Autor Thema: Tätigkeiten und Eingruppierung - TVöD Bund  (Read 9627 times)

aLive

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Hallo und guten morgen,

Ich bin als "Elektrokonstrukteur" im Rahmen des TVÖD Bund angestellt. Meine Tätigkeiten sind in meinen Augen allerdings ganz andere und daher würde ich gerne eine Meinung von euch haben wollen.
Nun ist meinem Gruppenleiter aufgefallen ich bin gar nicht direkt als "Ingenieur" angestellt, sondern nur als Elektrokonstrukteur.

Bildungsweg: Energieelektroniker, Elektrotechniker, B.Eng. Elektro-und Informationstechnik: Automatisierungstechnik, M.Sc. Wirtschaftsingenieurswesen: Elektrotechnik und aktuell an der Masterarbeit (nebenberuflich) zum MBA Technisches Management

- Administratitive Führungsverantwortung für rund 50 Arbeitnehmer wegen einer Software
- Stellvertretender Gruppenleiter von Ingenieuren (soll nächstes Jahr, nach Stufensprung, eine eigene Gruppe aufbauen)
- Verantwortlicher technisches Redakteuer für die Richtlinien zur Erbauung technischer Anlagen inklusive Medienpläne der Elektrotechnik
- Betreuung der Werkstudenten
- Arbeitspaketverantwortlicher der Elektrotechnik bei einem Projekt mit Rund 1 Mio Euro
- Konstruktion von Hochsicherheitsanlagen
- Planungen und Überwachung von Wartungs- und Sanierungsarbeiten (Elektrotechnik)
- Erstellen von Wartungsplänen nach erstellen von Sicherheitsbewertungen elektrischer Anlagen
- Finanzielle Planungen der Projekte
- Erstellen von Leistungsverzeichnissen für Ausschreibungen

Ich mach etwa 80-90% selbstständige Arbeit. Gibts sonst noch relevantes?

Berufserfahrung ...
- Energieelektroniker 2 jahre
- Techniker / Bachelor 7 Jahre
- Master 5 Jahre
- Selbstständigkeit Elektrotechnik 1x Gewerbe / 1x Freiberufler (Bachelor / Master): 11 Jahre

Welche Entgeltgruppe und Stufe entspricht das etwa?
Das ich aufgrund der geplanten Gruppenleiterstelle  Entgeltgruppe/n steigen würde ist mir klar.

Liebe Grüße

MoinMoin

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Antw:Tätigkeiten und Eingruppierung - TVöD Bund
« Antwort #1 am: 22.08.2023 10:28 »
Deine Ausbildung und deine Berufserfahrung ist für die Eingruppierung irrelevant. Es gibt max eine EG weniger, wenn man für die auszuübenden Tätigkeiten die pers. Voraussetzung nicht erfüllt.

Aufgrund deiner Spiegelstriche vermag ich persönlich nicht die Arbeitsvorgänge konkret zu erkennen und wegen der fehlenden Zeitanteil erst recht nicht tariflich eine Gesamteinschätzung durchzuführen.

Aus dem Bauch heraus klingt das nach irgendwas zwischen EG10 und 13

E15TVL

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Antw:Tätigkeiten und Eingruppierung - TVöD Bund
« Antwort #2 am: 22.08.2023 11:18 »
Aus dem Bauch heraus klingt das nach irgendwas zwischen EG10 und 13
Sehe ich ähnlich. Aus dem Bauch heraus würde ich aber bezweifeln, dass die auszuübenden Tätigkeiten ein wiss. Hochschulstudium voraussetzen. Demnach tendiere ich eher zu E 10 bis E 12.

Die Stufe lässt sich noch weniger einschätzen. Entweder es liegt einschlägige Berufserfahrung vor oder es liegt keine vor. Liegt keine vor, könnten noch förderliche Zeiten berücksichtigt werden, die dann zu einer höheren Stufe als Stufe 1 führen würden. Da aber der Arbeitsvertrag längst geschlossen wurde, sind Fragen und Diskussionen zur Einstufung sowieso obsolet.

aLive

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Antw:Tätigkeiten und Eingruppierung - TVöD Bund
« Antwort #3 am: 25.08.2023 14:15 »
Ich sollte in E9 / Stufe 4 eingruppiert werden was ich abgelehnt hatte.
Letztendlich bin ich in E11 / Stufe 3 gelandet.
Nach arbeitsvertrag bin ich ja nur "Elektrokonstrukteur"

Was mir nicht klar ist wieso ein Kollege mit weniger selbstständigiger und verantwortungsbewussten Tätigkeit E13 hat. Er bekommt pläne "Ändere mal die Texte und Schaltungen". Ich Projektiere und entwickle alles alleine und mach ganze Projekte und deren Vorgaben alleine und die Kollegen lesen das nur noch zur Korrektur.

