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Unknown:
--- Zitat von: Julia12345 am 31.08.2023 13:08 ---Stimmt, aber da hatte ich auch noch nicht damit gerechnet, dass sich die Situation so zuspitzt. Und erschwerend kommt hinzu, dass der AG gar kein Konzept haben will. Es zählt einzig und allein die Kosteneinsparung.
--- End quote ---
Das kann dir als Arbeitnehmer total egal sein.
Verwaltung schlägt man mit Verwaltung. Deshalb nur deine auszuübenden Tätigkeiten machen und pünktlich nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit nach Hause gehen. Spart man Kosten ein, wenn die Arbeit nicht pünktlich erledigt wird? Entstehen Kosten, wenn du deine derzeitigen Tätigkeiten nicht pünktlich durchführst?
Julia12345:
Also sollte ich das Meldeamt/Standesamt (was jetzt natürlich durch den Bürgerverkehr vom zeitlichen Anteil her massiv überwiegt) unberücksichtigt lassen und mich wieder auf das Ordnungsamt fokussieren? Das wird dem BM nicht schmecken. Muss er mir die Aufgabenerledigung dann schriftlich übertragen? Er hat ja das Direktionsrecht.
MoinMoin:
--- Zitat von: Julia12345 am 31.08.2023 13:08 ---Stimmt, aber da hatte ich auch noch nicht damit gerechnet, dass sich die Situation so zuspitzt. Und erschwerend kommt hinzu, dass der AG gar kein Konzept haben will. Es zählt einzig und allein die Kosteneinsparung.
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Du hast ja nichts falsch gemacht, wenn du in einer Übergangsphase diesen Einsatz zeigst.
Die Übergangsphase ist aber längst vorbei nd nun ist es nicht mehr Loyalität oder Arbeitseinsatz dieses Versagen des Ags zu unterstützen, sondern man wird da zum Teil des Problems, weil der Vorgesetzte da sitzen kann und sagen kann: Läuft!
Deswegen ist es auch richtig, dass du jetzt dich auf deine vertraglichen Pflichten zurückziehst und den Ag mit seinem Versagen alleine lässt.
Unknown:
--- Zitat von: Julia12345 am 31.08.2023 13:22 ---Also sollte ich das Meldeamt/Standesamt (was jetzt natürlich durch den Bürgerverkehr vom zeitlichen Anteil her massiv überwiegt) unberücksichtigt lassen und mich wieder auf das Ordnungsamt fokussieren?
Das wird dem BM nicht schmecken. Muss er mir die Aufgabenerledigung dann schriftlich übertragen? Er hat ja das Direktionsrecht.
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Es andersherum zu sehen, da wird ein Schuh draus. Du übst derzeit nicht übertragene Tätigkeiten aus, welche theoretisch abgemahnt werden können. In der Praxis wird das nicht passieren, aber juristisch wäre es möglich.
Schaue dir deine Tätigkeitsdarstellung an und vergleiche diese mit deinen ausgeübten Tätigkeiten. Gibt es da keine Übereinstimmungen, so wirst du melden, dass du die anfallenden Tätigkeiten aus diesen Gründen nicht ausführen kannst und wenn die Tätigkeitsdarstellung die Tätigkeiten im Meldeamt/Standesamt nicht umfassen, dann kannst du sie nicht ausführen und lässt diese liegen. Natürlich zeigst du dieses anschliessend schriftlich an. Sollten sie dir trotzdem schriftlich zugewiesen werden, so könnte eventuell eine Änderung der Entgeltgruppe notwendig sein. Dazu kennen sich andere hier im Forum jedoch deutlich besser aus.
Julia12345:
Und da wäre ein weiteres Problem... wenn in der Folge der Übertragung meine zugewiesene überwiegende Tätigkeit das Meldeamt/Standesamt wäre, dann würde eine Heruntergruppierung erfolgen können :'(
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