Ansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung: AG- und AN-Beitrag zur VBL sind sozialversicherungspflichtig, sodass diese 876€ zu derzeit 0,02 Rentenpunkten führen. Die hätten derzeit einen Wert von 0,76€/Monat, wobei der Wert eines Rentenpunkts durch Rentenerhöhungen bis zum Beginn der Auszahlphase noch deutlich steigen wird. Geht man von einem Anstieg der Renten in etwa in Höhe des EZB-Ziels zur Inflationsrate von 2%/Jahr aus, werden daraus ca. 1,68€ Bruttomonatsrente (wohlgemerkt sind das nur die GRV-Rentenansprüche, die aus den VBL-Beiträgen entstehen, nicht aus dem Gehalt), zusammen mit der Betriebsrente also 10,48€. Der Anspruch, der sich aus den auf die VBL-Beiträgen gezahlten Rentenbeiträgen ergibt, wird also wohl wahrscheinlich schon selbst den Anspruch, der aus der Versicherung in der VBL-Extra entstehen würde, übersteigen...
Dagegen stehen jedoch die höheren Ausgaben in Höhe von 1,81% AN-Anteil sowie den Sozialversicherungsbeiträgen auf AN- und AG-Anteil. Da unser Jung-Wissenschaftler wahrscheinlich wohl noch nicht über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflege-Versicherung liegen wird, zahlt er als kinderloser Ü25 also insgesamt durchschnittlich 400€ mehr als die VBL Extra - Vergleichsperson.
Es ergibt sich also ein höherer Rentenanspruch in der VBLKlassik ggü. der VBL Extra von ca. 9€ Brutto-Monatsrente. Derzeit vertriebene Produkte zur privaten Altersvorsorge besitzen einen Rentenfaktor von 25. Das bedeutet, dass aus einem beim Versicherer vorliegenden Vermögen von 10k€ zu Rentenbeginn eine lebenslange Rente von 25€ monatlich ausgeschüttet wird. Setzt man diesen Wert hier auch an, müsste man also als VBL-Extra-Versicherter zur Finanzierung der Lücke 3600€ Vermögen zu Versicherungsbeginn vorhalten. Zum Aufbau dieses Vermögens stünden die 400€ weniger gezahlten (Sozialversicherungs-)Beiträge zur Verfügung. Um daraus in 40 Jahren den 9-fachen Betrag zu erhalten, bräuchte man eine Durchschnittsrendite von ca. 5,7%.
Das ist zwar auf diesen Zeitskalen durch Kapitalanlagen jenseits von Festgeld und deutschen Staatsanleihen durchaus realistisch zu erreichen. Jedoch ist dies offenbar weit weniger sicher als die umlagefinanzierten Zahlungen der VBL...
Für WiMis ist VBL KLassik ein Verlustgeschäft da man weniger Netto hat und nach ausscheiden totes Kapital bei der VBL liegt, dass dann nicht mehr verzinst wird.
Wenn du weniger als 3 Jahre dabei bist, hast du Recht, denn dann kannst du dir nur deine gezahlten AN-Beiträge erstatten lassen, nicht aber die AG-Beiträge und auch nicht die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Wenn du aber mehr als 3 Jahre dabei bist (und die durchschnittliche Promotionsdauer ist über 3 Jahren), stellt die Absicherung durch die VBL Klassik, in die du dann sowieso zwangsweise rutschst -- nur mit dem Unterschied, dass die Wartezeit erst dann anfängt zu laufen, wenn du die Vertragsverlängerung bekommst, die dich über die 3 Jahre hinaus beschäftigt -- durchaus eine gar nicht mal so schlechte Leistung dar.