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[BW] PKV: Rentner-Vater bei Pensionärs-Mutter mit Beihilfe mitversicherbar?

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Ozymandias:
Kann man den Standardtarif überhaupt auf 30% runterregeln?

Es gibt verschiedene legale Wege, sein steuerliches Einkommen unter 20.000 Euro zu drücken.

Teilrente, Werbungskosten (Gewerkschaft, Rentenberater), etc. Man muss auch nur jedes 2. Jahr darunter liegen, um Ehegattenbeihilfe zu erhalten.

MoinMoin:

--- Zitat von: Tomcat7 am 01.09.2023 00:17 --- Zurück in den Standardtarif? GKV?

--- End quote ---
Nein, in die GKV kommt er nimmer mehr, die Tür ist zu.

Saxum:
Zur Frage wegen dem Standardtarif oder dem Basistarif, ja dieser verringert bei mit Beihilfe sich entsprechend, da nur noch zB 30% abzusichern sind. Entsprechend § 8a Absatz 2 AVB Standardtarif (Link).

Allgemeine Informationen des PKV Verbands zum Standardtarif (Link).

Hier gibt es ein Infoblatt für den Arztbesuch nach dem Standardtarif (Link).

Tomcat7:

--- Zitat von: Ozymandias am 31.08.2023 19:48 ---
--- Zitat von: Winni am 31.08.2023 19:37 ---Moin,

was ist denn der Sinn hinter der möglichen Beihilfe. Beide sind im Ruhestand. Selbst wenn der Vater (Rentner, GKV) jetzt beihilfeberechtigt wird, dann werden die restlichen 30% bei einer PKV aber bzgl. der Kosten gut zuschlagen. Und was passiert, wenn er, z. B: durch Rentenerhöhung auf über 200000 Euronen springt? Wieder raus aus der Beihilfe und rein in die GKV, damit die Kosten nicht explodieren? Geht so ein Wechsel dann überhaupt noch?

--- End quote ---

Der Mann zahlt dann statt ~700 Euro dann nur noch rund 200 Euro im Monat.

Der Zuschuss der DRV verringert sich entsprechend. Man spart dennoch ein Haufen Geld. In BW konnte man trotz ~2000 Euro Rente, was eine gute Rente ist, viele Jahre lang die Beihilfe im Ruhestand als Ehegatte bekommen. Weil nur 60-70% der Rente für die Grenze gezählt haben.

Bekommt man aber noch eine Betriebsrente ist man meistens drüber. Der Gesetzgeber hat wie im Text zu sehen, ebenfalls reagiert. Ab Rentenbeginn 2021 zählt der Jahresbetrag der Rente.

--- End quote ---

Danke für deine Unterstützung! Kannst du den letzten Absatz bitte erklären? Was konkret hat sich ab 2021 verändert? Ist es also ab 2021 schwerer geworden, Ehegattenbeihilfe zu bekommen? Der Steuerberater meiner Eltern hat, obwohl er beide seit 35 Jahren berät (und jetzt seit 2018 in Rente ist), sie nicht drauf aufmerksam gemacht.

Tomcat7:

--- Zitat von: Ozymandias am 01.09.2023 10:30 ---Kann man den Standardtarif überhaupt auf 30% runterregeln?

Es gibt verschiedene legale Wege, sein steuerliches Einkommen unter 20.000 Euro zu drücken.

Teilrente, Werbungskosten (Gewerkschaft, Rentenberater), etc. Man muss auch nur jedes 2. Jahr darunter liegen, um Ehegattenbeihilfe zu erhalten.

--- End quote ---

Ich weiß das mit der Runterregulierbarkeit des Standardtarifs nicht. Ich wüsste auch nicht, ob er einfach so in ihren PKV-Unisex-Tarif ohne Gesundheitsprüfung rein käme? Der ist ja qualitativ besser als sein Standardtarif.

Was meinst du mit "Rentenberater"? Durch Beratung durch einen Rentenberater kann er sein zu versteuerndes Einkommen weiter drücken?

Was meinst Du mit: "Man muss auch nur jedes 2. Jahr darunter liegen, um Ehegattenbeihilfe zu erhalten?" Angenommen er war 2021 unter 20k zu versteuerndes Einkommen und 2022 knapp drüber und 2023 wieder knapp drunter, dann würde die Ehegattenbeihilfe durch > 20k in 2022 nicht unterbrochen werden? Oder wie ist das zu verstehen?

Wo kann man sich vertieft dazu informieren? Ich finde kaum Literatur dazu im Internet? Ich frage mich ernsthaft, ob die PKV meiner Eltern (beide bei derselben PKV versichert seit Jahrzehnten) oder der Steuerberater (der wie gesagt BEIDE Ewigkeiten beriet) da nicht hätten mal den Begriff "Ehegattenbeihilfe" hätten erwähnen können oder müssen?!

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