Autor Thema: Zwang zur Zusatzrente an Universität?  (Read 9765 times)

TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,174
Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #45 am: 31.08.2023 11:29 »
1. Weiß ich noch immer nicht, was ein EGx ist
EG: Entgeltgruppe
x: setze eine EG von 1 bis 15 ein.

Michael12345

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #46 am: 31.08.2023 11:44 »
Wenn dein Arbeitsvertrag (auch mit Verlängerung) kleiner gleich 60 Monate läuft kannst du in die VBL extra gehen. Ist bei mir auch so. Wenn du bei der VBL anrufst für Auskunft werden die dir nur sagen das du Einzahlen musst (ist halt eine Versicherung). Du musst dich an dein Zuständiges Landesamt für Finanzen wenden.

Erster Vertrag lief 2,5 Jahre ich konnte ich in VBL extra. Nach der Verlängerung um 2,5 Jahre (60Monate in Summe) wollten Sie mich in die VBL Klassik schieben. Ich habe beim Landesamt für Finanzen angerufen und mich auf den Tarifvertrag in Bayern berufen in denen die 60 Monate festgelegt sind. (Es gibt ein Urteil, das die Anwartschaft der Rente auf 3 Jahre gesenkt wurde, seitdem wollen die Landesämter alle in die VBL Klassik drängen. Im Tarifvertrag stehen jedoch noch die 60 Monate).
Der Mitarbeiter wusste aber gleich was Sache ist und hat mich mit dem Urteil aufgeklärt und gesagt ich müsste nicht Klagen sondern soll mich explizit auf den Tarifvertrag berufen mit einem Schreiben. Ich bin nun weiterhin in der VBL Extra.
Ein Arbeitskollege hatte zum Start einen 3 Jahres Vertrag. Er wurde gleich in die VBL Klassik geschoben und hat nur bei der VBL nachgefragt, die ihn natürlich gesagt haben, dass das halt so ist.

Siehe den Thread:
Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Zwangswechsel VBLextra zu VBLklassik

Viele Grüße

Nur mal kurz überflogen: Was ist der Vorteil der VBLextra? Außer dass du Hinterbliebenenrente und Erwerbsminderung abwählen kannst, bleiben doch die Kritikpunkte bestehen, oder?


VBL Klassik ist für wissenschaftliche Mitarbeiter die nur kurz im öffentlichen Dienst arbeiten ein Verlustgeschäft. Mit VBL Extra zahlt nur der Arbeitgeber ein und du hast du mehr Netto von Brutto und bist liquider.
Kannst die 130€ quasi anlegen.

Der Abzug von VBL Klassik setzt sich aus VBL + mehr Sozialversicherung zusammen da du mit VBL ein höheres sozialversicherungspflichtiges Brutto hast.
Bei E13 glaub ich 90€ VBL und 40 euro Sozialversichung. Bekommst damit bissl mehr Rentenpunkte was aber vernachlässigbar ist. Deine Einlage in die VBL Klassik wird nach Austritt aus dem Öffentlichendienst Beitragfreigestellt und ist bei Renteneintritt nichts mehr Wert (Inflation). Bei VBL Extra quasi das gleiche nur ist dein cashflow höher.
« Last Edit: 31.08.2023 11:56 von Michael12345 »
"Don't feed the troll"  ;D

