Autor Thema: Stellenplan anfechten  (Read 5697 times)

Schmitti

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #30 am: 01.09.2023 08:08 »
Wichtig ist in der Situation, sich nicht anderweitig angreifbar zu machen.
...
Klingt banal, ist aber essentiell für die Glaubwürdigkeit sowie den Schutz der eigenen Rechte insbesondere, wenn gerade nach Möglichkeiten gesucht wird, Personalkosten einzusparen.
Richtig, aber da könnten auch schon Negativpunkte angefallen sein. Die genannten Aufgabengebiete haben wohl allesamt etwas mit Rechtsanwendung zu tun. Der Arbeitgeber weiß, dass da derzeit jemand sitzt, der erstmal zu, Zitat, "Gemeinderat (bis EG 8 nicht zuständig) und die Rechtsaufsichtsbehörde (für Privatrecht nicht zuständig)" läuft, wenn er Probleme mit dem Arbeitspensum in seinem privatrechtlichen AV sieht. Das kann er so nicht in eine Abmahnung oder Kündigungsbegründung schreiben, aber um einen negativen Eindruck zu erwecken, könnte es ausreichen.

Wobei, ganz ehrlich: Ne eigenständige Kommunalverwaltung für 2.500 Einwohner, da sind die Chancen, dass der Bürgermeister Ahnung von sowas (oder irgendwas) hat auch nicht größer als die, dass einer der Mitarbeiter solche Kenntnis hätte. Das, was die Themenerstellerin als ihre Aufgabengebiete in 30 Wochenstunden beschreibt, teilt sich in der kleinsten Klitsche, die ich hier so kenne, auch schon auf sechs Mitarbeiter auf, nur Ordnungs- und Gewerbeamt sind da zusammen. Wie will man da richtig Einblicke gewinnen, auch wenn mal "untypischere" Fallgestaltungen auftreten rechtssicher agieren, wie will man da überhaupt vernünftig arbeiten.
Von daher ernstgemeinter Tipp an Julia: Lass den Bürgermeister dort weiter mit seiner 520Euro-Seniorin so spielen, als würde man irgendwas eigenständig verwalten, und geh in eine vernünftig strukturierte Behörde. Da steigen dann auch die Chancen, dass man AG-seitig rudimentäre Kenntnisse des Personalrechts hat. Unter 5stelliger Einwohnerzahl macht ne Kommunalverwaltung eigentlich keinen Sinn, erst wenn da ne 2 oder 3 am Anfang steht, sind das halbwegs brauchbare Behördenformate.

Julia12345

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #31 am: 01.09.2023 10:28 »
Schmitti, du sprichst mir aus der Seele, vielen lieben Dank! Ich bin dem AG seit Anfang an unbequem, da ich durch das Verwaltungsstudium und meiner bisherigen Tätigkeit nicht ganz so blauäugig an die Sache herangehe und zu allem Ja und Amen sage... Und die eigentliche Chefin hier (Hauptamtsleiterin/Kämmerin) hat schon immer Ihre Spielchen mit dem Personal gespielt. Ich will mir das aber nicht gefallen lassen!

Die fehlende Kenntnis sieht man ja schon an dem ganzen Konstrukt. Jeder Personaler weiß, dass eine betriebsbedingte Kündigung mit unbesetzter Elternzeitstelle zumindest bis zur Rückkehr der Stelleninhaberin ins Leere läuft. Aber hier zählen halt nicht die Gesetzlichkeiten, sondern die persönlichen Befindlichkeiten.

MoinMoin

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #32 am: 01.09.2023 10:57 »
Also halt sauber den Ar* an der Wand bringen und zu gucken wie das Boot mit Ansage gegen die Kaimauer kracht.
Und natürlich dabei grinsend den depperten BGM und der verpeilten Hauptamtsleiterin/Kämmerin das Messer in den Rücken stecken.
Wer nicht hören kann muss fühlen und die Tagespresse lesen....

MeinerEiner

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #33 am: 04.09.2023 08:14 »
Reagiert der Arbeitgeber nicht auf die Überlastungsanzeige, so wie es geschildert wird, kann dieses bei der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt werden (z.B. Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht). Hier liegt dann eine grobe Verletzung der Fürsorgepflicht mit eventuell gesundheitlichen Folgen für den Arbeitnehmer vor.

FGL

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #34 am: 04.09.2023 13:22 »
Reagiert der Arbeitgeber nicht auf die Überlastungsanzeige, so wie es geschildert wird, kann dieses bei der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt werden (z.B. Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht).
Und dann?

