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Masterthesis eines Asylentscheiders?

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Masticcio:

--- Zitat von: 2strong am 26.08.2023 10:08 ---Ich nehme an es handelt sich um eine wirtschaftswissenschaftliche Thesis. Was hältst Du von "Controlling in Non-Profit-Organisationen am Beispiel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge"?

--- End quote ---
Danke. Das ist ein schönes Thema.
In meiner täglichen Arbeit habe ich es mit juristischen Fragestellungen zu tun. Ich muss einmal prüfen, ob und wie ich an betriebswirtschaftlich relevante Quellen gelangen kann und inwieweit ich diese überhaupt nutzen darf.

2strong:
Schau doch erstmal, was es an offiziell verfügbaren Berichten gibt. Ihr werdet ja sicherlich sowas wie Jahresberichte veröffentlichen. Ggf. frag inoffiziell mal bei 31F und LS 4 statt, mit welchen Methoden die arbeiten. Diese Methoden kannst Du dann schon mal allgemein beschreiben. Dann hast Du 3/4 der Arbeit schon zusammen.

BalBund:
Mehr als die offiziellen Zahlen, die unter www.bamf.bund.de veröffentlicht sind darfst Du nicht heranziehen. Diese taugen für die Ansprüche an einen wissenschaftlichen Abschluss i.d.R. nicht, es sei denn, Du willst mit einer empirischen Methode vorgehen und diese z.B. mit Zahlen aus den Bundesländern verschranken.

Weitere Zahlen bekommst Du zwar mittels IFG-Anfrage, dann wird aber ggf. bekannt, dass Du bei Deinem eigenen Arbeitgeber anfragst.

Ansonsten: Solange Du nicht in Vollzeit immatrikuliert bist, sondern eine berufsbegleitenden Abschluss machst ist es Dir völlig freigestellt, so etwas anzuzeigen.

2strong:

--- Zitat von: BalBund am 27.08.2023 11:55 ---Mehr als die offiziellen Zahlen, die unter www.bamf.bund.de veröffentlicht sind darfst Du nicht heranziehen.

--- End quote ---
Das ist doch albern. Es gilt allein dutzende Drucksachen, die Aufschluss über vorliegende Controllingansätze liefern. Da nimmt man sich zwei operative Instrumente, zwei strategische, stellt am Ende fest, dass bestimmte Ergebnisse gar keinen Steuerungsimpuls auslösen, da Pflichtaufgabenwegen hoher Kosten nicht einfach eingestellt werden dürfen, stellt in Aussicht, dass im Rahmen von Digitalisierung hohe Effizienzsteigerungen möglich erscheinen, jedoch Fragen des Datenschutzes zu klaren sind,
so dass man Anknüpfungspunkte fur weitere Arbeiten bietet. und Ende. Für mehr ist in der Masterarbeit gar kein Platz.

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