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Stufenfestsetzung Verbeamtung
BibDokArch:
Hallo,
mir bietet sich eventuell die Möglichkeit mit einer A9-Stelle verbeamtet zu werden. Ich habe in der gleichen Bundesbehörde bereits knapp 15 Jahre auf einer E9c bzw. entsprechender Entgeltgruppe in der gleichen Tätigkeit gearbeitet, nur unterbrochen von ca. 10 Monaten Elternzeit und seit 8 Jahren zu 70% in Teilzeit.
Davor war ich bereits in verschiedenen Länder- und Kommunalbehörden etwa 2 Jahre, ebenfalls entsprechend Entgeltgruppe 9, teilweise in Teilzeit beschäftigt. Davor wiederum habe ich bei einem Bundesland einen Vorbereitungsdienst geh. Dienst absolviert.
Nun wird mir in Aussicht gestellt, dass 5-7 Jahre an Berufserfahrung anerkannt werden und ich folglich in Stufe 3 eingestuft werden würde.
Kann jemand dazu eine Aussage treffen, ob das eine realistische bzw. gesetzmäßige Einschätzung meiner Personalverwaltung ist?
Danke!
BalBund:
Das entspricht der geltenden Vorschrift, mehr als A9/3 ist leider nicht drin.
Dir würden also im vorliegenden Fall einige Jahre verloren gehen, ob sich das rechnet musst Du am Ende wissen. E9c Stellen korrelieren üblicherweise mit Dienstposten die nach A9/10 bewertet sind, das klingt erst einmal wenig attraktiv.
Allerdings könnte man durch die Vorerfahrung ggf. sogar vollständig auf die Probezeit verzichten, was eine sofortige Lebenszeitverbeamtung möglich machen würde.
EiTee:
Wenn es durchgehend 15 Jahre auf einer E9c gewesen sind, dann kann ich A 9/3 nicht nachvollziehen.
8 Jahre zu 70% = 67 Monate
7 Jahre 100% = 84 Monate
abzgl.
10 Monate Elternzeit
18 Monate Laufbahnbefähigung
Bleiben noch gut 123 Monate somit 10,25 Jahre also mMn A9/4 kurz vor Stufe 5. Die Übrigen Zeiten habe ich mal vernachlässigt.
Alexander79:
--- Zitat von: EiTee am 01.09.2023 09:54 ---
Bleiben noch gut 123 Monate somit 10,25 Jahre also mMn A9/4 kurz vor Stufe 5. Die Übrigen Zeiten habe ich mal vernachlässigt.
--- End quote ---
So einfach kann man das nicht ausrechnen.
Hauptberufliche Zeiten die für den Erwerb der Laufbahnbefähigung benötigt werden, dürfen nicht berücksichtigt werden.
Man müßte sich jetzt die Berechnung komplett anschauen, warum wieso weshalb bestimmte Zeiten hier nicht berücksichtigt wurden.
BibDokArch:
Danke schon mal für die Einschätzungen!
Wenn ich in Zukunft als Beamter explizit die gleichen Tätigkeiten ausüben soll, wie ich es in den vergangenen 15 Jahren getan habe und dazu stets in einer E9c bzw. vergleichbarer Gruppe eingestuft war, müssten dann nicht nach BBesG §28 Abs. 1 Satz 1 die vollen 15 Jahre angerechnet werden.
Habe ich die Laufbahnbefähigung nicht durch meinen Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst erworben?
Und die Elternzeiten dürften nach BBesG § 28 Abs. 5 Nr. 1 doch auch nicht abgezogen werden? Oder spricht hier 28.5.1 und 28.5.2 der BBesGVwV dagegen?
Eine Grundlage für die nur prozentuale Anrechnung der Teilzeit habe ich nicht gefunden. Nach 28.1.1.7 der BBesGVwV würde ich ja eher interpretieren, dass die Teilzeit vollständig anzurechnen wäre. Diesbezüglich muss ich auch noch hinzufügen, dass eine in ähnlichen Lebensumständen lebende Kollegin von mir vor wenigen Jahren ebenfalls verbeamtet wurde und dabei die gesamte Zeit ohne Abzug von Kinderbetreuungszeiten und Teilzeit angerechnet bekam.
Ich weiß ich bin hier schon sehr tief drin, aber es ist für mich natürlich schon entscheidend mit Blick auf die Frage, ob sich eine Bewerbung auf die Verbeamtung überhaupt lohnt.
Vielen Dank an alle, die sich die Mühe machen möchten, das ein wenig nachzuvollziehen und zu antworten.
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