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #47 am: 31.08.2023 12:02 »
Die Betriebsrentenhöhe ist deutschlandweit gleich, daher gibt es auch keine Unterscheidung. Die Berechnungsgrundlage für die Versorgungspunkte findest du auf vbl.de
Ist das dann nicht noch viel ungerechter, wenn "die Ossis" mehr bezahlen als ihre Kollegen im Westen und trotzdem am Ende das gleiche Geld rausbekommen?
Ist es nicht ungerecht, dass die "Ossis" mehr Netto vom Brutto haben als die "Wessis"?
1. Weiß ich noch immer nicht, was ein EGx ist
2. Bezahlt der Osten, wie mir erklärt wurde, einen höheren Eigenanteil und bekommt weniger Zuschuss als im Westen.
3. So wie ich die Gehaltsabrechnung verstehe, wird die VBL erst nach den Steuern abgezogen.
4. Nutzt es mir nicht viel, wenn die Auszahlung geringer besteuert wird, wenn ich vor Renteneintritt versterbe
5. Machen die VBL-Rechner keine steuerlichen Unterschiede
1. Entgeltgruppe x
2. ja und diese Eigenanteile werden anders besteuert.
3. nein, sie wirken sich steuerlich aus und dadurch bekommt der Ossi mehr Netto als der Wessi
4. ja, deswegen ist der Ossi ja besser gestellt als der Wessi, weil er Netto bei gleicher Entgeltgruppe und Stufe hat, weil er VBL ost abgezogen bekommt
5. aber die Rechner die dein Nettogehalt ausrechnen so wie diese hier:
Wessie:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_13&s=6&zv=VBL&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5

Ossie:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_13&s=6&zv=VBL-Ost&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5

zu finden dort:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/

ArminFuchs

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22

ArminFuchs

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #49 am: 31.08.2023 13:43 »
VBL Klassik ist für wissenschaftliche Mitarbeiter die nur kurz im öffentlichen Dienst arbeiten ein Verlustgeschäft. Mit VBL Extra zahlt nur der Arbeitgeber ein und du hast du mehr Netto von Brutto und bist liquider.
Kannst die 130€ quasi anlegen.

Der Abzug von VBL Klassik setzt sich aus VBL + mehr Sozialversicherung zusammen da du mit VBL ein höheres sozialversicherungspflichtiges Brutto hast.
Bei E13 glaub ich 90€ VBL und 40 euro Sozialversichung. Bekommst damit bissl mehr Rentenpunkte was aber vernachlässigbar ist. Deine Einlage in die VBL Klassik wird nach Austritt aus dem Öffentlichendienst Beitragfreigestellt und ist bei Renteneintritt nichts mehr Wert (Inflation). Bei VBL Extra quasi das gleiche nur ist dein cashflow höher.
Ok danke. Schaue ich mir mal genauer an.
Die Beiträge sind aber gleich? Kann ich mir das auch in dem Rechner:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/
Anzeigen lassen und wie heißt das dann?

Das ist ja das Merkwürdige, wenn ich nur kurze Zeit dabei bleibe, frisst die Inflation meine Auszahlung. Zu wie viel legen die das an? 0,25% p.a.?

Michael12345

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #50 am: 31.08.2023 14:01 »
Meines Wissen wird während der Ansparphase die VBL Klassik zu 5,x Prozent verzinst, wenn sie Beitragsfrei ist dann zu 0%. VBL extra in der Ansparphase deutlich geringer als 5,x Prozent und wenn nichts eingezahlt wird dann auch mit 0%. Der Zinssatz in der Ansparphase ist irrelevant bei 40 Jahren Freistellung.
"Don't feed the troll"  ;D

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #51 am: 31.08.2023 20:19 »
Die Wahlfreiheit, sich bei befristeten Verträgen mit Gesamtlaufzeit < 3 Jahren von der Versicherungspflicht in der VBLKlassik befreien zu lassen, gibt es so nur für Wissenschaftler_innen. (In dem Fall zahlt der AG seinen Anteil in die VBL-Extra. Allerdings gibt es dort auch weniger Rentenpunkte fürs gleiche Geld.)

Die Behauptung der VBL zur Höhe der Verzinsung in der Einzahlphase konnte ich noch nie nachvollziehen. Diese wird ja über die unterschiedlich hohen Altersfaktoren abgebildet. Setzt man die in der Tabelle stehenden Werte aber ein, kommt man aber nur auf etwas um die 3% pro Jahr.

Die VBL ist in erster Linie durch den recht hohen Arbeitgeber-Anteil finanziell attrativ...

Michael12345

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #52 am: 01.09.2023 14:01 »
Die Wahlfreiheit, sich bei befristeten Verträgen mit Gesamtlaufzeit < 3 Jahren von der Versicherungspflicht in der VBLKlassik befreien zu lassen, gibt es so nur für Wissenschaftler_innen. (In dem Fall zahlt der AG seinen Anteil in die VBL-Extra. Allerdings gibt es dort auch weniger Rentenpunkte fürs gleiche Geld.)

