Autor Thema: Duales Studium Diplom-Finanzwirt - Anwärtersonderzuschlag  (Read 8122 times)

Hessenbub

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Duales Studium Diplom-Finanzwirt FH (m/w/d)

Ich zitiere von der Internetseite (https://finanzverwaltung-mein-job.hessen.de/duales-studium/diplom-finanzwirt-fh-mwd)

"Darüber hinaus erhöhen wir für alle zum 01.08.2024 eingestellten Anwärter*innen gem. § 60 Abs. 1 HBesG den monatlichen Anwärtergrundbetrag um einen monatlichen Sonderzuschlag in Höhe von 10 %, d.h. in diesem Fall beträgt dein Anwärtergehalt (bestehnd aus Anwärtergrundgehalt, monatlicher Sonderzahlung und Sonderzuschlag) sogar ca. 1.650 € brutto!"

Betrifft aber nur die Anwärter des gehobenen Dienstes, die zum 01.08.2024 eingestellt werden sollen.


modesty

  • Gast
Super, das wird noch mehr Anwärter anlocken, die ihre Wartesemester gutbezahlt überbrücken wollen und von denen die Finanzverwaltung dadurch 0,0 Mehrwert hat

bettelmusikant

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 145
Was meinst du damit? Wird das duale Studium als Anwärter etwa nicht auf reguläre Wartesemester an Universitäten angerechnet? 

InternetistNeuland

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 290
Was meinst du damit? Wird das duale Studium als Anwärter etwa nicht auf reguläre Wartesemester an Universitäten angerechnet?

Immer mehr fallen absichtlich durch die Zwischenprüfung und machen nur Party um die 6 Monate Anwärterbezüge zu kassieren und dann an eine UNI zu wechseln.

modesty

  • Gast
Brauchen jetzt nicht mal mehr durchzufallen. Lt. Urteil des VG Gießen ist die Rückforderung von Anwärterbezügen ziemlich hinfällig. Begründet unter anderem damit, dass der Dienstherr (Zitat aus dem Urteil)

"Denn solange ein Dienstherr seine Beamtinnen und Beamten offensichtlich verfassungswidrig
besoldet, ist die Entlassung eines Beamten auf eigenen Antrag jedenfalls dann kein von
ihm zu vertretender Grund, wenn er alsbald ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
außerhalb des ihn so krass unteralimentierenden öffentlichen Dienstes
anstrebt; der Dienstherr selbst hat eine solche Entlassung auf eigenen Antrag insoweit
„vertretbar“ werden lassen."

selbst dran schuld ist :)

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 649
Brauchen jetzt nicht mal mehr durchzufallen. Lt. Urteil des VG Gießen ist die Rückforderung von Anwärterbezügen ziemlich hinfällig. Begründet unter anderem damit, dass der Dienstherr (Zitat aus dem Urteil)

"Denn solange ein Dienstherr seine Beamtinnen und Beamten offensichtlich verfassungswidrig
besoldet, ist die Entlassung eines Beamten auf eigenen Antrag jedenfalls dann kein von
ihm zu vertretender Grund, wenn er alsbald ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
außerhalb des ihn so krass unteralimentierenden öffentlichen Dienstes
anstrebt; der Dienstherr selbst hat eine solche Entlassung auf eigenen Antrag insoweit
„vertretbar“ werden lassen."

selbst dran schuld ist :)

Darf Satire echt alles? :-)

Falls kein Scherz, bitte Aktenzeichen

modesty

  • Gast
Ich neige nicht zu scherzen 5 K 384/22.GI

modesty

  • Gast
Meine Lieblingspassage:

"...dass die im vorliegenden Fall selbst beantragte Entlassung des Klägers, um alsbald andernorts sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu werden – womit der Kläger der so krass und offensichtlich verfassungswidrigen Besoldung entkommen konnte –, überdeutlich dem Verantwortungsbereich seines Dienstherrn zuzurechnen ist"

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,568
Das ist echt der Knaller!

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 649
@modesty: Danke fürs reinstellen.  Das Urteil hat mir definitiv das Wochenende versüßt  ;D

gerzeb

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 187
@modesty: Danke fürs reinstellen.  Das Urteil hat mir definitiv das Wochenende versüßt  ;D

Falls noch nicht bekannt, kann ich auch folgendes Urteil empfehlen:

"Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss derjenige, der sich darauf beruft, das Gericht sei wegen eines in der mündlichen Verhandlung eingeschlafenen Richters nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, konkrete Tatsachen vortragen, welche eine Konzentration des Richters auf die wesentlichen Vorgänge in der Verhandlung ausschließen"

"Die Beklagtenvertreterin trägt insoweit vor: "Der ehrenamtliche Richter H. war unfähig der Verhandlung zu folgen, weil er über einen längeren Zeitraum ununterbrochen die Augen geschlossen hatte und - wie durch seine Körperhaltung, nämlich Senken des Kopfes auf die Brust und ruhiges tiefes Atmen sowie 'Hochschrecken' - zum Ausdruck kam, offensichtlich geschlafen hat."

