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Übertragung Stufen bei Wechsel von Kommune zu Land

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kathel:
Hallo in die Runde,

Ich bin kürzlich mit EG12 und Stufe 4 von der Kommune zum Land gewechselt. Ich war bei der Kommune seit März 2017 in Stufe 4. Von April 2018 bis Januar 2020 war ich außerdem in Elternzeit. Nach meiner Berechnung wäre ich somit  im Dez'22 in Stufe 5 gekommen. Die habe ich aber nie bekommen. Deshalb meine 1. Frage - Hätte die Höherstufung automatisch erfolgen müssen oder habe ich es einfach verpasst nachzurechnen und hätte es anmelden müssen? Und die 2. Frage - Habe ich jetzt nach Arbeitgeberwechsel von der Kommune zum Land Anspruch auf Übernahme der Stufen und somit auch auf Stufe 5 oder fange ich jetzt wieder in Stufe 4 an?

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen!

Vielen Dank vorab!

Umlauf:
Mitnahme von Stufen, welche verhandelt worden sein muss, heißt nicht Mitnahme der Stufenlaufzeit.

McOldie:
1.   Unterbrechungen wegen Elternzeit werden bis zur Dauer von 5 Jahren nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet. § 17 Abs. 3 TVöD.
2.   Nach § 16 Abs. 2 TV-L kann der Arbeitgeber bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Absatz 3 Satz 3 und 4) die beim vorherigen Arbeitgeber nach den Regelungen des TV-L, des TVÜ-Länder oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigen. § 16 TV-L setzt die Berücksichtigung von Zeiten und Stufen aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis die Gleichwertigkeit der vorherigen und der neu übertragenen Tätigkeiten voraus. Dazu müssen die vorherigen Tätigkeiten aufgrund der Eingruppierungsvorschriften des § 12 TV-L i. V. m. der Entgeltordnung zum TV-L der gleichen EntgGr. wie die neue Tätigkeit zuzuordnen sein.
Insoweit kann nur die Stufe aber nicht die Stufenlaufzeit berücksichtigt werden.

kathel:
Vielen Dank für die Antworten! Das heißt aber jetzt für mich, dass ich schlimmstenfalls aufgrund meiner nicht angepassten Stufe 5 wieder mit Stufe 4 ohne Laufzeitanrechnung anfange? Dann würden mir ja 4,5 anrechenbare Jahre fehlen...  >:(
Würde es in diesem Fall Sinn machen, bei meinem alten AG, der Kommune die Stufenanpassung einzuklagen, auch bzw. vor Allem um es bei meinem neuen AG zur Vertragsgrundlage zu machen? Oder wäre es meine Aufgabe gewesen, die Stufenanpassung zu durchzusetzen?

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!
 

Organisator:

--- Zitat von: Umlauf am 31.08.2023 16:02 ---Mitnahme von Stufen, welche verhandelt worden sein muss, heißt nicht Mitnahme der Stufenlaufzeit.

--- End quote ---

Verhandelt heisst hier, vor Vertragsabschluss beim neuen AG. Insoweit hast du Glück, überhaupt höher als Stufe 1 angefangen zu haben.

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