Die Behauptung der VBL zur Höhe der Verzinsung in der Einzahlphase konnte ich noch nie nachvollziehen. Diese wird ja über die unterschiedlich hohen Altersfaktoren abgebildet. Setzt man die in der Tabelle stehenden Werte aber ein, kommt man aber nur auf etwas um die 3% pro Jahr.

Die VBL ist in erster Linie durch den recht hohen Arbeitgeber-Anteil finanziell attrativ...

Laut Tarifvertrag gilt jedoch noch explizit 60 Monate, 3 Jahre wird nur aufgrund des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht angewendet.

Fürs gleiche Brutto stimmt die Aussage sicherlich, dennoch wird wie gesagt das Netto geringer in der VBL Klassik. VBL Arbeitnehmer + mehr Sozialversicherungsbreiträge. Das mehr an Rentenpunkten sind für die Zeit bis zu 5 Jahren Beschäftigung im Öffentlichendienst vernachlässigbar.
Für WiMis ist VBL KLassik ein Verlustgeschäft da man weniger Netto hat und nach ausscheiden totes Kapital bei der VBL liegt, dass dann nicht mehr verzinst wird.

Hier eine Zusammenfassung der VBL. Die behaupteten 5.x Prozent in der Ansparphase sind falsch.
https://www.vbl.de/documents/20142/132998/VBLspezial+04+Wissenschaftler+West.pdf/dbc04ecc-8db7-cb4e-3e6d-bb4839b50bf7?t=1591264327352

Siehe Punkt 4.2 zu VBL-Extra und VBL-Klassik
« Last Edit: 01.09.2023 14:17 von Michael12345 »
"Don't feed the troll"  ;D

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #53 am: 01.09.2023 20:31 »
Laut Tarifvertrag gilt jedoch noch explizit 60 Monate, 3 Jahre wird nur aufgrund des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht angewendet.

Die VBL schreibt doch in dem von dir verlinkten Heft selbst:

Zitat von: VBL
Versicherte können ab dem 1. Januar 2018 aufgrund der gesetzlichen Regelung bereits nach drei Jahren
Versicherungszeit in der VBLklassik eine unverfallbare Anwartschaft erwerben und damit im Versicherungsfall
einen Anspruch auf Leistungen aus der VBLklassik haben, auch wenn die Wartezeit von 60 Umlage-/Beitrags-monaten nicht erfüllt wird.

Konkret heißt das, dass man zwar die Wartezeit von 60 Monaten erfüllen muss, um einen unverfallbaren Anspruch auf die Betriebsrente der VBL-West aus der VBLKlassik zu erhalten. Jedoch genügen 36 Beitragsmonate -- die übrige Wartezeit erfüllt man dann einfach durch Abwarten. D.h., auch dann, wenn nach 36 Beitragsmonaten (z.B. durch Ausscheiden aus dem öD) die Pflichtversicherung freigestellt wird, hat man nach weiteren 24 Monaten die Wartezeit erfüllt. (In der VBL-Ost ist aufgrund des Kapitaldeckungsverfahrens der Rentenanspruch ab dem 1. Beitragsmonat unverfallbar.)

Zitat
Fürs gleiche Brutto stimmt die Aussage sicherlich, dennoch wird wie gesagt das Netto geringer in der VBL Klassik. VBL Arbeitnehmer + mehr Sozialversicherungsbreiträge.

Klar, wenn man keine Arbeitnehmerbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zahlt.

Zitat
Das mehr an Rentenpunkten sind für die Zeit bis zu 5 Jahren Beschäftigung im Öffentlichendienst vernachlässigbar.