Hier liegt dann eine grobe Verletzung der Fürsorgepflicht mit eventuell gesundheitlichen Folgen für den Arbeitnehmer vor.
Inwiefern? Ich kann mir hier nur das Szenario vorstellen, dass der Arbeitnehmer die Probleme seines Arbeitgebers zu den eigenen macht anstatt das einzig Richtige zu tun: Nach Ableistung der vereinbarten Arbeitszeit alles was nicht erledigt werden konnte liegen zu lassen.

Schmitti

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #35 am: 06.09.2023 09:50 »
Ich bin dem AG seit Anfang an unbequem, da ich durch das Verwaltungsstudium und meiner bisherigen Tätigkeit nicht ganz so blauäugig an die Sache herangehe
Ähm, doch? Zumindest wirkt die ganze "Fallgestaltung" bislang so. Was war das denn für ein "Verwaltungsstudium", mit dem man sich dann auf eine (max.) E8er Stelle setzt und irrelevante Stellen mit Fragestellungen zum Arbeitsverhältnis beschäftigt, gleichzeitig aber ne Kollegin bei einem Klageverfahren "unterstützen" möchte?

FearOfTheDuck

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #36 am: 06.09.2023 13:32 »
Um im Bild der Überschrift zu bleiben: Touché!
Ich denke, Schmitti trifft da so ziemlich ins Schwarze.

Julia12345

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #37 am: 06.09.2023 14:54 »
Oh, jetzt wird es persönlich... Hätte ich nicht gedacht, aber um die Frage zu beantworten: ich bin studierte Verwaltungswirtin und habe mich auf Grund der Wohnortnähe auf eine Stelle mit der E8 beworben, um mich intensiver um meine Kindern kümmern zu können.
Keine Ahnung was das mit meiner Fragestellung zu tun hat.

Julia12345

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #38 am: 06.09.2023 15:32 »
Und mit blauäugig wollte ich nur sagen, dass meine liebenKollegen, welche allesamt verwaltungsfremde Berufe gelernt haben, nie etwas hinterfragt haben...

Organisator

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #39 am: 06.09.2023 16:20 »
Keine Ahnung was das mit meiner Fragestellung zu tun hat.

Dass man als studierte Verwaltungswirtin wissen sollte, wie man sich im öffentlichen- und im Arbeitsrecht bewegt und dass eine Anfechtung eines Stellenplans weder zielführend noch möglich ist.

Julia12345

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #40 am: 06.09.2023 19:39 »
Wirklich vielen Dank für alle nett gemeinten Beiträge!
Da ich eben nicht allwissend bin und mir das durchaus bewusst ist, habe ich einfach nur nach anderen Lösungsansätzen gesucht. Ich dachte, dass das Forum genau dafür da ist... Das ich persönlich keine direkte Handhabe gegen den Stellenplan habe war mir bewusst. Die Überschrift des Treads ist also wirklich etwas irreführend. Tut mir leid.
Für mich ist das Thema nun auch durch...

FearOfTheDuck

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #41 am: 06.09.2023 21:53 »
Du musst das gar nicht persönlich nehmen. Und du musst dich nicht rechtfertigen. Allerdings lässt der Sachverhalt eine gewisse Naivität erkennen und dabei betonst du noch, du seist nicht blauäugig.

Ich hoffe, du nimmst dir das Hilfreiche aus den Beiträgen an und machst das Beste aus deiner Situation. Alles Gute dafür.

Julia12345

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #42 am: 07.09.2023 08:52 »
Mein AG hat mir gerade ein nettes Schreiben vorgelegt, dass ich die Aufforderung zur Priorisierung sein lassen soll. Ansonsten bekomme ich eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung. Nett...

Organisator

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #43 am: 07.09.2023 09:07 »
Mein AG hat mir gerade ein nettes Schreiben vorgelegt, dass ich die Aufforderung zur Priorisierung sein lassen soll. Ansonsten bekomme ich eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung. Nett...

Na um so besser - kannst du nach eigenem Gutdünken festlegen, was du in der vereinbarten Arbeitszeit machst und was du liegen lässt. Dann würde ich allerdings weiterhin deine Führungskraft darüber informieren, was denn alles so liegen bleibt.

Schmitti

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Antw:Stellenplan anfechten
« Antwort #44 am: 07.09.2023 09:19 »
Von daher ernstgemeinter Tipp an Julia: Lass den Bürgermeister dort weiter mit seiner 520Euro-Seniorin so spielen, als würde man irgendwas eigenständig verwalten, und geh in eine vernünftig strukturierte Behörde. Da steigen dann auch die Chancen, dass man AG-seitig rudimentäre Kenntnisse des Personalrechts hat.