Ich weiß nicht, ob hier bundeseinheitliche Standards für die Eingruppierung von Quer- und Seiteneinsteigern existieren; zumal die Quereinsteiger, die mit den fertigen Lehramtsstudierenden gemeinsam das Referendariat durchlaufen, wohl eh wie diese als Beamte auf Zeit gar nicht von einer tarifvertraglichen Regelung betroffen sein dürften.
Deine Berufserfahrung ist definitiv nicht einschlägig (da sie dafür i.W. unverändert fortgesetzt werden können müsste), sodass bei Einstellung kein Anrecht auf mehr als Stufe 1 zustünde. Ob deine Berufserfahrung als förderlich anerkannt und angerechnet wird, müsstest du selbst mit deinem potentiellen AG verhandeln.
(Zusatzbemerkung: Ich habe etwas das Gefühl, dass du dir bisher zu wenig Gedanken gemacht bzw. Informationen gesucht hast. Schau dich doch mal auf den entsprechenden Seiten des Bildungsministeriums deines Landes um.)