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Wegfall d. Besitzstandszulage (Technikerzul.) aufgrund von Höhergruppierung
MoinMoin:
--- Zitat von: Opa am 19.08.2023 10:27 ---Der Zulagenkiller ist das Wort „unverändert“ in dem von dir angeführten Zitat des TVÜ. Im Juni 2023 wurden dir neue Tätigkeiten übertragen.
Mit anspruchsbegründenden Tätigkeiten sind die dir individuell übertragenen Tätigkeiten gemeint, die deine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung abbilden.
Die Rechtsgrundlage für diese Definition des Begriffs Tätigkeiten findest du in § 12 Abs. 2 TVöD. Das ist btw. die in diesem Forum am häufigsten zitierte Norm des Tarifvertrags ;)
--- End quote ---
Und auch wenn die neuen Tätigkeiten seinerzeit zu einem Zulagenanspruch geführt hätten, ist es jetzt eine Wechsel, der aus diese Anspruchsberechtigung herausführt.
@Lichtpirat, da dachtest, da du weiterhin reine Ing Dinge machst, die zu einer Zulage geführt hätten, steht dir auch bei einem Wechsel dieser Ing Tätigkeiten die Zulage zu, da du weiterhin die anspruchsbegründende Tätigkeit (Ing Geraffel) unverändert ausübst?
Den Gedanken kann ich gut nachvollziehen.
Lichtpirat:
Ja, genau das war mein Gedanke. "anspruchsbegründete Tätigkeit" = Tätigkeit mit Anspruch auf Technikerzulage (Besitzstandszulage)
Nun gut, wenn es dann aber eben so ist werde ich mich damit abfinden und das Thema kann dann hier auch enden.
Dankeschön für die Antworten.
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