Ich denke, ghjkl hat sich im Forum schon kurz nach Eintritt nachhaltig verbrannt, lassen wir ihn also trollen.
Um nochmal die Möglichkeiten zusammenzufassen:
Aufstieg im Rahmen §24 BLV: Du verbleibst in Deinem Statusamt und üblicherweise auch virtuell auf Deinem Dienstposten. Ist der z.B. von A10 - A12 gebündelt und hast Du erst die A11, so KANN die Dienststelle im Wege einer analogen Nachzeichnung eine Beförderung nach A12 während des Aufstiegs vornehmen.
Gelebte Praxis ist das aber kaum irgendwo, kostet schließlich Geld.
Da der Dienstposten im konkreten Fall noch nicht dauerhaft übertragen wurde, muss sie damit rechnen, für die gesamte Dauer der 3 Jahre nach A10 besoldet zu werden und trotzdem Aufgaben nach A13h wahrzunehmen.
Der andere von Trolli vorgestellte Fall ist durchaus auch im Bund gelebte Praxis, es gibt einige die im Rahmen externer Verfahren den Zuschlag bekommen, sich in der Laufbahn des gehobenen Dienstes entlassen lassen und dann nach 3 Jahren im hD erneut verbeamten lassen. Ob sich das lohnt ist eine sehr individuelle Frage, es kommen ja Dinge wie Krankenversicherung, Amtsarzt und Co erneut ins Spiel. Andererseits ist der Differenzbetrag in dieser Zeit halt auch nicht unerheblich.
ProTipp: Es geht auch anders, jeder der Kinder hat, kann 3 Jahre Elternzeit nehmen und in dieser Zeit 30 Stunden sv-pflichtig arbeiten. Da für den Aufstieg keine Vollzeitstelle nötig ist, kann man also, Mitwirkung der Personalstelle vorausgesetzt, auch in einem solchen Rahmen die notwendigen Zeiten erreichen.