"Aus diesen mitgeteilten Beobachtungen, die weder hinsichtlich der Dauer des behaupteten Einnickens bestimmt sind noch sich inhaltlich decken und die vom Klägervertreter, der ebenfalls an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hat, nicht bestätigt werden, lässt sich aber, selbst wenn sie zuträfen, noch nicht sicher darauf schließen, dass der bezeichnete Richter tatsächlich über einen längeren Zeitraum geschlafen hat und der mündlichen Verhandlung nicht folgen konnte. Das Schließen der Augen über weite Strecken der Verhandlung und das Senken des Kopfes auf die Brust beweist allein nicht, dass der Richter schläft. Denn diese Haltung kann auch zur geistigen Entspannung oder zwecks besonderer Konzentration eingenommen werden . Deshalb kann erst dann davon ausgegangen werden, dass ein Richter schläft oder in anderer Weise "abwesend" ist, wenn andere sichere Anzeichen hinzukommen, wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder ruckartiges Aufrichten mit Anzeichen von fehlender Orientierung."

"Ruhiges tiefes Atmen kann ebenfalls ein Anzeichen geistiger Entspannung oder Konzentration sein, insbesondere dann, wenn es für andere nicht hörbar erfolgt, denn gerade dies kann da-rauf schließen lassen, dass der Richter den Atmungsvorgang bewusst kontrolliert und nicht schläft. Auch das "Hochschrecken" des Richters hat die Beschwerde nicht näher geschildert, vor allem nicht dargelegt, dass er nach dem "Hochschrecken" einen geistig desorientierten Eindruck gemacht habe. "Hochschrecken" allein kann auch darauf schließen lassen, dass es sich lediglich um einen die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandlung nicht beeinträchtigenden Sekundenschlaf gehandelt hat."


BVerwG, Beschluss vom 13.06.2001 - 5 B 105.00

Solitair

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 100
Was meinst du damit? Wird das duale Studium als Anwärter etwa nicht auf reguläre Wartesemester an Universitäten angerechnet?

Immer mehr fallen absichtlich durch die Zwischenprüfung und machen nur Party um die 6 Monate Anwärterbezüge zu kassieren und dann an eine UNI zu wechseln.

Das ist bei uns längst Usus und die Anwärter geben das auch offen zu, tw. sogar in Vorstellungsgesprächen. Gibt wohl irgendwelche Vorgaben, dass Ausbildungsplätze auf jeden Fall zu besetzen sind und da wird dann halt im Zweifelsfall alles eingestellt. Anders kann ich mir das nicht erklären.
Nach einem Jahr ist dann nicht mal mehr die Hälfte eines Lehrgangs da und der Rest kann sich kaum ohne fremde Hilfe die Schuhe binden, weil das ist eher nicht die clevere Hälfte, die übrig bleibt. Gerade letzte Woche wieder mit so einer künftigen Spitzenkraft zu tun gehabt, die im 3. Lj für den gD selbst von absoluten Basics keine Ahnung hatte.
Für die Qualität des ÖD in 10-15 Jahren sehe ich schwarz. Hoffentlich bekommen die es dann wenigstens hin meine Pension pünktlich auszuzahlen.

modesty

  • Gast
Was ist da eigentlich heute in der hessischen Finanzverwaltung los??? Habe es nur am Rande mitbekommen, klingt ja aber nach Hofrevolte  :D

CPT P

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Es wurde endlich einmal ausgesprochen, was jeder schon seit Jahren weiß, sich aber bisher keiner getraut hat anzusprechen. Diese Selbstbeweihräucherung der obersten Führungsebene hat einen Punkt erreicht, an dem sie für einige nicht mehr zu ertragen zu seien scheint  ;D

InternetistNeuland

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 290
Im Finanzministerium, Oberfinanzdirektion und den Ämtern gehen im Minutentakt mehrere Beschwerden über die Zustände in der Verwaltung ein.

Es wurden Prämien in Höhe von 400€ für jeden Anwärter den man vorschlägt und zusätzliche 400€ für jedes Bestehen der Zwischenprüfung angeboten.

Das hat das Fass zum überlaufen gebracht und mittlerweile haben über 500 Kollegen mit Mail to All geantwortet, dass sie auf keinen Fall die Finanzverwaltung als Arbeitgeber empfehlen werden.