Autor Thema: Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)  (Read 3432 times)

Opa

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Arbeitgeber: „Sicherstellung“ war der falsche Begriff. Die gesetzliche Pflicht umfasst nur das „Fördern“ der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit, allerdings recht nachdrücklich formuliert. Und ja, das Gesetz sieht die Berücksichtigung dieses Themas bei allen arbeitsorganisatorischen Überlegungen, insbesondere zur Arbeitszeit, Vertretungsregelungen, Fortbildung etc. vor.
Rechtsgrundlage ist z.B. das Bundesgleichstellungsgesetz (ausgehend von § 1 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1) sowie die entsprechenden Gleichstellungsgesetze der Länder.

Mutti: § 1626 BGB.


Flying

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Die Sicherstellung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist Pflicht des Arbeitgebers und Aufgabe der Mutti. Nicht jedoch der Kollegen.

Klar, und der AG kann Vertretungsregeln anweisen.
Ich vertrete doch auch Kollegen, die einen anderen Lieblingsfußballverein haben als ich..

Opa

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Das kann und tut der Arbeitgeber. Im Rahmen seiner Organisationshoheit und innerhalb der gesetzlichen Grenzen, die ihm beispielsweise durch Gleichstellungsgesetze, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzvorschriften und andere auferlegt sind.

Den Arbeitnehmer trifft jedoch lediglich die Pflicht, Vertretungsaufgaben im Rahmen seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen wahrzunehmen. Es ist nicht seine Aufgabe, die Kinderbetreuung oder den Stadionbesuch des Kollegen sicherzustellen.

BAT

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Arbeitgeber: „Sicherstellung“ war der falsche Begriff. Die gesetzliche Pflicht umfasst nur das „Fördern“ der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit, allerdings recht nachdrücklich formuliert. Und ja, das Gesetz sieht die Berücksichtigung dieses Themas bei allen arbeitsorganisatorischen Überlegungen, insbesondere zur Arbeitszeit, Vertretungsregelungen, Fortbildung etc. vor.
Rechtsgrundlage ist z.B. das Bundesgleichstellungsgesetz (ausgehend von § 1 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1) sowie die entsprechenden Gleichstellungsgesetze der Länder.


Ist Familie irgendwo legal definiert? Juristisch kann man eigentlich nicht eine Familie haben. Von daher ist das weiterhin ein Wortcontainer...

Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren... ;)

Opa

  • Gast
Frag doch direkt beim Gesetzgeber nach was er mit „Familie“ meint.

BAT

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Du hast ja diese These in den Raum gestellt, die scheinbar nichts wert ist.

Opa

  • Gast
Keine These, sondern eine Rechtsgrundlage und zwar als wörtliches Zitat. Innerhalb des BGleiG wird der familienbezogene Teil in §3 Nr. 6 auf Kinder unter 18 eingeschränkt. Der pflegebezogene Teil ist in Nr. 7 definiert.

BAT

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Danke, da ist man ja schon etwas weiter.

Fraglich wäre also, ob ein Arbeitgeber die Betreuung auch tatsächlich kontrolliert, ebenso wie das Alter der Kinder.