Wie gesagt, die Grenze liegt mittlerweile bei 3 Jahren. Und, wenn man dann mit einer Vertragsverlängerung die 36 Monate überschreitet, gelangt man wieder in die Pflichtversicherung der VBLKlassik, wobei die Wartezeit dort aber eben erst mit Versicherungsbeginn -- und nicht mit Beginn der Beschäftigung als Wissenschaftler -- anfängt zu laufen. Will sagen: Die bis zu 3 Jahre, die man zuvor in der VBL-Extra versichert war, zählen hier bei der Wartezeit dann nicht mit. Das sollte man auf dem Schirm haben...

Aber wir können ja mal rechnen, was wirklich für Ansprüche herauskommen bei beiden Varianten. Da hier alles linear mit dem Gehalt skaliert, setzen wir einfach für die Einfachheit der Rechnung einen Jahresverdienst von 12k€ an -- wer doppelt oder drei mal so viel verdient, erhält auch doppelt oder dreifach so hohe Ansprüche. Auch ist es einfacher, sich auf ein konkretes Alter des Anspruchsberechtigten zu einigen, wobei da verschiedene Altersstufen nicht viel an der Rechnung ändern. Sagen wir also mal, unser Wissenschaftler wird im aktuellen Jahr 27 Jahr alt.
 
Zuerst zur VBL Extra:
Der AG führt 4% des Bruttolohns, also 480€ in unserem Beispiel, als Beitrag in die VB-Extra ab. Daraus entstehen dann 0,372 VBL-Punkte und damit ein Betriebsrentenanspruch von 1,49€ monatlicher Brutto-Betriebsrente in 40 Jahren. Gehen wir davon aus, dass die Beiträge in der Einzahlungsphase steuerlich gefördert wurden, so ist die Rente dann bei der Auszahlung voll zu besteuern.

Nun zur VBL Klassik (West):
Hier zahlen AG und AN gemeinsam insgesamt 7,3% des Bruttolohns ein. Dafür erhält der AN nun 2,2 VBL-Punkte bzw. einen Anspruch auf eine monatliche Brutto-Betriebsrente von 8,80€. Auch hier sind die Beiträge in der Einzahlungsphase steuerfrei und damit die Rente nachgelagert zu besteuern. Hinzu kommen Ansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung: AG- und AN-Beitrag zur VBL sind sozialversicherungspflichtig, sodass diese 876€ zu derzeit 0,02 Rentenpunkten führen. Die hätten derzeit einen Wert von 0,76€/Monat, wobei der Wert eines Rentenpunkts durch Rentenerhöhungen bis zum Beginn der Auszahlphase noch deutlich steigen wird. Geht man von einem Anstieg der Renten in etwa in Höhe des EZB-Ziels zur Inflationsrate von 2%/Jahr aus, werden daraus ca. 1,68€ Bruttomonatsrente (wohlgemerkt sind das nur die GRV-Rentenansprüche, die aus den VBL-Beiträgen entstehen, nicht aus dem Gehalt), zusammen mit der Betriebsrente also 10,48€. Der Anspruch, der sich aus den auf die VBL-Beiträgen gezahlten Rentenbeiträgen ergibt, wird also wohl wahrscheinlich schon selbst den Anspruch, der aus der Versicherung in der VBL-Extra entstehen würde, übersteigen...

Dagegen stehen jedoch die höheren Ausgaben in Höhe von 1,81% AN-Anteil sowie den Sozialversicherungsbeiträgen auf AN- und AG-Anteil. Da unser Jung-Wissenschaftler wahrscheinlich wohl noch nicht über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflege-Versicherung liegen wird, zahlt er als kinderloser Ü25 also insgesamt durchschnittlich 400€ mehr als die VBL Extra - Vergleichsperson.

Es ergibt sich also ein höherer Rentenanspruch in der VBLKlassik ggü. der VBL Extra von ca. 9€ Brutto-Monatsrente. Derzeit vertriebene Produkte zur privaten Altersvorsorge besitzen einen Rentenfaktor von 25. Das bedeutet, dass aus einem beim Versicherer vorliegenden Vermögen von 10k€ zu Rentenbeginn eine lebenslange Rente von 25€ monatlich ausgeschüttet wird. Setzt man diesen Wert hier auch an, müsste man also als VBL-Extra-Versicherter zur Finanzierung der Lücke 3600€ Vermögen zu Versicherungsbeginn vorhalten. Zum Aufbau dieses Vermögens stünden die 400€ weniger gezahlten (Sozialversicherungs-)Beiträge zur Verfügung. Um daraus in 40 Jahren den 9-fachen Betrag zu erhalten, bräuchte man eine Durchschnittsrendite von ca. 5,7%.

