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Frage bezüglich Stellenbeschreibung

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Organisator:

--- Zitat von: MoinMoin am 24.08.2023 10:04 ---Wenn sie jedoch keine EG relevanten Änderungen beinhalten, dann kann es doch durchaus sein, dass der VG die Stellenbeschreibungen ändern darf, oder?
Das ist doch nur eine Frage der inneren Organisation, wie weit die Weisungsbefugnis des VG geht.

Oder auf welcher Grundlage dürfte der Vorgesetzte nicht dem Mitarbeiter andere Dinge, als die in der Stellenbeschreibung stehen, zuweisen?

--- End quote ---

Richtig, innere Organisation. Aus meiner Sicht wäre es sinnig, dass die Aufgabenübertragung ausschließlich vom Personalbereich erfolgt, da der gemeine Vorgesetzte in der Regel die Auswirkungen auf die Eingruppierung nicht kennt.
Übergreifend betrachtet wäre bei einer zentralen Personal-, Einsatz- und Aufgabenplanung ein eigener Entscheidungsspielraum der Vorgesetzte auch nicht hilfreich, wenn völlig neue Aufgaben übertragen werden sollen.

Tagelöhner:
Wie würde der allzeit beliebte Spid jetzt sagen: "Subalternes Führungspersonal ist regelmäßig nicht dazu befugt, eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen im Rahmen der Ausübung des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts, zuzuweisen".  ;D

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