Die Aussage ist weiterhin irreführend. Sowohl deine Beiträge zur VBL als auch die des Arbeitgebers sind sozialversicherungspflichtig, aber steuerfrei. Insofern kannst du nicht sagen, der Beitrag würde „vom Netto“ abgezogen werden, denn es entfällt eben keine Einkommensteuer darauf. (Spätestens mit dem Lohnsteuerjahresausgleich aka Steuererklärung kannst du dir evtl. darauf zu viel gezahlte Einkommensteuer zurückerstatten lassen.) Andererseits fallen nicht nur auf deinen Eigenanteil sondern auch den AG-Beitrag zur VBL für dich Sozialversicherungsbeiträge an — es sei denn, du bist eh schon über den Beitragsbemessungsgrenzen. Dies kann für die Kranken- und Pflegeversicherung der Fall sein; aber die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird nicht einmal mit EG 15/6 erreicht…