Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung und rückwirkende Zahlung
Klausfischer:
Hallo zusamman
Ich bin ITler und war in EG11 eingestuft. Im Dezember 2021 hat unser Projektleiter seinen Job hingeschmissen und die Aufgaben wurden an mich und meinen Kollegen übertragen.
Im März 2022 habe ich zusammen mit meinem Abteilungsleiter einen Antrag auf Höhergruppierung in EG12 gestellt aufgrund der neuen Aufgaben. Dieses wurde von der Personalabteilung im August abgelehnt.
Im April 2023 haben wir erneut einen Antrag gestellt und dieser wurde erneut abgelehnt. Mein Abteilungsleiter hat aber nun drauf bestanden, dass eine externe Firma die Stelle bewertet und diese kam zu dem Schluss, dass meine Stelle in EG 12 gehört. Soweit so gut.
Die Personalabteilung will nun allerdings die Höhergruppierung zum April 23 ansetzen. Zunächst bin ich davon ausgegangen, dass der Moment der neuen Aufgaben für die Höhergruppierung ausschalggebend ist - also Dezember 21. Und selbst wenn nicht, kann doch nicht ignoriert werden, dass ich schonmal mit genau der selben Ursache ein Jahr vorher einen Antrag gestellt habe - der von der Personalabteilung falsch beurteilt wurde.
Sehe ich die Rechtslage falsch? Oder liegt die Personalabteilung falsch?
Besten Dank
heretic:
Vorausgesetzt die Übertragung der Aufgaben erfolgte ordnungsgemäß, dann besteht grundsätzlich der Anspruch auf die festgestellte EG.
Problem wäre die Ausschlussfrist von 6 Monaten.
Nach der Ablehnung der korrekten Eingruppierung hättest du den Klageweg bestreiten müssen. Aktuell bleiben dir nur die letzten 6 Monate für die (Nach)Zahlung der korrekten EG.
Organisator:
§ 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD:
Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerk-malen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.
Somit bist du mit der Übertragung der Tätigkeit (so diese Aufgabe denn wirksam übertragen wurde, also in der Regel durch den Personalbereich) entsprechend eingruppiert.
aronzo:
Die Frage wäre zumindest für die Stufenlaufzeit relevant.
Klausfischer:
Vielen Dank für die Antworten.
Wenn ich das richtig verstehe, dann habe ich seit Änderung der Stelle Anspruch auf höhere Eingruppierung kann dieses allerdings nur für 6 Monate einfordern.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version