Wichtig ist in der Situation, sich nicht anderweitig angreifbar zu machen.
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Klingt banal, ist aber essentiell für die Glaubwürdigkeit sowie den Schutz der eigenen Rechte insbesondere, wenn gerade nach Möglichkeiten gesucht wird, Personalkosten einzusparen.
Richtig, aber da könnten auch schon Negativpunkte angefallen sein. Die genannten Aufgabengebiete haben wohl allesamt etwas mit Rechtsanwendung zu tun. Der Arbeitgeber weiß, dass da derzeit jemand sitzt, der erstmal zu, Zitat, "Gemeinderat (bis EG 8 nicht zuständig) und die Rechtsaufsichtsbehörde (für Privatrecht nicht zuständig)" läuft, wenn er Probleme mit dem Arbeitspensum in seinem privatrechtlichen AV sieht. Das kann er so nicht in eine Abmahnung oder Kündigungsbegründung schreiben, aber um einen negativen Eindruck zu erwecken, könnte es ausreichen.
Wobei, ganz ehrlich: Ne eigenständige Kommunalverwaltung für 2.500 Einwohner, da sind die Chancen, dass der Bürgermeister Ahnung von sowas (oder irgendwas) hat auch nicht größer als die, dass einer der Mitarbeiter solche Kenntnis hätte. Das, was die Themenerstellerin als ihre Aufgabengebiete in 30 Wochenstunden beschreibt, teilt sich in der kleinsten Klitsche, die ich hier so kenne, auch schon auf sechs Mitarbeiter auf, nur Ordnungs- und Gewerbeamt sind da zusammen. Wie will man da richtig Einblicke gewinnen, auch wenn mal "untypischere" Fallgestaltungen auftreten rechtssicher agieren, wie will man da überhaupt vernünftig arbeiten.
Von daher ernstgemeinter Tipp an Julia: Lass den Bürgermeister dort weiter mit seiner 520Euro-Seniorin so spielen, als würde man irgendwas eigenständig verwalten, und geh in eine vernünftig strukturierte Behörde. Da steigen dann auch die Chancen, dass man AG-seitig rudimentäre Kenntnisse des Personalrechts hat. Unter 5stelliger Einwohnerzahl macht ne Kommunalverwaltung eigentlich keinen Sinn, erst wenn da ne 2 oder 3 am Anfang steht, sind das halbwegs brauchbare Behördenformate.