Das ist zwar auf diesen Zeitskalen durch Kapitalanlagen jenseits von Festgeld und deutschen Staatsanleihen durchaus realistisch zu erreichen. Jedoch ist dies offenbar weit weniger sicher als die umlagefinanzierten Zahlungen der VBL...

Zitat
Für WiMis ist VBL KLassik ein Verlustgeschäft da man weniger Netto hat und nach ausscheiden totes Kapital bei der VBL liegt, dass dann nicht mehr verzinst wird.

Wenn du weniger als 3 Jahre dabei bist, hast du Recht, denn dann kannst du dir nur deine gezahlten AN-Beiträge erstatten lassen, nicht aber die AG-Beiträge und auch nicht die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Wenn du aber mehr als 3 Jahre dabei bist (und die durchschnittliche Promotionsdauer ist über 3 Jahren), stellt die Absicherung durch die VBL Klassik, in die du dann sowieso zwangsweise rutschst -- nur mit dem Unterschied, dass die Wartezeit erst dann anfängt zu laufen, wenn du die Vertragsverlängerung bekommst, die dich über die 3 Jahre hinaus beschäftigt -- durchaus eine gar nicht mal so schlechte Leistung dar.

andreg

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 27
Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #54 am: 03.09.2023 14:43 »
3. nein, sie wirken sich steuerlich aus und dadurch bekommt der Ossi mehr Netto als der Wessi

Wer netto mehr hat, hängt von den Umständen ab. Ich habe in EG 15 mit Steuerklasse III im Osten z.B. 25€ weniger netto als ich im Westen hätte. Richtig ist aber, dass der Unterschied netto deutlich geringer ist als brutto.

ArminFuchs

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #55 am: 04.09.2023 07:08 »
Wer netto mehr hat, hängt von den Umständen ab. Ich habe in EG 15 mit Steuerklasse III im Osten z.B. 25€ weniger netto als ich im Westen hätte. Richtig ist aber, dass der Unterschied netto deutlich geringer ist als brutto.
Laut den hier verlinkten Gehaltsrechnern, gibt es keinen Unterschied zwischen Ost und West. Weder im Netto noch im Brutto

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #56 am: 04.09.2023 09:16 »
Wer netto mehr hat, hängt von den Umständen ab. Ich habe in EG 15 mit Steuerklasse III im Osten z.B. 25€ weniger netto als ich im Westen hätte. Richtig ist aber, dass der Unterschied netto deutlich geringer ist als brutto.
Laut den hier verlinkten Gehaltsrechnern, gibt es keinen Unterschied zwischen Ost und West. Weder im Netto noch im Brutto
Dann solltest du bei dem Rechner entweder VBL oder VBL Ost bei der Zusatzversorgung auswählen, wenn du dein Netto ausrechnen lässt.


cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #58 am: 04.09.2023 11:36 »
Dann öffne doch mal beide Links, die du gepostet hast, in einem Browser und springe zwischen den Tabs hin und her. Du wirst die Unterschiede im u.A. Steuer-Brutto, sozialversicherungs-Brutto usw. feststellen.

Das Tabellenentgelt ist natürlich überall gleich, die Stuern und Abgaben aber sind es nicht.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
« Antwort #59 am: 04.09.2023 11:43 »
Das habe ich getan.
West: 6037,38€ Brutto - 3532,98€ Netto
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_13&s=6&zv=VBL&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5

Ost: 6037,38€ Brutto - 3536,49€ Netto
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_13&s=6&zv=VBL-Ost&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5
Ok
habe verwstanden
3532,98€ Netto ist gleich
3536,49€ Netto
und
43862.49 ist identisch mit
43730.78

Da brauchen wir dann ja nicht weitere Erläuterungen folgen lassen.