Home Office aus dem Ausland / Studium

Begonnen von jschill, 16.08.2023 13:17

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jschill

Hallo zusammen,

ich ziehe für ein Jahr ins (Nicht-EU-)Ausland, um dort einen Master zu absolvieren.

Sowohl ich, als auch mein Vorgesetzter, wollen, dass ich aus dem Ausland in 100% Home Office weiterarbeite (wenn auch mit reduzierter Stundenanzahl).
Steuer, Krankenversicherung und Sozialabgaben müsste ich aufgrund des Studentenstatus im Ausland nicht bezahlen (das konnten wir soweit schon überprüfen).
Jetzt stellt sich mir nur die Frage, ob es irgendwelche zwingende rechtlichen Vorschriften gibt, die es unterbinden, dass ich für ein Jahr im Ausland arbeite (wie z.B. die Dienstortregelungen bei Beamten). Unsere Home Office DV lässt Arbeiten im Ausland grundsätzlich nicht zu, ermöglicht aber Ausnahmen im Einzelfall.
Hat vielleicht jemand hier Erfahrungen diesbezüglich, oder schon Erfahrungen gemacht, ob es als Angestellter im öD grundsätzlich möglich ist, längere Zeit im Ausland zu arbeiten

Organisator

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob du im Ausland nach den ausländischen Vorschriften überhaupt für einen deutschen Arbeitgeber arbeiten darfst.
Weiterhin sind die örtlichen Regelungen relevant, z.B. dürftest du an einem Feiertag im Ausland (der z.B. kein Feiertag in D ist) nicht arbeiten.

Kurzum: Es sind die Regelungen zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen (insbesondere Arbeitserlaubnis, Sozialversicherung im Ausland) des aunehmenden Landes du überhaupt arbeiten darfst.

Blondine

Du darfst das auf keinen Fall!!! Lustig, was habt ihr denn "überprüft"? 🤦 Mich wundert so ein unprofessioneller Vorgestzter...
Übrigens, was studierst du?

aronzo

Zitat von: Blondine in 17.08.2023 16:08
Du darfst das auf keinen Fall!!! Lustig, was habt ihr denn "überprüft"? 🤦 Mich wundert so ein unprofessioneller Vorgestzter...
Übrigens, was studierst du?
Da könnte man einiges "überprüfen"! In der EU sollte das möglich unproblematisch sein. GB oder USA ;D dürfte schwieriger werden. Der AG ist im Hinblick au die Fürsorgepflicht allerdings mehr gefordert.

z.B. https://www.personio.de/hr-lexikon/home-office-im-ausland/

Blondine

ZitatIn der EU sollte das möglich unproblematisch sein.

vollkommen UNSINN!

2strong

Zitat von: jschill in 16.08.2023 13:17
Hat vielleicht jemand hier Erfahrungen diesbezüglich, oder schon Erfahrungen gemacht, ob es als Angestellter im öD grundsätzlich möglich ist, längere Zeit im Ausland zu arbeiten
Eine dauerhafte Beschäftigung von Angestellten im öffentlichen Dienst im Ausland ist selbstverständlich möglich und wird tausendfach praktiziert. Inwiefern Du im aufgrund Deines Studiums lokales Recht beachten musst, ist für das Arbeitsverhältnis grundsätzlich losgelöst zu betrachten. Mögliche Verpflichtungen träfen Dich, nicht Deinen Arbeitgeber.

Thomas09

Zitat von: Blondine in 17.08.2023 19:30
ZitatIn der EU sollte das möglich unproblematisch sein.

vollkommen UNSINN!

Wie kommst du darauf? Wie glaubst du denn funktioniert das AA, der DAAD, die GIZ, Universitäten / Represätationen der Regionen / Bundesländer auf EU Ebene etc.? Alles angestellte / Beamte im ÖD

Nerostar

Zitat von: Thomas09 in 17.08.2023 21:40
Zitat von: Blondine in 17.08.2023 19:30
ZitatIn der EU sollte das möglich unproblematisch sein.

vollkommen UNSINN!

Wie kommst du darauf? Wie glaubst du denn funktioniert das AA, der DAAD, die GIZ, Universitäten / Represätationen der Regionen / Bundesländer auf EU Ebene etc.? Alles angestellte / Beamte im ÖD

Das ist ein Troll. Am besten gar nicht beachten, dann verschwinden die meist wieder von allein.

KDC

Zitat von: Blondine in 17.08.2023 16:08
Du darfst das auf keinen Fall!!! Lustig, was habt ihr denn "überprüft"? 🤦 Mich wundert so ein unprofessioneller Vorgestzter...
Übrigens, was studierst du?

Und mit welcher Begründung sollte das verboten sein? Meine Schwägerin macht es andersrum: wohnt in Deutschland und arbeitet von dort aus für eine Universität in Frankreich im HO.

Organisator

Zitat von: KDC in 19.08.2023 07:17
Zitat von: Blondine in 17.08.2023 16:08
Du darfst das auf keinen Fall!!! Lustig, was habt ihr denn "überprüft"? 🤦 Mich wundert so ein unprofessioneller Vorgestzter...
Übrigens, was studierst du?

Und mit welcher Begründung sollte das verboten sein? Meine Schwägerin macht es andersrum: wohnt in Deutschland und arbeitet von dort aus für eine Universität in Frankreich im HO.

Der AG könnte es einseitig verbieten und bräuchte keine Begründung dafür.

Thomber

Der Fragende hat doch schon selbst Wichtiges mitgeteilt: 
ZitatHome Office DV lässt Arbeiten im Ausland grundsätzlich nicht zu, ermöglicht aber Ausnahmen im Einzelfall.

Wenn also die öffentlich-rechtlichen Bedingungen, wie Steuer usw. beachtet wurden, bleibt wie so oft nur der Wille des AG übrig, der entscheidet.

Und grundsätzlich geht das Arbeiten im Ausland für einen Deutschen AG selbstverständlich.

Umlauf

Gehen tut das schon. Der AG muss nur folgende Sachen auf sich laden: Steuerrecht nach den Regeln des anderen Staates, Sozialrecht nach dem anderen Staat. Dazu kommen auch die Feiertagsregeln des anderen Staates. Das werden sich nicht viele Behörden aufbürden wollen. Bei der genannten Konstellation hilft auch kein A1.

MoinMoin

Zitat von: Umlauf in 29.08.2023 01:33
Gehen tut das schon. Der AG muss nur folgende Sachen auf sich laden: Steuerrecht nach den Regeln des anderen Staates, Sozialrecht nach dem anderen Staat. Dazu kommen auch die Feiertagsregeln des anderen Staates. Das werden sich nicht viele Behörden aufbürden wollen. Bei der genannten Konstellation hilft auch kein A1.
Der AN ebenso!
Gibt ja durchaus Menschen, die in einigen Staat in "Abschiebehaft" gelandet sind, weil sie unangemeldet dort gearbeitet haben.