Der Plan von meinem Vorgestezten ist nächstes Jahr ein Stufensprung nach meinem Stufensprung in die Stufe 4 auf Stufe 5 wegen der mehr und höherwertigen Tätigkeiten.
Im Anschluss soll einige Monate später der Entgeltgruppensprung realisiert werden in die E12.

Aktuell bekomm ich halt ANgebote vergleichbar mit 70 bis 90k pro Jahr aus der Industrie und die geben einem mittlerweile auch 40 Tage Urlaub, wenn man drauf hinweist dass man das im öffentlichen Dienst bei uns hat.

Wenn ich die Arbeitsleistung sehe - denke ich schon, dass ich mehr als das aktuelle wert bin.

Ich mach auch diese Tätigkeiten seit dem 1. Tag also war die Ausschreibung auch schon grundlegend falsch?

aLive

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Antw:Tätigkeiten und Eingruppierung - TVöD Bund
« Antwort #4 am: 29.08.2023 13:10 »
Gibt es sonst noch Anmerkungen?

Organisator

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Antw:Tätigkeiten und Eingruppierung - TVöD Bund
« Antwort #5 am: 29.08.2023 13:13 »
Gibt es sonst noch Anmerkungen?

Grundsätzlich gerne, was wäre denn deine konkrete Frage?

aLive

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Antw:Tätigkeiten und Eingruppierung - TVöD Bund
« Antwort #6 am: 29.08.2023 13:45 »
Beispielsweise, ob das in Ordnung ist bzw. fair klingt mit der Eingruppierung?

Wie ich das mit dem "weniger Verantwortung" "weniger Selbstständigkeit" aber 2 Entgeltgruppen höher zu erklären ist?

Organisator

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Antw:Tätigkeiten und Eingruppierung - TVöD Bund
« Antwort #7 am: 29.08.2023 14:14 »
Beispielsweise, ob das in Ordnung ist bzw. fair klingt mit der Eingruppierung?

Wie ich das mit dem "weniger Verantwortung" "weniger Selbstständigkeit" aber 2 Entgeltgruppen höher zu erklären ist?

Um prüfen zu können, ob die Eingruppierung zutreffend ist, bräuchte man die genaue Tätigkeitsdarstellung, die die auszuübenden Tätigkeiten beschreibt. Der Blick von außen ist regelmäßig verfälscht von dem, was die Leute tatsächlich machen oder vorgeben zu tun.

Da Verantwortung nur eingegrenzt und Selbständigkeit gar nicht eingruppierungsrelevant ist, kann die höhere Eingruppierung deines Kollegen durchaus passen. Es gibt viele Tätigkeiten, die weniger Verantwortung als niedriger eingruppierte Tätigkeiten beinhalten.

Mein Rat wäre, nicht zu versuchen sind mit anderen zu vergleichen, da meistens nicht ausreichend Informationen vorliegen, welche Tätigkeiten dem anderen tatsächlich übertragen wurden. Vielmehr ist es zielführend, die eigenen ubertragenen Tätigkeiten und das damit verbundene Gehalts- / Eingruppierungsgefüge zu betrachten. Da vermag ich erstmal nichts zu erkennen, was gegen eine Eingruppierung nach E11 spricht.

PublicHeini

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Antw:Tätigkeiten und Eingruppierung - TVöD Bund
« Antwort #8 am: 07.09.2023 11:14 »
Die häufigste Frage zur Einstellung und die damit zusammenhängende Eingruppierung ist, wie die Stelle laut Ausschreibung bewertet ist. Du kannst dich ja auch nicht für eine Stelle an der Pforte bewerben und sagen, dass du aber XY wert bist und du in der PW für XX.000 arbeiten kannst. Wenn du einen anerkannten Master hast, dann bewerbe dich für Stellen E13 aufwärts. Und vergleiche nicht Äpfel mit Birnen. Mit einem Masterabschluss kannst du im öD nicht reich werden, erst mit einem Verbeamtung wird es auf Lebenszeitsicht finanziell besser.

Kubus

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Antw:Tätigkeiten und Eingruppierung - TVöD Bund
« Antwort #9 am: 25.10.2023 10:04 »
mit deiner Ausbildung bist du mE im öD falsch.
Im öD ist Wissen > Können. Bis zu einem gewissen Grad. In der fW:
"Können" bringt hier mehr als "Wissen".

