Autor Thema: Wechsel Arbeitgeber innerhalb des Bundeslandes- Risiko Kündigung  (Read 3475 times)

MoinMoin

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Wenn du 7 Jahre vorweisen kannst, dann kannst du förderlichen Zeiten vorweisen, die es einem TV AG erlaubt dich direkt in Stufe 4 einzustellen.
Wenn ein AG (egal ob alter neuer dieser oder andere Dienststelle) dich haben will und du gut verhandelst, dann kannst du also das Entgelt der Stufe 6 (durch §16.5) dir auszahlen lassen.
Soweit das Tarifrecht.

Ein Änderungsvertrag oder ein kompletter neuer Vertrag beim altem gleichem AG, hat für dich mWn keinen Nachteil.

Was ich damit ausdrücken wollte, wenn du einen neuen Vertrag beim altem AG mit komplett neuen Konditionen (Stufe EG, blabla) unterschreibst, dann kann es dir egal sein, wie der AG (den du nicht wechselst) das interpretiert und ob er diese Konditionen dir tarifliche bei einer Versetzung hätte geben können.

Du unterschreibst und der neue Vertrag mit den neuen Bedingungen gilt, und damit ist der alte Vertrag bei deinem AG hinfällig!
(Denn das der AG nicht weiß was die rechte und die linke Hand macht kann dir egal sein)

Das ist meine persönliche Interpretation, ob es arbeits- und vertragsrechtlich tatsächlich so ist, kann ich nicht beurteilen, da müsste ein Jurist sich melden.

Also: Breite Brust: Klare Forderung und Bingo.

Du forderst, der AG kann mitzihen oder es sein lassen und dann ist es an dir ja oder nicht amen zu sagen.

Kowl

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Wenn du 7 Jahre vorweisen kannst, dann kannst du förderlichen Zeiten vorweisen, die es einem TV AG erlaubt dich direkt in Stufe 4 einzustellen.
Wenn ein AG (egal ob alter neuer dieser oder andere Dienststelle) dich haben will und du gut verhandelst, dann kannst du also das Entgelt der Stufe 6 (durch §16.5) dir auszahlen lassen.
Soweit das Tarifrecht.

Da fällt mir ein, das der Personaler immer nur von meinen 5 Jahren beim Land sprach und diese anerkennen würde. Dann muss ich dringend meine 2 weiteren Jahre wiederholt erwähnen, damit ich sogar eventuell direkt die Stufe 4 erhalte. Abzüglich Elternzeit, hätte ich immer noch 6,3 Jahre Berufserfahrung, falls Elternzeit die Berufserfahrungsjahren pausiert.