Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
VL 2 - Rückzahlungsvereinbarung
brian:
Du kostet den Arbeitgeber aber das bruttogehalt und noch mehr.
2strong:
Die beschriebene Rückzahlungsvereinbarung ist in dieser Form und diesem Umfang üblich. Sie ist rechtlich auch nicht zu beanstanden, jedenfalls dann, wenn sich der Erstattungsbetrag entsprechend korrespondierend mit der Dauer der anschließenden Weiterbeschäftigung reduziert (d. h., Du musst nach einem Jahr nur noch 20k erstatten und nach 2 Jahren nur noch 10k).
Entsprechende Erstattungen kann Dir Dein Arbeitgeber möglicherweise stunden. Theoretisch könnte die Erstattung auch Dein neuer Arbeitgeber übernehmen. Solche Fälle kenne ich allerdings nur bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft. Ungeachtet dessen kannst Du den Erstattungsbetrag steuerlich geltend machen.
Börnie:
Bist Du aus NRW?
Wenn ja, ist eine Rückzahlungsvereinbarung nicht notwendig, da der TVÖD NRW die Rückzahlung beim VL 2 abschließend regelt.
Der Arbeitgeber muss dich dann jedoch vor Beginn des VL 2 entsprechend über die Kosten aufklären.
Kommunalgenie:
Also du willst gern 30k + Freistellung von deinem Arbeitgeber und anschließend aber so schnell wie möglich abhauen?
Ist Moral für dich eigentlich ein Fremdwort?
Schmitti:
Andersherum gilt allerdings auch: Wenn ein AG die Möglichkeit hat, 30.000 Personalkosten einzusparen, dann würde er das in gar nicht so seltenen Fällen wohl auch probieren. Also warum als AN nicht auch wenigstens mal darüber nachdenken?
AG-seitig könnte man ja auch mal überlegen, solche Vereinbarungen nicht doch besser vor dem tatsächlichen Beginn des Lehrganges abzuschließen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version