Geh lieber raus und mach was woanders. Notfalls gehst du nach ein paar Jahren in der Arbeitszeit runter, hast das gleiche Geld und mehr Ruhe. In den öD kannst du immer noch, wenn du älter bist.

Bastel

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Antw:Tätigkeiten und Eingruppierung - TVöD Bund
« Antwort #10 am: 25.10.2023 10:16 »
Ich sollte in E9 / Stufe 4 eingruppiert werden was ich abgelehnt hatte.
Letztendlich bin ich in E11 / Stufe 3 gelandet.
Nach arbeitsvertrag bin ich ja nur "Elektrokonstrukteur"

Was mir nicht klar ist wieso ein Kollege mit weniger selbstständigiger und verantwortungsbewussten Tätigkeit E13 hat. Er bekommt pläne "Ändere mal die Texte und Schaltungen". Ich Projektiere und entwickle alles alleine und mach ganze Projekte und deren Vorgaben alleine und die Kollegen lesen das nur noch zur Korrektur.

Der Plan von meinem Vorgestezten ist nächstes Jahr ein Stufensprung nach meinem Stufensprung in die Stufe 4 auf Stufe 5 wegen der mehr und höherwertigen Tätigkeiten.
Im Anschluss soll einige Monate später der Entgeltgruppensprung realisiert werden in die E12.

Aktuell bekomm ich halt ANgebote vergleichbar mit 70 bis 90k pro Jahr aus der Industrie und die geben einem mittlerweile auch 40 Tage Urlaub, wenn man drauf hinweist dass man das im öffentlichen Dienst bei uns hat.

Wenn ich die Arbeitsleistung sehe - denke ich schon, dass ich mehr als das aktuelle wert bin.

Ich mach auch diese Tätigkeiten seit dem 1. Tag also war die Ausschreibung auch schon grundlegend falsch?

Seit wann hat man 40 Tage Urlaub im öD?

Ich würde an deiner Stelle wechseln. 80k sind eine Menge Holz...

bactho

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Antw:Tätigkeiten und Eingruppierung - TVöD Bund
« Antwort #11 am: 30.10.2023 19:34 »
Aufgrund der Strichaufzählung wäre ich hier spontan auch auf eine EG 9a gekommen, nach Teil III Abschnitt 41 (staatlich geprüfte Techniker). Die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen, die Planung (auch finanziell) und Überwachung von Maßnahmen sind gerade im öD absolut berufstypisch für einen Techniker.
Auch die Erstellung von Wartungsplänen ist durchaus üblich für einen Techniker.
Stellvertretende (Gruppen-) Leitungstätigkeiten und die Betreuung von Studenten, Azubis oder auch Referenten sind keine bewertungsrelevanten Tätigkeiten.
Die Beschreibung ist äußerst dünn, um überhaupt ein Ingenieursniveau zu begründen. Mein Tipp: Sieh Dir die Berufsbilder im Berufenet der Arbeitsagentur, sowie die entsprechenden Studienpläne für einen Ingenieur Elektrotechnik an und gestalte daraus die Stellenbeschreibung.
Und eine "selbständige Arbeit" sollte für einen MA im gehobenen Dienst eine Selbstverständlichkeit sein.....


MeinerEiner

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Antw:Tätigkeiten und Eingruppierung - TVöD Bund
« Antwort #12 am: 01.11.2023 09:02 »
Warum sollten Stellvertetertätigkeiten nicht bewertungsrelevant sein? Geplante Vertretungen wie z.B. Urlaubsvertetungen müssen doch mit entsprechendem Zeitanteil auch übertragen werden und können somit auch eingruppierungsrelevant sein.

MoinMoin

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Antw:Tätigkeiten und Eingruppierung - TVöD Bund
« Antwort #13 am: 01.11.2023 12:35 »
Warum sollten Stellvertetertätigkeiten nicht bewertungsrelevant sein? Geplante Vertretungen wie z.B. Urlaubsvertetungen müssen doch mit entsprechendem Zeitanteil auch übertragen werden und können somit auch eingruppierungsrelevant sein.
Natürlich, nur sind diese Zeitanteile in der Regel zu gering, als dass sie sich auf die Bewertung auswirken.
Auch ist zu prüfen, ob wirklich alle Tätigkeiten und Befugnisse während der Vertretung übertragen wurden.


MeinerEiner

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Antw:Tätigkeiten und Eingruppierung - TVöD Bund
« Antwort #14 am: 01.11.2023 14:12 »
Richtig, und diese Tätigkeiten können auch bei sehr geringen Zeitanteilen, beispielsweise bei Mischtätigkeiten, im Zuge der Entgeltgruppenbetrachtung das Zünglein an der Waage sein.