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Bundeslandwechsel nach Beendigung des BA Stadtinspektor?
lainey:
Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei mich für den dualen Studiengang als Stadtinspektorin in S-H zu bewerben. Da ich an der Landesgrenze zu NI wohne, würde ich meine Chancen auf einen Studienplatz gerne erhöhen, indem ich mich auch in NI bewerbe. Nach Beendigung des Studiums würde ich allerdings wieder zurück nach S-H wollen. Ich würde mir dann nach dem Studium dort eine Stelle suchen. Ist dies "erlaubt" und wenn ja, wie realistisch ist es dafür eine Genehmigung zu bekommen (falls man dafür eine braucht).
VG
flip:
In der Regel wird im Vertrag eine Rückzahlungsklausel für die Ausbildungskosten vereinbart sein.
Nach der Sperrzeit von vermutlich 3 bis 5 Jahren nach der Ausbildung steht Dir nichts mehr im Wege.
Lisa4321:
Das ist kein Problem. Ich bin selber 2x nach dem Studium (Beamter auf Probe) gewechselt. Auch Länderübergreifend.
Thomber:
Rückzahlungsklausel kenne ich - wird aber oft nur wirksam, wenn man den öD verlässt. Kommt dabei auf den Wortlaut und natürlich das Verhalten des Dienstherrn an.
Ansonsten ist ein Wechsel mit Beförderung wohl kein Problem. Wechsel ohne Beförderung können aber durch den Dienstherrn abgelehnt werden.
Solltest Du einen neuen Dienstherrn finden, der Dir einfach ne Ernennungsurkunde in die Hand drückt, wäre der Wechsel natürlich autom. vollzogen und das kann keiner mehr verhindern. (Soweit zur Theorie.)
lainey:
--- Zitat von: Lisa4321 am 30.08.2023 05:45 ---Das ist kein Problem. Ich bin selber 2x nach dem Studium (Beamter auf Probe) gewechselt. Auch Länderübergreifend.
--- End quote ---
Hallo,
danke für deine hoffnungsvolle Antwort. Darf ich fragen, von welchem BL du wohin gewechselt bist? Gab es dort eine Rückzahlungsklausel in deinem Vertrag?
VG
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