Autor Thema: Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung  (Read 2677 times)

Opa

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #15 am: 23.08.2023 19:23 »
Also mit anderen Worten: Meine Ausführungen sind zutreffend und die Fallgruppe 1 ist die einzige theoretische Möglichkeit, aus der eine Eingruppierung zwischen E13 und E15 überhaupt denkbar ist, steht mithin also für die Frage des TE zur Debatte.

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #16 am: 23.08.2023 21:27 »
Nein. Wenn Du es kritisch prüfst, wirst Du den akademischen Zuschnitt kaum bestätigen können. Tust Du es doch, sind theoretisch Entgeltgruppe 14 Fallgruppen 1 und 3 sowie Entgeltgruppe 15 Fallgruppe 1 denkbar.

Aber das hilft der Fragestellerin hier praktisch überhaupt nicht weiter. Sie soll darauf hinwirken, dass sie als "sonstige Beschäftigte" behandelt wird und fertig.

Opa

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #17 am: 23.08.2023 21:53 »
Vielleicht verstehen wir unter „sonstige Beschäftigte“ etwas unterschiedliches. Für mich war klar, dass damit der zweite Halbsatz in der Definition von Fallgruppe 1 zu E13 gemeint sein muss.

Das wäre zutreffend, wenn zumindest ein Teil der nachgeordneten Stabsstellen mittels wissenschaftlicher Methoden lang- und mittelfristige Strategien entwickeln, rechtliche Gutachten erstellen oder ähnliches. Wenn von der Stabsstellenleitung erwartet wird, entsprechende Aufträge zu formulieren, zu steuern und die Ergebnisqualität zu verantworten, sind das Aufgaben, die grundsätzlich ein wissenschaftliches Studium voraussetzen. Nur so wäre der Weg zum sonstigen Beschäftigten, den du ja selbst in die Diskussion eingebracht hast, eröffnet.

Erst im zweiten Schritt wäre dann aufgrund der Leistungsfunktion der einheitliche Arbeitsvorgang festzustellen, der dann den Weg in die E14 FG 3 oder E15 FG 3 (jedoch wohl kaum FG 1) ebnen kann.

Wenn man die Strukturen einer Stadt- oder Kreisverwaltung kennt, kommt allerdings die in diesem Thread geäußerte Vermutung einer Gefälligkeitsbewertung der Wahrheit wohl viel näher, da sich es in der Regel um eine Büroleitung handeln wird, die bei korrekter Bewertung kaum über eine E10 hinauskommen dürfte. Kenne durchaus Kommunalverwaltungen, wo die Chefsekretärin nach derselben EG bezahlt wird, wie der Volljurist in der Widerspruchsstelle des Jobcenters.

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #18 am: 23.08.2023 22:08 »
Manchmal ziemlich ernüchternd, wenn man Theorie und Praxis abgleicht, da hast Du Recht  ;D

BAT

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #19 am: 24.08.2023 09:23 »
Das ist doch nichts besonderes. Bei einer hohen Stundenzahl des Landrates mit B6 hat der VFA mit dem A2 in E11 teils einen höheren Stundenlohn als dieser.

Habe ich von einem Freund gehört... ;)

Opa

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Antw:Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
« Antwort #20 am: 24.08.2023 21:05 »
Das relativiert sich aber, wenn der Landrat nach zwei Amtszeiten mit vollen Ruhegehaltsansprüchen bye bye sagt und die  AL2-Tippse dann noch 29 Jahre weiterarbeiten muss.